07.06.2024
CRYPTO WEEKLY

Bitcoin über 70.000 Dollar – und Bidens Krypto-Veto

Crypto Weekly #143. Bitcoin ist diese Woche wieder über die Marke von 70.000 US-Dollar gestiegen. Das größere Thema ist aktuell aber die US-Politik.
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Bitcoin
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Aktuelle Kryptkurse

📈 Bitcoin wieder über 70.000 US-Dollar

Der Bitcoin-Kurs hat erstmals seit zwei Wochen wieder die 70.000-Dollar-Marke überschritten - und bewegte sich damit auch wieder in greifbarer Nähe des Mitte März erreichten Rekordhochs von 73.700 US-Dollar. Nach einer Rekordjagd fühlt sich die aktuelle Stimmung am Markt aber nicht an. Was aber wohl auch daran liegt, dass sich der Bitcoin-Kurs eben seit Mitte März mehr oder weniger auf demselben Niveau bewegt.

Das große Thema in der Branche (und auch in den vergangenen beiden Ausgaben von Crypto Weekly) ist aktuell die US-Politik. Genauer gesagt: Mit der Frage, ob es dort zu einem Kurswechsel kommt (siehe Crypto Weekly #142). Die vergangenen Jahre ist die US-Börsenaufsicht mitunter recht radikal gegen viele Akteure der Kryptobranche vorgegangen.

Anfang diesen Jahres ließ sie dann aber erstmals Bitcoin-Spot-ETFs zum Handel zu. Für die meisten Beobachter:innen zumindest zu diesem Zeitpunkt durchaus überraschend, folgte im Mai dann bereits die Genehmigung von Ethereum-Spot-ETFs

Und auch im US-Präsidentschaftswahlkampf wurde Krypto ein Thema. Im Gegensatz zu früheren Äußerungen begann sich der republikanische Kandidat Donald Trump Mitte Mai, als Pro-Krypto-Kandidat zu positionieren. Den Kurswechsel der Börsenaufsicht bei den Ethereum-ETFs wiederum interpretierten viele als Vorzeichen einer Neupositionierung der Demokraten - gehört doch der Vorsitzende der Behörde, Gary Gensler, der Partei von Präsident Joe Biden an. Tatsächlich folgten dann auch Berichte über Kontaktaufnahmen aus dem Lager des Amtsinhabers in Richtung der Kryptobranche. 

🤨 Joe Bidens Veto gegen die Kryptobranche…

Nun gab es aber wieder einen Rückschlag für die Branche. Worum geht’s? Um die von der Börsenaufsicht ausgegebene Direktive Staff Accounting Bulletin No. 121, kurz SAB 121. Diese gibt - vereinfacht gesagt - vor, wie Banken digitale Assets zu bilanzieren haben. 

Kritiker:innen sehen eine Ungleichbehandlung von digitale Assets zu traditionellen Assets - und somit eine Benachteiligung der Kryptobranche. Diese Ansicht fand auch zunehmend Anklang in der Politik. Im US-Kongress fand eine Gesetzesinitiative zur Aufhebung der SAB 121 dann tatsächlich eine Mehrheit in beiden Kammern - mit Stimmen aus beiden Parteien. In der US-Kryptobranche wurde dies zu Recht als großer Erfolg gewertet. Vor allem, weil auch Abgeordnete der Demokraten den Entwurf unterstützten. 

Nun ist es aber im politischen System der USA angelegt, der Präsident gegen Gesetzesentwürfe ein Veto einlegen kann. Angesichts der wahrgenommenen Tauwetters zwischen dem Biden-Lager und der Kryptobranche war nun die Hoffnung in der Szene, dass es dazu nicht kommen würde. 

Diese zerschlug sich aber: Wie bereits am vergangenen Freitagabend bekannt wurde, legte Biden tatsächlich ein Veto ein. Ginge man von SAB 121 ab, würde dies die Gefahr bergen, dass “umfassendere Befugnisse der SEC in Bezug auf Bilanzierungspraktiken untergraben werden”, hieß es in einer schriftlichen Begründung des Präsidenten. Er werde keine Maßnahmen unterstützen, die zum Nachteil von Anleger:innen und Konsument:innen seien, wurde in Bidens Begründung weiters ausgeführt. 

🤔 …und was es bedeutet

In der Kryptobranche war die Enttäuschung klarerweise groß. Weniger wegen der Begründung: Denn dabei handelt es sich um die üblichen krypto-kritischen Talking Points der Biden-Regierung, die ohnehin bereits bekannt sind. Aber vor allem die Unterstützung des Entwurfs auch durch demokratische Abgeordnete hatte die Branche hoffen lassen. Zu Unrecht, wie sich nun zeigte.

Ist der Krypto-Pivot der US-Regierung somit abgesagt? Hier gilt es festzuhalten: Einen solchen gab es bisher nicht. Einen eindeutigen Kurswechsel legte nur Bidens Gegenkandidat Trump hin. Was es gab, waren aber Indizien, dass es zu einer Neubewertung kommen könnte. Diese gibt es auch weiterhin. 

Aber Teile der US-Kryptobranche haben daraus vorschnelle Schlüsse gezogen. In der Vorwoche hieß es an dieser Stelle unter Bezug auf diese Indizien und die Biden-Regierung: “Ob daraus ein wirklicher Umschwung in der Positionierung zur Kryptobranche folgen wird, ist offen”. Daran hat sich nichts geändert. 

Die aktuelle Regierung ist aber jedenfalls nur bis Jänner 2025 im Amt. Danach kommt entweder eine Trump-Regierung - oder ein neues Kabinett Biden, das aber ebenfalls aus anderen Personen bestehen und möglicherweise auch andere Positionen einnehmen könnte. Unabhängig von Bidens aktuellem Veto: Die Tendenz in der US-Politik geht weiterhin in Richtung einer Abkehr der Anti-Krypto-Politik.


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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn | (c) Taxefy

Jedes Jahr wieder müssen unzählige Österreicher.innen ihre Arbeitnehmerveranlagung erledigen, um sich einen Teil ihrer gezahlten Steuern zurückzuholen. Doch was eigentlich nach einem lohnenden Vorhaben klingt, wird oft zu einem mühsamen Prozess: endlose Formulare, gespickt mit Fachbegriffen, die kaum jemand versteht, und das ständige Suchen nach den richtigen Belegen. Viele schieben ihre Steuererklärung monatelang vor sich her oder lassen sie ganz aus, obwohl ihnen möglicherweise eine Rückzahlung zusteht. Genau hier setzt das Wiener Startup Taxefy rund um Gründer und CEO Aleksej Sinicyn an. Mit Hilfe einer App lässt sich die Arbeitnehmerveranlagung in wenigen Minuten erledigen – so zumindest das Versprechen des Startups.

400.000 Downloads in Österreich

Der Erfolg von Taxefy in Österreich spricht für sich. Die App hat über 400.000 Downloads verzeichnet, und knapp 100.000 Steuererklärungen wurden bereits über die Plattform eingereicht. Das Geschäftsmodell von Taxefy ist einfach: Die Nutzer:innen zahlen nur, wenn sie eine Rückzahlung erhalten. Dann kassiert das Unternehmen eine Provision von zehn Prozent. “Wir eliminieren alle Hürden – nicht nur die fachlichen und sprachlichen, sondern auch die finanziellen“, erklärt Sinicyn im brutkasten-Talk. Erst kürzlich gab das Unternehmen bekannt, auf dem österreichischen Markt rund 1.000 Euro pro eingereichter Arbeitnehmerveranlagung für seine Kund:innen geltend gemacht zu haben (brutkasten berichtete).

Deutschland-Expansion

Angesichts des Erfolgs in Österreich war der Markteintritt in Deutschland der nächste logische Schritt für Taxefy. “Deutschland ist ein riesiger Markt, der sehr ähnlich strukturiert ist wie Österreich”, so Sinicyn im brutkasten-Talk. Das deutsche Pendant zu FinanzOnline, dem österreichischen Steuerportal, heißt Elster. “Die Adaptionen, die wir vornehmen mussten, waren minimal. Die IT-Infrastruktur für Softwarehersteller, die sich an das Finanzamt andocken wollen, ist in Deutschland sogar besser entwickelt als in Österreich”, fügt er hinzu. So sei das Elster Portal schon längst mit einer standardisierten und dokumentierten Schnittstellen-Lösung für Software-Anbieter ausgestattet.

Taxefy will mit Mehrsprachigkeit punkten

Die Expansion in Deutschland sei aber auch aus einem anderen Grund attraktiv: In Deutschland verzichten laut Statistischem Bundesamt aktuell rund elf Millionen Menschen darauf, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Demnach würde in Deutschland ein zweistelliger Milliardenbetrag beim Finanzamt liegen bleiben, so der Gründer.

Ein zentraler Wettbewerbsvorteil von Taxefy am deutschen Markt sei laut dem Gründer die Mehrsprachigkeit der Taxefy-App. In Deutschland gibt es viele Menschen, die aufgrund von Sprachbarrieren ihre Steuererklärung nicht machen. “Unsere App steht in mehreren Sprachen zur Verfügung, was uns einen klaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft”, so Sinicyn. Darüber hinaus bietet Taxefy den Nutzer:innen ein Null-Euro-Kostenrisiko: “Die Erstellung und das Absenden der Steuererklärung sind komplett kostenlos. Nur bei einer erfolgreichen Rückzahlung erhalten wir eine Provision.”

(c) brutkasten

Zusammenarbeit mit SBA Research

Bei den derzeitigen Steuerlösungen via App im Nachbarland sei es laut dem Gründer nicht unüblich, eine Vorauszahlung oder einen nicht unbeträchtlichen Pauschalbetrag für die digitale Abwicklung der Einkommensteuererklärung zu verlangen. “Taxefy hebt nur bei positiver Steuergutschrift eine Service-Gebühr ein und ist durch die Verfügbarkeit in insgesamt acht Sprachen für viel mehr Arbeitnehmer:innen zugänglich”, so der Gründer.

Bei seinem Markteintritt in Deutschland will das Startup zudem mit Datenschutz punkten. In einer kürzlich durchgeführten Untersuchung wurden laut dem Gründer viele der auf dem deutschen Markt verfügbaren Steuer-Apps als unsicher eingestuft. “Acht von neun Apps hatten gravierende Mängel in der Cybersicherheit”, so Sinicyn. “Wir arbeiten mit SBA Research zusammen, um sicherzustellen, dass die Daten unserer Nutzer sicher sind.” Das Institut prüft auch Softwaresysteme österreichischer Bundesministerien.

Neuer Investor an Bord

Eine weitere Herausforderung bei der Expansion in Deutschland ist der Aufbau der Marke, was kapitalintensiv ist. Doch auch hier sieht der Gründer Taxefy gut aufgestellt: So holte sich das Startup nach der Teilnahme an der TV-Show “2 Minuten 2 Millionen” einen Investor an Bord.

“Wir hatten das Glück, uns für einen Investor zu entscheiden, der nicht nur auf Sympathieebene perfekt zu uns passt, sondern auch von unserem Konzept von Anfang an extrem überzeugt war”, erklärt Gründer Aleksej Sinicyn. Details über den Namen oder die genaue Höhe der Investition möchte er derzeit noch nicht verraten, doch diese Unterstützung soll dem Startup einen entscheidenden Schub für die Expansion nach Deutschland geben. “Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir mehr Informationen teilen,” so Sinicyn.

Der Gründer hält laut Firmenbuch aktuell 33,44 Prozent der Unternehmensanteile. Zudem hält die HSRE TWO Holding aus Ungarn 48,56 Prozent. Der Rest teilt sich auf fünf weitere Investoren auf, die allerdings nicht dem Umfeld von “2 Minuten 2 Millionen” zuzuordnen sind.

Klage gegen Taxefy

Im brutkasten-Talk äußert sich der Sinicyn auch zur Klage der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (brutkasten berichtete). “Es handelt sich um eine Wettbewerbsklage, die auf einer Momentaufnahme basiert, die so nicht mehr zutrifft”, so Sinicyn.

Der Gründer blickt dem Prozess entspannt entgegen: “Wir sind zuversichtlich, dass die Vorwürfe als gegenstandslos anerkannt werden. Für unser operatives Geschäft hat die Klage keinerlei Auswirkungen.” Auch für die Nutzer:innen der App gebe es laut Sinicyn keinen Grund zur Sorge: “Der Betrieb läuft wie gewohnt weiter. Unsere User werden in keiner Weise beeinträchtigt.”

Während sich die Rechtsstreitigkeiten möglicherweise in die Länge ziehen könnten, sei Taxefy gut vorbereitet. “Wir wissen, dass solche Verfahren Zeit in Anspruch nehmen, aber wir sind gut aufgestellt und können weiterhin unseren Service ohne Einschränkungen anbieten”, so der Gründer.


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