03.09.2021

Crypto Weekly #23: Solana schießt nach oben, Bitcoin wieder über 50.000 Dollar

Diese Woche: Kein Halten mehr bei Solana. Cardano steigt erstmals über 3 Dollar und Bitcoin wieder über 50.000 Dollar. Ethereum knackte erstmals seit Mai die 4.000-Dollar-Marke. Das Arbitrum-Mainnet ging live. Hinweise auf baldige Bitcoin-Zahlungen bei Twitter. Der NFT-Boom geht weiter. Und das Wiener Krypto-Startup Coinpanion mit einer Seedrunde.
/artikel/crypto-weekly-23
In this photo illustration the Solana logo seen displayed on a smartphone.
Foto: © Rafael Henrique/Adobe Stock

Auch diese Woche blicken wir wieder zurück auf die wichtigsten News und Kursbewegungen in der Krypto-Welt. Los geht’s, wie immer, mit einem Blick auf die…

…die Kurstafel:

NameKurs7-Tages-Performance
BitcoinBTC50.600 Dollar+7%
EthereumETH4.000 Dollar+25%
CardanoADA2,98 Dollar+10 %
Binance CoinBNB492 Dollar+2,1 %
XRPXRP1,28 Dollar+15 %
DogecoinDOGE0,30 Dollar+8,6 %
PolkadotDOT33 Dollar+32 %
SolanaSOL139 Dollar+71%
UniswapUNI29 Dollar+10 %
Alle Daten sind von coinmarketcap.com und am Stand von Freitagnachmittag/Kursveränderungen gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche

Bitcoin über 50.000 Dollar

Wir starten mit Bitcoin (BTC): Der Kurs bewegte sich seit vergangenem Freitag in einer Range von knapp 46.400 Dollar bis etwas über 50.300 Dollar. Die 50.000er-Marke überschritt er am Donnerstagvormittag das erste Mal seit rund eineinhalb Wochen. Was dies auslöste: Jubel auf Twitter, aber keine stärkere Aufwärtsbewegung – also genau wie beim letzten Mal. Noch am selben Tag ging es zunächst wieder unter die 50.000 Dollar, erst am Freitagnachmittag ging es dann wieder deutlich darüber. Auf 7-Tage-Sicht ergibt sich für Bitcoin ein schönes Plus von 7 Prozent.

Ethereum mit 7-Tages-Plus von 25 Prozent auf über 4.000 Dollar

Gegenüber der Performance von Ethereum (ETH) verblasst dies jedoch ein bisschen: Der Ether-Kurs ist seit vergangenem Freitag sogar um 25 Prozent angezogen. Erstmals seit dem Crash im Mai ging es am späten Freitagnachmittag wieder über die Marke von 4.000 Dollar. Das Rekordhoch vom Mai mit 4.362 Dollar ist damit nicht mehr allzuweit entfernt.

Hintergrund der starken Performance: Einerseits die Umstellung der Gebührenstruktur mit dem Anfang August implementierten London-Upgrade – seitdem wird ein Teil der Transaktionsgebühren vernichtet, was die Anzahl der im Umlauf befindlichen Ether dämpft. Nach aktuellem Kurs wurden bisher Token im Gegenwert von über 670 Mio. Dollar vernichtet. Andererseits gilt auch der anhaltende Hype um Non-Fungible Token (NFT) als Kurstreiber. Ein Großteil der NFT-Anwendungen läuft über die Ethereum-Blockchain.

September bei NFT-Handelsvolumen auf OpenSea bereits jetzt zweitbester Monat überhaupt

Zum NFT-Hype wurde bereits viel geschrieben, daher nur ein kurzes Update dazu: Das über die Ethereum-Blockchain abgewickelte Volumen am Handelsplatz OpenSea erreichte im August mit 3,4 Mrd. Dollar einen Rekordwert – der ungefähr beim Zehnfachen des bisherigen Höchststandes aus dem Juli von 325 Mio. Dollar lag. Nun haben wir September. Und schon jetzt liegt das Volumen im neuen Monat bei 450 Mio. Dollar. Dies ist also bereits jetzt der zweithöchste monatliche Wert überhaupt.

Solana endgültig im Raketenmodus

NFTs spielen auch eine Rolle beim aktuellen Höhenflug des Ethereum-Herausforderers Solana (SOL), dessen Höhenflug unvermindert anhält. Am Montag überschritt der Kurs erstmals die Marke von 100 Dollar. Eine enorme Aufwärtsbewegung, denn zu Jahreswechsel ist er gerade einmal bei 1,55 Dollar gestanden. Mit dem Knacken der 100er-Marke brachen dann offenbar alle Dämme: Am Freitag zog der SOL-Kurs auf über 140 Dollar an. Innerhalb von sieben Tagen ist der Kurs um mehr als 70 Prozent gestiegen.

Mitte August ist das NFT-Projekt „Degenerate Ape Academy“ gestartet, bei dem 10.000 Cartoon-Affen über das Solana-Pendant zu OpenSea, Solanart, angeboten und innerhalb weniger Minuten verkauft wurden. Doch auch abseits von NFTs gab es zuletzt einige Neuigkeiten bei Solana: Diese Woche ist etwa der Hackathon „Ignition“ gestartet. Als Sponsoren sind unter anderem Microsoft und Chainlink an Bord. In der Vorwoche waren etwa Chainlink-Daten-Orakel ins Entwickler-Netzwerk von Solana integriert worden. Außerdem ist das dezentrale Orakel Pyth Network am Solana-Mainnet live gegangen.

Mittlerweile kommt Solana auf eine Marktkapitalisierung von über 40 Mrd. US-Dollar. Damit liegt das Projekt mittlerweile deutlich vor etwa Polkadot, Uniswap oder Chainlink – und befindet sich aktuell auf Platz 7 der größten Kryptowährungen.

Cardano knackte erstmals 3-Dollar-Marke

Für einen anderen Ethereum-Herausforderer ging es diese Woche ebenfalls weiter aufwärts – wenn auch nicht ganz so stark wie für Solana: Der ADA-Token von Cardano überschritt am Donnerstag erstmals überhaupt die Marke von 3 Dollar. Er stieg bis auf 3,10 Dollar, bevor er dann wieder leicht zurückfiel. Am Freitagnachmittag stand er zuletzt um 10 Prozent höher als am Freitagnachmittag der Vorwoche.

Die ADA-Kursrally ist schon im August ausgelöst worden – als Cardano-Gründer Charles Hoskinson den 12. September als Datum für das mit Spannung erwartete Alonzo-Upgrade genannt hatte. Mit diesem sollen erstmals Smart Contracts auf der Cardano-Blockchain ermöglicht werden. Bereits diese Woche wurde die Smart-Contract-Funkionalität bereits am Testnet gestartet.

Ethereum-Skalierungslösung Arbitrum gestartet

Neben Ethereum-Herausforderern sind aber auch Layer-2-Skalierungslösungen in den vergangenen Monaten immer populärer geworden. Diese bauen auf der Ethereum-Blockchain auf, ermöglichen aber schnellere und günstigere Transaktionen. Gerade weil NFTs und DeFi-Anwendungen boomen, sind die Ethereum-Gebühren zuletzt wieder stark gestiegen. Eine populäre Layer-2-Lösung ist etwa Polygon. Mit Arbitrum ist nun ein anderes L2-Projekt diese Woche mit seinem Mainnet live gegangen.

Technisch setzt Arbitrum auf sogenannte Optimistic Rollups – bei der eine große Zahl an Transaktionen auf einer Sidechain in eine einzelne Transaktion zusammengefasst werden, die dann auf der Ethereum-Blockchain verifiziert und abgewickelt wird. Im Zuge des Launchs kommunizierte Offchain Labs, das Unternehmen hinter Arbitrum, eine 120 Mio. US-Dollar schwere Finanzierungsrunde, an der sich unter anderem der US-Milliardär und DeFi-Fan Mark Cuban beteiligte.

Hinweise auf Lightning-Implementation bei Twitter

Dass Twitter-CEO Jack Dorsey ein großer Verfechter von Bitcoin ist, ist schon lange bekannt. Ebenso, dass er Bitcoin in der einen oder anderen Form bei Twitter integrieren will. Im Conference Call zur jüngsten Geschäftszahlen-Präsentation im Juli sagte er gegenüber Investoren und Analysten etwa, dass Bitcoin „ein großer Teil der Zukunft“ von Twitter sein werde. Zuvor hatte er im Juni in einem Tweet geschrieben, es sei „nur eine Frage der Zeit“ bis Twitter Bitcoin-Zahlungen über das Lightning-Netzwerk integriere.

Diese Woche gab es nun erste Hinweise, dass es tatsächlich bereits konkrete Schritte in diese Richtung gibt. Wie die Website MacRumors herausgefunden haben will, enthält eine neue Beta-Version der iOS-Twitter-App Codezeilen, die auf eine Lightning-Implementierung hindeuten. Konkret geht es um die Funktion „Tip Jar“, mit der man anderen Personen auf Twitter „Trinkgelder“ zukommen lassen kann. In der Beta-Version der App ist dem Bericht zufolge nun ein Tutorial zu Lightning-Zahlungen enthalten.

Hansmann und Gschwandtner investieren bei Coinpanion

In Österreich gab es diese Woche Investment-News: Coinpanion hat eine 1,8 Mio. Euro schwere Seed-Runde abgeschlossen. Im Lead ist der deutsche High-Tech Gründerfonds. Beteiligt sind allerdings auch noch einige andere prominente Investoren – allen voran Hansi Hansmann, der seine Investment-Sperre für die Runde durchbrochen hat, und Runtastic-Cofounder Florian Gschwandtner.

Kurz zum Unternehmen: Es bietet die Möglichkeit, in nach unterschiedlicher Risikoneigung vordefinierte Krypto-Portfolios zu investieren. Diese bestehen zu einem Teil aus aktiv ausgewählten Kryptowährungen und zum anderen Teil aus Decentralized-Finance-Komponente, die über Stablecoins Zinserträge generieren und somit zu einer geringeren Volatilität beitragen soll. Im Vordergrund steht, dass dies alles möglichst einfach für den Kunden oder die Kundin sein soll – die Zielgruppe sind also weniger Menschen, die täglich Krypto-Nachrichten lesen und Kursbewegungen verfolgen als vielmehr jene, die ohne größeres Zeitinvestment an der Marktentwicklung teilhaben wollen. Genaueres dazu gibt es in unserem Videotalk mit CEO Alexander Valtingojer und dem neuen Coinpanion-Investor Florian Gschwandtner.

Hier geht’s zu allen Folgen des brutkasten Crypto Weekly.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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