09.02.2024

Es geht wieder aufwärts – Bitcoin bei 46.000 Dollar

Crypto Weekly #131. Nach ein paar unspektakulären Wochen gehts jetzt wieder aufwärts am Kryptomarkt. Was dahinter stecken könnte.
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Bitcoin
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Die Kurstafel:


📈​ Bitcoin steigt auf 46.000 Dollar

Der Kryptomarkt war 2024 bisher etwas orientierungslos. Klar, gleich zu Beginn des Jahres kam die lang erwartete Nachricht, dass die US-Börsenaufsicht erstmals sogenannte Bitcoin-Spot-ETFs zum Handel zugelassen hat. Das pushte den Kurs von Bitcoin zwischenzeitlich auf fast 49.000 US-Dollar – und damit so hoch wie zuletzt Ende 2021.

Aber da sprechen wir von den ersten Stunden nach Bekanntwerden der Nachricht. Danach ging es abwärts – und zwar rund zwei Wochen. Mitte Jänner fiel der Bitcoin-Kurs zwischenzeitlich unter die 40.000-Dollar-Marke. 

Damit war die Korrektur am Markt aber dann auch abgeschlossen. In weiterer Folge stabilisierte sich der Kurs etwas oberhalb der 40.000er-Marke. Und im Bereich von rund 42.000 Dollar bewegte er sich seither im Wesentlichen. 

Bis zu dieser Woche. Denn seit Mittwoch ging es nun mit dem Kurs nach oben – nicht nur für Bitcoin, sondern für den gesamten Markt. Die Kursgewinne seit vergangen Freitag liegen jeweils grob im mittleren einstelligen Prozentbereich: Für Bitcoin ging es um 7 Prozent nach oben, für Ethereum 6 Prozent. Bei Solanas SOL-Token steht ein Plus von 5 Prozent, der von Binance geschaffene BNB-Token legte 6 Prozent zu.

🧐​ Was hinter dem aktuellen Kursanstieg steckt

Da stellt sich natürlich die Frage: Was steckt hinter diesem Kursanstieg? Analyst:innen und Journalist:innen sind meistens ganz gut darin, kausale Zusammenhänge zwischen bestimmten Ereignissen und den Kursen zu konstruieren. In manchen Fällen sind die Zusammenhänge ja tatsächlich eindeutig. Aber in vielen anderen nicht. 

Und in diesem Fall ist es so: Einen unmittelbaren Auslöser für die Aufwärtsbewegung gibt es nicht. Allerdings gibt es natürlich einige Faktoren, die generell aktuell als positiv für den Kryptomarkt gewertet werden können. 

Zum Beispiel: Die im Jänner in den USA zum Handel zugelassenen Bitcoin-ETFs verzeichnen in Summe weitere Zuflüsse. Und die anfangs sehr starken Kapitalabflüsse aus dem (in einen ETF umgewandelten) Grayscale Bitcoin Trust (GBTC) (siehe Crypto Weekly #130) sind zuletzt weiter gesunken.

Nach Zahlen von CoinShares flossen in der Woche bis zum 3. Februar gut 900 Mio. Dollar aus dem Grayscale-ETF ab. In der Woche zuvor waren es noch 2,2 Mrd. Dollar gewesen. Mit der Umwandlung in den ETF war es für Anleger:innen viel einfacher geworden, Kapital aus dem Fonds abzuziehen – zudem gab es nun auch deutlich mehr und günstigere Konkurrenzprodukte. 

Aber mindestens ebenso wichtig: Auch an den traditionellen Finanzmärkten ist die Stimmung aktuell wieder recht gut. Der techlastige US-Aktienindex Nasdaq-100 erreichte diese Woche einen Höchststand. Der für die breite US-Wirtschaft aussagekräftigere S&P-500 ebenfalls.

Auch wenn die Korrelation zwischen Krypto und traditionellen Finanzmärkten immer wieder etwas schwankt: Wenn der US-Aktienmarkt stark in die eine oder andere Richtung geht, kann sich der Kryptomarkt dem selten entziehen. 

Hintergrund der guten Stimmung an den traditionellen Finanzmärkten: Die starken Zinserhöhungen der Notenbanken sind vorbei. Die Inflationsraten sinken. Die Anleger:innen hoffen nun auf baldige Zinssenkungen – was im Regelfall günstig für Aktien ist. Und in weiterer Folge auch für Krypto-Assets.

Einen positiven Impuls erwarten sich in der Krypto-Szene viele auch vom nächsten Bitcoin-Halving im April. Ob diese Erwartungshaltung berechtigt ist, wurde bereits in  Crypto Weekly #124 diskutiert. Ein Thema am Markt bleibt es aber jedenfalls. 

Insgesamt gibt es also mehrere Faktoren, die potenziell günstig für Krypto-Assets sein könnten. Ob sie aber auch tatsächlich die Grundlage für eine weitere Aufwärtsbewegung sein werden – oder ob diese Aspekte möglicherweise auch schon weitgehend eingepreist sind – wird sich erst zeigen müssen.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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