17.01.2025
CRYPTO WEEKLY

Bitcoin über 100.000 Dollar – und XRP im Höhenflug

Crypto Weekly #155. Sind wir wieder im Jahr 2017? Die Antwort ist nein, aber die Ripple-Kryptowährung XRP befindet sich gerade in einem Höhenflug, wie man es seit dem damaligen Bullenmarkt nicht gesehen hat.
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Münzen mit den Logos von Bitcoin und XRP
Foto: Adobe Stock
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Die Kurstafel:

🚀 Makroökonomie hievt Bitcoin wieder über 100.000-Dollar-Marke

Wir starten wie immer mit einem Blick auf die Kurstafel. Da zeigt sich zunächst: Bitcoin ist zurück über der 100.000-Dollar-Marke. Das sah Anfang der Woche noch ganz anders aus. Am Montag geriet der Markt erneut unter Druck. Erneut deshalb, weil es schon in der Vorwoche ordentlich abwärts gegangen war. Von über 100.000 Dollar war der Kurs bis auf 91.000 Dollar abgerutscht. Dann kam es zu einer scheinbaren Erholungsbewegung auf über 94.000 Dollar. Doch schon am Montag rasselte der Bitcoin-Kurs wieder auf 91.000 Dollar hinab.

Es war also eine gewisse Unsicherheit im Markt. Nicht nur im Kryptomarkt, sondern auch an den traditionellen Finanzmärkten. Einem Bloomberg-Bericht zufolge  ist die Korrelation zwischen Bitcoin und dem Tech-Aktienindex Nasdaq-100 auf den höchsten Stand seit zwei Jahren gestiegen. 

Auf der makroökonomischen Ebene waren zuletzt einige Daten aus den USA stärker ausgefallen als erwartet. Was grundsätzlich natürlich positiv ist. An den Finanzmärkten wurde es aber trotzdem negativ aufgenommen. 

Hintergrund dafür: Die Geldpolitik. Aktuell werden weitere Zinssenkungen der US-Notenbank erwartet, die sich gemäß ökonomischer Theorie günstig auf risikoreichere Assetklassen wie Aktien oder Kryptowährungen auswirken sollten. Wenn die Wirtschaft aber stärker ist als erwartet, braucht es viel weniger Zinssenkungen als bisher angenommen. Der Markt hatte diese aber bereits eingepreist – und muss sie daher wieder “auspreisen”. 

So jedenfalls der Stand Anfang der Woche. In den Folgetagen war davon dann nur noch wenig zu spüren. Der Bitcoin-Kurs zog wieder nach oben. Am Donnerstag knackte er dann sogar wieder die 100.000-Dollar-Marke. Diesmal hatten Konjunkturdaten für gute Stimmung gesorgt – konkret: US-Inflationsdaten für Dezember. Die um schwankungsanfällige Güter wie Energie und Lebensmittel bereinigte Kernrate war im letzten Monat des Jahres 2024 verglichen zum Vorjahr überraschend gesunken. Für die Notenbanken ist die Kerninflation im Normalfall wichtiger als die eigentliche Inflationsrate, weil sie jene Aspekte besser abbildet, die sich tatsächlich über die Geldpolitik beeinflussen lassen. 

Im konkreten Fall bedeutet das: Weil die Inflation zurückgegangen ist, hält es der Markt wieder für etwas wahrscheinlicher, dass die Notenbank die Zinsen deutlicher senken wird. Am Donnerstag sagte dann ein hochrangiger US-Notenbanker in einer Rede, dass die Zinsen tatsächlich früher und schnell gesenkt werden könnten, wenn die Inflation weiter zurückgehe. 

🚀 XRP weiter im Höhenflug

Jedenfalls in den Schatten gestellt wurde der Bitcoin-Kursanstieg von jenem von XRP. Die vom Unternehmen Ripple herausgegebene Kryptowährung zog um über 40 Prozent an. Sie befindet sich seit November, also seit dem Sieg von Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl, in einer starken Aufwärtsbewegung.

Ripple befindet sich weiterhin in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Behörde der Ansicht ist, dass XRP nach geltendem US-Recht als Wertpapier einzustufen sei. Dementsprechend hätte Ripple die dafür vorgesehenen Auflagen der Börsenaufsicht erfüllen müssen, bevor XRP in den Umlauf gebracht wurde. Weil das nicht passiert ist, ordnet die Behörde Ripples XRP-Verkäufe als illegale Wertpapier-Transaktionen ein. 

Ripple wollte diese Einschätzung aber nicht einfach so hinnehmen und so kam es bereits 2020 zum Rechtsstreit. Im Sommer 2023 gab es ein erstes Urteil, das zumindest in Teilen Ripple recht gab und das als Rückschlag für die Börsenaufsicht gewertet wurde. Im August 2024 wurde Ripple dann zwar zu einer Strafe in der Höhe von 125 Mio. Dollar verurteilt. Klingt nicht gut, aber: Die Börsenaufsicht hat eine weit höhere Strafe von 2 Mrd. Dollar verlangt. 

Die Behörde legte im Oktober Berufung ein. Diese Woche lief nun die Frist für das Einbringen einer Berufungsschrift ab. Die Börsenaufsicht legte diese auch vor. Bei Ripple zeigt man unbeeindruckt: “Der Berufungsschriftsatz der SEC ist nur ein Aufguss von Argumenten, die bereits gescheitert sind“, sagte Chief Legal Officer Stuart Alderoty in einer Stellungnahme.

Ebenso wichtig ist aber: Mit dem 20. Jänner endet die Zeit von Gary Gensler als Chef der Börsenaufsicht. Unter Gensler ist Behörde auf Konfrontationskurs zur Kryptobranche gegangen. Genslers Nachfolger soll Paul Atkins werden. Er gilt als krypto-freundlich. Was XRP angeht, könnte man die Erwartung in der Branche nun so formulieren: Wenn schon XRP-Feind Gensler Ripple nicht in die Knie zwingen kann, dann dürfte der Rechtsstreit mit einem der Kryptobranche wohlgesonnenen Behördenchef keine große Gefahr mehr werden.

Im Gegenteil. In der Branche hoffen mittlerweile viele sogar auf eine baldige Zulassung von XRP-ETFs, nachdem die Börsenaufsicht 2024 zuerst Bitcoin- und dann Ethereum-Spot-ETFs genehmigt hatte. Und diese Woche kam dann noch ein weiteres Gerücht auf: Donald Trump hatte im Wahlkampf gefordert, dass die US-Notenbank Bitcoin, ähnlich wie Gold, in seine strategische Reserve aufnehmen soll. 

So weit, so gut. Einem Bericht der NY Post zufolge könnte diese Idee aber auch auf andere, in den USA geschaffene Kryptowährungen wie eben XRP oder Solana ausgeweitet werden. Wer sich seriös mit Geldpolitik beschäftigt, muss diesen Vorschlag für völlig absurd halten. Es gibt keinen sinnvollen geldpolitischen Grund für eine solche Maßnahme. Und auch wenn zuletzt die Akzeptanz absurder Ideen in der US-Politik gestiegen ist, scheint eine Umsetzung äußerst unrealistisch. Wer auf den XRP-Kurs spekuliert, hat mit dem Gerücht aber eine weitere Kaufmöglichkeit vorgefunden.

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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


Eine Anfrage an die beiden Gründer zu den Hintergründen wurde vonseiten des brutkasten gestellt.

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