29.03.2024
CRYPTO WEEKLY

Warum der Dogecoin-Höhenflug zum aktuellen Bullenmarkt passt

Crypto Weekly #135. Bitcoin ist zurück über 70.000 Dollar. Spektakulärer war diese Woche aber die Performance von Dogecoin. Außerdem: In den USA wurde das Strafausmaß für FTX-Gründer Sam Bankman-Fried verkündet.
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Die Kurstafel:

Kurse von Krypto-Assets am Stand von Freitagmittag

📈​ Bitcoin wieder über 70.000 US-Dollar

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Marktentwicklung. Diese war diese Woche wieder positiv. Der Bitcoin-Kurs stieg wieder über die Marke von 70.000 US-Dollar. Das Mitte März erreichte Rekordhoch von über 73.000 US-Dollar rückt damit in die Nähe. 

Auf den neuen Höchststand war dann zunächst eine durchaus scharfe Korrektur gefolgt. Danach stabilisierte sich der Bitcoin-Kurs wieder, wozu indirekt auch die US-Notenbank beitrug (siehe Crypto Weekly #134). 

Die Krypto-Kurse sind aktuell wieder sehr stark von der Stimmung an den traditionellen Finanzmärkten geprägt. Und die ist weiterhin gut. Der wichtigste US-Aktienindex, der S&P-500, erreichte erneut einen Rekordstand. Und von der allgemein guten Stimmung profitieren sämtliche “Risk Assets”, darunter eben auch Krypto.

🐶 Dogecoin-Kurs steigt um 33 Prozent seit Freitag

Apropos “Risk Asset”. Was alles unter diesen Begriff fällt, hängt immer auch ein bisschen von der jeweiligen Definition ab. Jedenfalls aber fallen Aktien darunter - und auch Krypto-Assets. Innerhalb der jeweiligen Assetklassen gibt es aber natürlich weitere Abstufungen, was das mit dem jeweiligen Asset verbundene Risiko angeht.

Kaum jemand wird bestreiten, dass ein Investment in Bitcoin weniger riskant ist als in einen neuen Meme Coin auf Solana. Und da sind wir schon beim Thema. Gerade weil Solana-Meme-Coins in den vergangenen Wochen so einen Boom erlebt haben, vergisst man manchmal, dass der ursprüngliche Meme Coin, die Mutter als Meme Coins, weiterhin aktiv und äußerst lebendig ist: Dogecoin (DOGE). 

Während die meisten großen Krypto-Assets seit vergangenen Freitag im einstelligen Prozentbereich gestiegen sind, zog der DOGE-Kurs so richtig an: Das Plus beläuft sich auf 7-Tage-Sicht auf über 30 Prozent. Mit über 20 Cent erreichte der Kurs außerdem den höchsten Stand seit 2021. Damals pushte Elon Musk den Kurs gerne mit seinen Tweets. Sein damals mit großer Spannung erwarteter Auftritt bei “Saturday Night Live” wurde dann aber zumindest kurstechnisch zur Enttäuschung.

In der Spitze war DOGE im damaligen Krypto-Hype bis auf rund 70 Cent gestiegen. Im Kryptowinter 2022 kam die totale Ernüchterung: Es ging bis in den einstelligen Centbereich abwärts. Rund um Musks Übernahme von Twitter reagierte der Kurs dann öfter mit Ausschlägen auf Gerüchte, dass Dogecoin dort künftig eine Rolle spielen könnte. Dabei handelte es sich aber eher um kurzfristige Bewegungen. 

Trotz allem hielt sich Dogecoin gemessen an der Marktkapitalisierung unter den Top-20-Krypto-Assets. Und auch aktuell liegt DOGE auf Platz 9. Rechnet man die Stablecoins Tether und USDC sowie Lido Stake Ether raus, sind überhaupt nur mehr Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH), BNB, Solana (SOL) und XRP größer.

Einen direkten Auslöser für die aktuell starke DOGE-Performance gab es nicht. Allerdings passt es durchaus ins Bild: Immerhin fehlen im aktuellen Krypto-Bullenmarkt generell größere Narrative wie sie in den früheren Zyklen dominierten - Bitcoin-ETFs hin oder her. Zynisch ausgedrückt könnte man sagen, dass sich kaum jemand mehr Illusionen macht, dass es um viel mehr geht als um Spekulation und Zockerei. Und da passt es dann auch ganz gut ins Bild, dass Dogecoin wieder stark performt. 

Was nicht zu negativ klingen soll: Denn DOGE hatte nie den Anspruch, mehr zu sein als ein Meme Coin. Das mag der einzige Nutzen sein, aber es ist damit eben auch kein Scam. Wer investiert, weiß zumindest, worauf er sich einlässt. 

⚖️ FTX-Gründer Sam Bankman-Fried zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt

Kommen wir abschließend noch zu einem anderen Thema, das diese Woche für Schlagzeilen sorgte: In den USA wurde das Strafausmaß für FTX-Gründer Sam Bankman-Fried verkündet. Schuldig gesprochen war der Gründer der Pleitebörse bereits im November des Vorjahres. Die Höhe der Strafe legte das Gericht allerdings erst jetzt fest: Es wurden nun 25 Jahre Gefängnis. 

Bankman-Fried war von einem Geschworenen-Gericht in insgesamt sieben Punkten schuldig gesprochen worden - darunter Betrug und Geldwäsche. Bankman-Fried hatte seine Anwälte nach dem Schuldspruch im November ausgetauscht. Seine neuen Rechtsvertreter argumentierten nun für ein reduziertes Strafausmaß im Bereich von fünf bis sieben Jahren. Die Anklage forderte dagegen 40 bis 50 Jahre. So gesehen lag das tatsächliche Ausmaß dann mehr oder weniger in der Mitte.

Vor allem aber dürfte die Entscheidung eine Verschwörungstheorie rund um Bankman-Fried beendet haben. Diese lautete im Wesentlichen folgendermaßen: Da er ein bekannter Spender an die Demokratische Partei oder generell ein Liebkind des politischen Establishments der USA gewesen sei, würde er nicht ins Gefängnis müssen. Oder zumindest mit einer geringen Strafe davonkommen. 

Nun kann man immer darüber diskutieren, ob eine Strafe angemessen ist oder nicht. Auch in diesem Fall. Aber klar ist: Auch wenn sich die gesamte juristische Aufarbeitung des Betrugsfalls FTX noch hinziehen wird - Sam Bankman-Fried ist jedenfalls nicht straflos davongekommen.


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FlexCo-Halbjahresbilanz: vlnr.: Christof Strasser, Keyvan Rastegar, Hannah Wundsam und Gabriel Heiml
vlnr.: Christof Strasser, Keyvan Rastegar, Hannah Wundsam und Gabriel Heiml | (c) 42law / Armin Muratovic / AustrianStartups / Seedback

336 FlexCos wurde in Österreich im ersten Halbjahr 2024 gegründet, neun Unternehmen wurden in eine FlexCo umgewandelt. Demgegenüber stehen nur 19 neu gegründete bzw. umgewandelte AGs, aber ganze 6.539 GmbHs. Diese Zahlen sind dem in Kürze erscheinenden Aufsatz “Ein halbes Jahr FlexCo – ein erstes Resümee”* der unter anderem auf Startups spezialisierten Wiener Gesellschaftsrechtsexperten Keyvan und Rahim Rastegar zu entnehmen. Während die neue Gesellschaftsform die AG also bereits im ersten Halbjahr ihres Bestehens bei den Neugründungen deutlich hinter sich gelassen hat, scheint sie bei der GmbH weit davon entfernt zu sein.

“Die Gründungs- und Umwandlungszahlen der FlexCo überraschen im ersten Halbjahr positiv”

Für Keyvan Rastegar ist gegenüber brutkasten dennoch klar: “Die Gründungs- und Umwandlungszahlen der FlexCo überraschen im ersten Halbjahr positiv.” Die neue Gesellschaftsform werde gut angenommen und liege im Aufwärtstrend. Das zeige sich auch an einer Steigerung im Verhältnis zu GmbH-Gründungen vom ersten (1:26) zum zweiten Quartal (1:15). Dass – wenn es so weiter geht – die FlexCo in einem Jahr die AG bereits in absoluten Zahlen überholt haben wird, zeige aber vor allem “wie dringend die AG reformiert gehört”, so Rastegar.

“Etwa jedes zweite Startup wählt diese neue Unternehmensform”

Bekanntlich wurde die neue Gesellschaftsform mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse von Startups konzipiert. Dass sie in diesem Segment besonders gerne gewählt wird, bestätigt Hannah Wundsam, Co-Managing-Director von AustrianStartups, gegenüber brutkasten: “Grundsätzlich sehen wir, dass die FlexCo gut angenommen wird. Etwa jedes zweite Startup wählt diese neue Unternehmensform und die Tendenz steigt.” Es hätten auch bereits einige Umgründungen stattgefunden. Beim neuen Modell zur Mitarbeiterbeteiligung hingegen zeige sich, “dass das derzeitige Limit von maximal 100 Mitarbeiter:innen und das Alterslimit von zehn Jahren für viele etablierte Startups und Scaleups weniger attraktiv ist”, so Wundsam.

Setzt sich die FlexCo gegenüber der GmbH durch?

Aus all dem lässt sich also nicht ableiten, ob sich die FlexCo irgendwann gegenüber der GmbH als dominante Rechtsform durchsetzen wird. Wenn ja, könnte es länger dauern, wie ein internationaler und historischer Vergleich im Aufsatz der Rastegar-Brüder nahelegt. Demnach kann die Durchsetzung einer neuen Rechtsform mitunter sogar Jahrzehnte brauchen. “Es gibt aber auch ein paar internationale Beispiele, wo eine neue Kapitalgesellschaftsform die alte in kürzester Zeit überholt hat, rezent in Griechenland, wo es kein Jahr gedauert hat, oder auch seinerzeit die Englische private limited, wo es nur wenige Jahre gedauert hat”, so Keyvan Rastegar.

Hierzulande dürfte es dann doch nicht so schnell gehen. “Ich persönlich gehe davon aus, dass der österreichische Markt erst überhaupt vom Neuen erfahren und die Änderungen verstehen muss, bis eine gewisse Vertrautheit einkehrt und dann die Mühlen unaufhaltsam mahlen. Das heißt, mit dem Status Quo Bias war sowieso zu rechnen”, sagt der Anwalt.

“Begriff und Gesellschaftsform gehören noch nicht zur Allgemeinbildung”

Es ist eine Erfahrung, die Gabriel Heiml im vergangenen halben Jahr persönlich gemacht hat. Sein Startup Seedback hat Anfang des Jahres das Rennen um die erste FlexCo überhaupt gemacht. “Was mir auffällt ist, dass der Begriff und die Gesellschaftsform noch nicht zur Allgemeinbildung gehören. Viele, die nicht in dieser Bubble unterwegs sind, kennen die FlexCo noch gar nicht. Da gibt es sicher noch Handlungsbedarf und braucht es Zeit, damit der Begriff einfach verstanden wird, wie es bei der GmbH der Fall ist”, sagt der Gründer.

Positive Resonanz auf FlexCo bei Kunden

Er sehe das aber neutral. Nachteile entstünden dadurch keine, meint Heiml: “Die Resonanz am Markt ist sehr positiv. Eine Sorge war ja, dass die Unbekanntheit der FlexCo eher für Unsicherheit und Fragezeichen bei Kunden sorgt. Defacto habe ich es bis jetzt gegenteilig erlebt. Die, die es kennen, fragen interessiert nach. Die, die es nicht kennen, fragen genau so interessiert nach und es ist meistens ein sehr positiver Gesprächseinstieg.” Deutsche Kunden würden gar “voller Neid zu uns herüberblicken”.

“Fast ausschließlich Vorteile gegenüber der GmbH”

Auch im operativen Bereich habe er bislang keine Nachteile bemerkt, sagt Heiml: “Da kann ich eigentlich gar nichts sagen”. Keyvan Rastegar, der sich schon in früheren Diskussionen als klarer FlexCo-Befürworter positioniert hat, sieht diese Sache eindeutig: “Es besteht klarer wissenschaftlicher Konsens, dass für die meisten Unternehmer die FlexCo fast ausschließlich Vorteile gegenüber der GmbH hat.”

Der einzige Nachteil, “der auch nicht immer ein Nachteil ist”, sei, dass man früher einen Aufsichtsrat einrichten muss, wenn man gewisse Schwellen erreicht. “Es spricht also fachlich fast immer alles dafür, eine FlexCo zu gründen und eine GmbH in eine FlexCo umzuwandeln – man kann auch vereinfacht sagen, dass die FlexCo eine deutlich bessere Version der GmbH ist”, so Rastegar. Diese könne alles, was eine GmbH könne, habe aber zusätzlich eine Reihe an optionalen Gestaltungsmöglichkeiten, die man ausnützen könne, aber nicht müsse.

“Ich war von Beginn an überrascht, wie uninteressiert viele Leute inhaltlich waren”

An diesem Punkt hakt Startup-Anwalt Christof Strasser ein. Nach seiner Erfahrung aus dem vergangenen halben Jahr werden die neuen Möglichkeiten, die die FlexCo bietet, bislang kaum genutzt. “Ich war von Beginn an überrascht, wie uninteressiert viele Leute inhaltlich waren. Sie wollen zwar eine FlexCo, weil es das neue ist, haben aber keine Zeit und keinen Nerv, tief ins Thema einzusteigen und die Möglichkeiten auszunutzen”, erzählt Strasser. Er habe sich die Gesellschaftsverträge von rund 80 FlexCos angesehen. “Nur zwei davon haben spezifische Möglichkeiten eingearbeitet. Die meisten haben eine GmbH-Satzung genutzt und ‘FlexCo’ drübergeschrieben”, so der Anwalt.

In seiner Arbeit habe er zuletzt ein Abflauen des Interesses gesehen. “Im ersten Quartal bist du nicht an der FlexCo vorbeigekommen, es gab einen starken Drang in die Richtung. Mittlerweile sagen wieder einige: ‘Ja, die FlexCo kennen wir, wollen aber trotzdem eine GmbH gründen”, erzählt Strasser.

Anwälte noch nicht genügend mit der neuen Unternehmensform vertraut

Mitunter dürfte die Entscheidung für die bewährte Gesellschaftsform aber auch an Strassers und Rastegars Kolleg:innen festzumachen sein. “Immer wieder hören wir, dass ein Grund, warum einige Startups weiterhin die GmbH bevorzugen, die Tatsache ist, dass manche Anwälte noch nicht genügend mit dieser neuen Unternehmensform vertraut sind, was zu Unsicherheiten in bestimmten Rechtsfragen führt”, sagt Hannah Wundsam.

Nicht alle Institutionen rasch bei der Umsetzung

Keyvan Rastegar sieht an mehreren Stellen Fortschritte, aber auch noch Aufholbedarf bei der FlexCo-Kompetenz. “Die Justiz hat zum Teil positiv überrascht. Technisch wurde die FlexCo im Großen und Ganzen eingepflegt und auch interne Schulungen sind forciert worden. Gleichzeitig ist die Anbindung der gesamten Wirtschaft ans Gerichtssystem in der Form, wie wir sie mit der doppelten und dreifachen Prüfung unternehmerischer Schritte haben, an sich nicht gut konzipiert und international nicht wettbewerbsfähig”, meint der Anwalt.

Die Wirtschaftskammer habe inzwischen ihre Neugründungsformulare adaptiert und berate Gründer:innen “tendenziell informiert”. “Die Kammern der freien Berufe haben auch schon erste Fortschritte erzielt, die FlexCo einzuordnen, hier bewegt sich noch einiges”, so Rastegar. Wo es noch am meisten hake, seien die Banken, “die generell beim Bürokratieabbau und raschen Wegen viel aufzuholen haben”. “Das beginnt bei der Eröffnung eines Bankkontos bei der Gründung, den fehlerbehafteten Bankbestätigungen, bis hin zur Bearbeitungsdauer bei Investitionen, gerade auch im EU-Inland von reputablen Investoren. Das hat auch mit echter Geldwäscheprüfung wenig zu tun”, so Rastegar.

Slowenisches Gesetz steht FlexCo-Gründung im Weg

Christof Strasser wiederum ist in seiner Arbeit auf ein sehr spezifisches FlexCo-Problem gestoßen. “Ein slowenisches Startup wollte eine Holding in Österreich errichten und die Anteile entsprechend einbringen. Nach dem slowenischen Gesetz war die Einbringung steuerneutral aber nur in einer GmbH oder AG möglich, weil nur die konkret im Gesetzestext genannt wurden”, erzählt der Anwalt. Das Gesetz in Slowenien müsste also in diesem Fall geändert werden, was jenseits der Grenze keine Priorität habe. Das sei nicht nur beim südlichen Nachbarland der Fall. “Man könnte dann eine GmbH gründen und im nächsten Schritt in eine FlexCo umwandeln. Aber dadurch entstehen weitere Kosten – das macht keinen Sinn”, so Strasser.

Mitarbeiter:innenbeteiligung: “Es ist schon aufwändig. Das hat ja davor noch niemand gemacht. Es dauert seine Zeit”

Auch bei der Mitarbeiter:innenbeteiligung in Form von Unternehmenswert-Anteilen in der FlexCo sieht der Anwalt noch Hürden. “Wir haben derzeit mehrere Umwandlungsprojekte von GmbH zu FlexCo am Laufen. Das sind Unternehmen, die Investoren und viele Mitarbeiter haben und sich wirklich dafür interessieren, die Vorteile der FlexCo zu nutzen. Die Projekte laufen seit April, seit Mai arbeiten wir konkret an den ersten Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Es zeigt sich: Es ist schon aufwändig. Das hat ja davor noch niemand gemacht. Es dauert seine Zeit”, sagt Strasser.

Er selbst habe vor zehn Jahren das bisher übliche Mitarbeiterbeteiligungsmodell in Österreich, den Phantom-Stock-Plan, entwickelt. “Das lässt sich inzwischen innerhalb von 20 Minuten umsetzen. Die Unternehmenswert-Anteile in der FlexCo sind dagegen momentan noch ein großes Projekt”, meint der Jurist. Es werde noch länger dauern, bis das zum standardisierten Produkt werde, schätzt er. “Aber macht ja nur dann Spaß, wenn wir dem Klienten fertiges Produkt schicken können und der oder die CEO für die Mitarbeiterbeteiligung nur mehr ein paar Unterschriften setzen muss. Da sind wir noch nicht”, so Strasser.

“Zielführender, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die gesetzlich dafür geschaffene Struktur zu verwenden”

Keyvan Rastegar spricht sich jedenfalls klar für das Modell der Unternehmenswert-Anteile aus. Es gebe nach wie vor eine Vielfalt an Standpunkten am Markt, erläutert der Anwalt. Manche fänden, dass virtuelle Programme oder Substanzgenussrechte immer noch besser seien, “weil sie hoffen, dass das im rechtsfreien Raum passiert”.

Für ihn ist aber klar: “Mir scheint es zielführender, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die gesetzlich dafür geschaffene Struktur der Unternehmenswert-Anteile zu verwenden, die zwar Nachteile hat und verbessert gehört, aber umgekehrt einige Nachteile der alten Modelle nicht hat, beginnend mit der steuerlichen Rechtsunsicherheit und bilanziellen Abgrenzungsfragen.” Im Abgabenänderungsgesetz 2024 sei nun zudem die Möglichkeit geschaffen worden, die virtuellen Programme in das neue Modell umzuwandeln. “Ob die Finanzverwaltung danach noch die alten Modelle undifferenziert prüft, wird sich noch zeigen”, meint Rastegar.

Gabriel Heiml hat dieses Prozedere mit Seedback noch vor sich. “Wir haben noch keine Mitarbeiter beteiligt, haben das aber vor”, sagt er. Ende 2024 oder Anfang 2025 soll es soweit sein. Über seine Erfahrungen damit, will er brutkasten dann erzählen, verspricht der Gründer.


* Keyvan Rastegar/ Rahim Rastegar, Ein halbes Jahr FlexCo – ein erstes Resümee, DJA 2024 H 3 (in Druck)

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