26.01.2024

Bitcoin über 40.000 Dollar – warum sich der Kurs jetzt stabilisiert

Crypto Weekly #130. Seit der erstmaligen Genehmigung von Bitcoin-Spot-ETFs in den USA in der zweiten Jänner-Woche ging es am Kryptomarkt abwärts. Nun startete der Markt einen Erholungsversuch. Was dahinter steckt.
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Die Kurstafel:

📉 Bitcoin fiel zwischenzeitlich unter 40.000 US-Dollar

Es sah nicht gut aus Anfang der Woche. Nachdem schon die Vorwoche am Kryptomarkt eher schwierig verlaufen war (siehe Crypto Weekly #129), ging es weiter abwärts. Am Montagabend fiel der Bitcoin-Kurs unter die Marke von 40.000 US-Dollar. Am Dienstag ging es dann sogar bis auf 38.500 Dollar nach unten. Nur etwa zwei Wochen zuvor war der Kurs zwischenzeitlich bis auf 48.900 Dollar nach oben geschossen – unmittelbar nach der erstmaligen Genehmigung von Bitcoin-Spot-ETFs in den USA.

Seither war jedoch die Luft draußen. Und es ging abwärts am Markt. Für Bitcoin belief sich das Minus ausgehend vom aktuellen 2024er-Höchstand zwischenzeitlich sogar auf über 20 Prozent. Dies aber natürlich nach einer starken Marktentwicklung im vierten Quartal 2023 mit einem Plus von rund 70 Prozent.

Dennoch stellen sich viele die Frage: Wie weit geht es jetzt nach unten? Die Antwort kennt klarerweise niemand, allerdings begann sich der Markt zum Wochenausklang zu stabilisieren. Bitcoin startete einen Erholungsversuch, der Kurs eroberte die 40.000-Dollar-Marke zurück.

🤔  Warum sich der Markt jetzt stabilisiert

Das ist es nach dem doch recht starken Abverkauf nun zu einer zumindest vorläufigen Stabilisierung kommt, ist plausibel: Denn die Kursverluste waren ja weder von einem konkreten Ereignis noch von veränderten makroökonomischen Rahmenbedingungen getrieben: Sie waren schlicht eine Gegenbewegung zu den starken Kursgewinnen, die hauptsächlich auf den Hype rund um die Bitcoin-ETFs zurückzuführen waren. 

Matt Hougan, Chief Investment Officer des Krypto-Vermögensverwalters Bitwise schrieb kürzlich auf X, vormals Twitter: “Es handelt sich streng genommen nicht um einen ETF-gesteuerten Ausverkauf. Die ETFs sind Nettokäufer von Bitcoin”, sagte er. „Dies ist ein von den Erwartungen der ETFs gesteuerter Ausverkauf.” Der Markt habe größere Kapitalzuflüsse in die ETFs erwartet als es dann tatsächlich gab – und habe diese Wette entsprechend wieder aufgelöst.

Nach den meisten Maßstäben waren die Zuflüsse in die Bitcoin-ETFs tatsächlich sehr hoch. Aber möglicherweise waren die Erwartungen am Markt noch höher. Kein Wunder: Der Hype rund um die ETFs war über Monate das bestimmende Thema in der Branche gewesen. Hougan schreibt dann weiter: Ebenso wie der Markt die kurzfristigen Auswirkungen der ETF überschätzt habe, unterschätze er die langfristigen Effekte.

🧐  Warum die Kapitalabflüsse aus dem Grayscale Bitcoin Trust ETF so genau beobachtet werden

Was die ETFs angeht, ist zuletzt vor allem einer genau beobachtet worden: Der Grayscale Bitcoin Trust ETF, auch bekannt unter seinem Tickersymbol GBTC. Das ist einer der elf Bitcoin-Spot-ETFs, den die US-Börsenaufsicht Anfang Jänner zum Handel zugelassen hat. Allerdings mit einem entscheidenden Unterschied zu den übrigen zehn: Er ist nicht ganz neu. Er existierte tatsächlich schon seit 2013 – aber als Trust, der nicht an der Börse handelbar war. Nicht als ETF.

Grayscale wollte den Trust schon länger in einen ETF umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte dies zunächst ab. Ein richtungsweisendes Urteil im vergangenen Sommer (siehe Crypto Weekly #113) war dann das erste Indiz, dass sich dies bald ändern könnte. Und Anfang Jänner gehörte GBTC dann tatsächlich zu den elf Bitcoin-Spot-ETFs, die genehmigt wurden.

GBTC war mit großem Abstand jener Bitcoin-ETF, der die meisten Gelder verwaltete. Kein Wunder, es gab ihn ja auch schon zehn Jahre. Auf der anderen Seite kam es aber auch rasch zu deutlichen Kapitalabflüssen: Denn mit der ETF-Struktur war es plötzlich sehr einfach, Gelder aus dem ETF abzuziehen. Als GBTC noch als Trust strukturiert gewesen war, war dies deutlich mühsamer gewesen – und zudem mussten Anleger:innen dabei deutliche Kursabschläge gegenüber dem Bitcoin-Spot-Kurs hinnehmen.

Dazu kommt noch: Für den Grayscale-ETF ist eine jährliche Management-Gebühr von 1,5 Prozent fällig. Die übrigen Bitcoin-Spot-ETFs in den USA bewegen sich hier in einem deutlich niedrigeren Bereich von unter einem halben Prozent.

Die starken Kapitalabflüsse aus GBTC wurden am Markt genau beobachtet. Viel wurde auch über ihren Effekt auf den Bitcoin-Preis spekuliert. Und entsprechend drückten sie die Stimmung am Markt. 

In den vergangenen Tagen gingen die Kapitalabflüsse nun aber zurück. Und die US-Investmentbank JPMorgan veröffentlichte sogar einen Report, in dem sie prognostizierte, dass der Großteil der Abflüsse nun wohl erledigt sei und von dieser Seite kein besonderer Druck mehr auf den Bitcoin-Preis zu erwarten sei. Ob damit nun auch tatsächlich das Ende der Abwärtsbewegung für Bitcoin gekommen, werden die nächsten Tage und Wochen aber erst zeigen müssen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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