27.08.2021

Crypto Weekly #22: Steuer-Diskussionen in USA und Österreich, NFT-Hype hält an

Die Branche muss sich nicht vor den geplanten Krypto-Steuervorschriften fürchten, sagt das US-Finanzministerium. In Österreich wird ebenfalls über Änderungen bei der Versteuerung von Krypto-Assets nachgedacht. Unterdessen ist das NFT-Handelsvolumen zuletzt explodiert - und auch Visa hat gekauft. Außerdem: Rekordstände für Cardano und Solana.
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Steuerdiskussionen um Kryptowährungen in den USA und in Österreich
Foto: mehaniq41/Adobe Stock

Los geht’s mit unserem Rückblick auf die wichtigen News und Kursbewegungen der Krypto-Woche. Zu Beginn der Blick auf die…

…die Kurstafel:

NameKurs7-Tages-Performance
BitcoinBTC47.200 Dollar+/-0%
EthereumETH3.150 Dollar-2,5%
CardanoADA2,70 Dollar+7,8 %
Binance CoinBNB480 Dollar+11 %
XRPXRP1,11 Dollar-11 %
DogecoinDOGE0,28 Dollar-14 %
PolkadotDOT25 Dollar-10,7%
SolanaSOL81 Dollar+12,8%
UniswapUNI26 Dollar-7 %
Alle Daten sind von coinmarketcap.com und am Stand von Freitagnachmittag/Kursveränderungen gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche

Bitcoin nur zwischenzeitlich über 50.000 Dollar

Über das vergangene Wochenende hatte der Bitcoin-Kurs nach einer insgesamt eher durchwachsenen Vorwoche wieder Kraft geschöpft. Und auch zu Beginn der neuen Woche ging es in der Tonart weiter: Am Montag knackte er in den frühen Morgenstunden erstmals seit Mai wieder über die Marke von 50.000 US-Dollar. Eine weitere Rally löste das Überschreiten der Schwelle aber nicht aus – im Gegenteil, es setzte bereits am späten Nachmittag eine Konsolidierung ein. In den Folgetagen ging weiter abwärts, am Donnerstag fiel der Kurs in einem schwachen Marktumfeld bis auf gut 46.400 Dollar.

Übersehen sollte man aber nicht: Die Konsolidierung folgt einer mehrwöchigen starken Aufwärtsbewegung: Immerhin war der Kurs Ende Juli noch vorübergehend unter die 30.000 Dollar gefallen – also auf das Niveau vom Jahresbeginn. In den folgenden fünf Wochen ging es dann insgesamt mehr als 70 Prozent nach oben. Dass es vor diesem Hintergrund auch einmal zu einer Gegenbewegung kommt, sollte nicht überraschen.

Neue Rekordstände bei Cardano und Solana

Weiter stark entwickelte sich der ADA-Token von Cardano. Seit der Mitte August erfolgten Ankündigung des Alonzo-Upgrades für 12. September ging es für den Kurs massiv nach oben. Mit dem Hard Fork sollen erstmals Smart Contracts auf der Cardano-Blockchain ermöglicht werden. Schon in der Vorwoche hatte ADA Rekordstände erreicht, diese Woche ging es weiter nach oben – am Montag sogar bis auf 2,97 Dollar. Für das Überspringen der 3-Dollar-Marke reichte es nicht mehr. In den folgenden Tagen konsolidierte der Kurs etwas. Am Freitagnachmittag stand er zuletzt bei 2,70 Dollar – auf 7-Tages-Sicht immer noch ein Plus von knapp 8 Prozent.

Weiter stark nachgefragt blieb auch ein anderer Etheruem-Herausforderer – und zwar Solona (SOL). SOL hat mittlerweile die Top 10 der größten Kryptowährungen nach Marktkapitalisierung erreicht. Der Kurs stieg am Freitag auf ein neues Rekordhoch von über 84 Dollar. Alleine im Jahr 2021 ist er damit bereits um 4.700 Prozent nach oben geschossen. Am Mittwoch erfolgte eine Integration von Chainlink-Daten-Orakel ins Entwickler-Netzwerk von Solana. Am Donnerstag ging außerdem das dezentrale Orakel Pyth Network am Solana-Mainnet live. Daten-Orakel werden von Decentralized-Finance-Anwendungen genutzt, um auf Marktdaten zuzugeifen.

Neue Steuervorschriften für US-Krypto-Branche weiter auf Schiene…

Seit Wochen hält die Diskussion um neue Steuer-Meldepflichten für Krypto-Broker in den USA an. Wie berichtet, sind diese im geplanten massiven Infrastrukturpaket enthalten. Im Wesentlichen geht es darum, dass Krypto-Broker Daten ihrer Kundinnen und Kunden künftig direkt an die Behörden übermitteln sollen – sodass eine korrekte Versteuerung sichergestellt wird.

Der Haken: Viele aus der Branche halten die Definition des Begriffs „Broker“ in dem Entwurf für zu schwammig. Sie könnte auch auf völlig andere Akteure angewendet werden, die die neuen Vorschriften unmöglich erfüllen könnten – wie etwa Miner, Anbieter von Wallets oder sogar Entwickler von Blockchain-Protokollen. Diese haben im Regelfall selbst keinen Zugang zu den Informationen, die laut dem Entwurf an die Behörden übermittelt werden müssen.

Im Senat ist der Entwurf bereits beschlossen worden. Abänderungsanträge, die für mehr Klarheit hinsichtlich der Broker-Definition sorgen hätten sollen, wurden dabei abgelehnt. Aktuell wird der Entwurf noch in der zweiten US-Parlamentskammer, dem Repräsentantenhaus behandelt. Nach einer am Dienstag erfolgten Abstimmung zeichnet sich aber auch dort ab, dass der Entwurf ohne Änderungen beschlossen werden dürfte. Bereits vor der Abstimmung im Senat hatte Vertreter der Kypto-Branche davor gewarnt, dass die Regelungen im schlimmsten Fall sogar dazu führen würden, dass Unternehmen oder Projekte die USA verlassen würden.

…aber US-Finanzministerum um Entwarnung bemüht

Nach Ansicht des Finanzministeriums sind die Befürchtungen aber unbegründet: Selbst wenn der Entwurf unverändert durchgehe, werde man die neuen Regelungen nicht auf Akteure anwenden, die keine Broker seien, sagte ein Vertreter des Ministeriums gegenüber dem Finanzsender CNBC. Er nannte dabei etwa Miner als Beispiel. Die Vorschriften würden nur auf jene angewendet, die diese steuerlichen Meldepflichten auch tatsächlich umsetzen könnten, etwa manche dezentralen Börsen. Ohnehin müsse man vorher erst prüfen, welche Akteure konkret einbezogen werden sollen und inwiefern diese dann auch in der Lage seien, die Vorschriften umzusetzen. Dieser Prozess könne Jahre dauern, wurde der Vertreter des Ministeriums weiter zitiert.

Finanzminister will Krypto-Versteuerung in Österreich ändern…

Noch etwas dauern dürfte es auch, bis in Österreich Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen kommen. Aber dass Finanzminister Gernot Blümel solche möchte, ist schon jetzt klar. Anfang der Woche sprach er sich einerseits für eine stärkere Regulierung und andererseits für eine steuerliche Harmonisierung mit Aktien aus. Wir haben im Finanzministerium nachgefragt: Bei der Regulierung denkt der Minister demnach vor allem an Themen, die auf der EU-Ebene vorangetrieben werden. Hier geht es etwa um den Plan der EU-Kommission, anonyme Wallets für illegal zu erklären, aber auch um eine geplante Richtlinie, die Krypto-Börsen dazu verpflichtet, Steuerdaten ihrer Kundinnen und Kunden an die Behörden weiterzugeben.

Hier ergab unsere Anfrage wenig Neues, interessanter waren schon die Aussagen zur Steuerharmonisierung von Aktien und Kryptowährungen: Innerhalb der Koalition wird aktuell über die Wiedereinführung einer Haltefrist für Aktien verhandelt. Bis 2012 waren Kursgewinne steuerfrei, sofern man die Aktien mindestens ein Jahr gehalten hat. Im „Idealfall“, so teilte uns das Ministerium mit, sollte die neue Regelung dann auch für Kryptowährungen gelten. Jedenfalls aber brauche es eine steuerliche Harmonisierung.

…konkrete Ausgestaltung aber noch offen

Jetzt kommt es natürlich auf die konkrete Ausgestaltung an: Denn die Harmonisierung könnte auch Nachteile für Krypto-Anleger bringen: Der Finanzminister hat in einem Interview im April nämlich bereits durchklingen lassen, dass die neue Haltefrist „deutlich“ höher als ein Jahr liegen dürfte. Würde die neue Haltefrist beispielsweise bei drei, fünf oder zehn Jahren liegen und auf Krypto-Assets ausgeweitet werden, wären dann auch etwa bei Bitcoin-Verkäufen nach einem oder zwei Jahren Steuern fällig.

Vorteile könnten sich vor allem für Personen ergeben, die Coins kürzer als ein Jahr halten – also beispielsweise Trader: Denn dort käme dann der Kapitalertragssteuersatz von 27,5 Prozent zur Anwendung – während Krypto-Kursgewinne aktuell unter die Einkommenssteuer fallen. Je nach Steuertarif kann der Steuersatz dort deutlich höher liegen. Alle Details zu den Plänen des Finanzministeriums gibt es in unserem Artikel.

NFT-Boom hält an, Visa steigt ein

Nun aber genug von der Politik. Abseits dessen war die Krypto-Woche vor allem von anhaltenden Hype rund um Non Fungible Token (NFTs) geprägt. Am Montag wurde bekannt, dass mit Visa einer der wichtigsten US-Finanzkonzerne einen NFT gekauft hat. Konkret hat das Unternehmen 49,5 Ether (ETH) oder rund 165.000 US-Dollar in den Kauf des CryptoPunk-NFT #7610 gesteckt.

Welche Ausmaße der NFT-Boom bereits angenommen hat, zeigen auch einige Zahlen zur NFT-Plattform OpenSea, die wir diese Woche in einem Artikel beleuchtet haben: Bereits jetzt ist klar, dass der August ein Rekordmonat werden wird – und das ist noch zurückhaltend formuliert: Aktuell liegt das monatliche Transaktionsvolumen bei 2,3 Mrd. Dollar. Das ist das Siebenfache des bisherigen Rekordwerts von 325 Mio. Dollar aus dem Juli. Dieser wiederum lag bereits mehr als doppelt so hoch wie der vorige Rekordwert von 150 Mio. Dollar aus dem Juni.

Das tägliche Handelsvolumen auf OpenSea hat am Dienstag erstmals die Marke von 200 Mio. US-Dollar überschritten. Am Mittwoch und Donnerstag ging es leicht auf jeweils rund 175 Mio. Dollar zurück. Erst vergangenes Wochenende hatte es erstmals einen dreistelligen Millionenbetrag erreicht. Im Juli hatte es sich sogar überwiegend noch im einstelligen Millionenbereich bewegt.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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