04.06.2021

Crypto Weekly #13: Musk twittert wieder – aber interessiert es noch jemanden?

Außerdem: Warum Vitalik Buterin den Begriff Ethereum 2.0 immer weniger verwendet. Coinbase verschenkt Dogecoin für 1,2 Mio. Dollar. Ein Zwischenerfolg im Ripple-Rechtsstreit. Und News von Bitpanda.
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Krypto
Foto: Adobe Stock/24K-Production

Unser Rückblick auf die Krypto-Woche: Die neuesten Tweets von Tesla-CEO Elon Musk haben zwar eine leicht negative Kursreaktion ausgelöst – allerdings keinen größeren Abverkauf. Dogecoin ist diese Woche auf Coinbase gestartet und die US-Kryptobörse verschenkt dazu DOGE im Wert von 1,2 Mio. Dollar. Ripple hat einen weiteren kleinen Zwischenerfolg im Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht erzielt. Vitalik Buterin hat erkärt, warum er den Begriff Etherum 2.0 immer weniger verwendet. Und Bitpanda stellt nun seine Infrastruktur anderen Fintechs und Finanzinstituten zur Verfügung. Aber zuerst, wie immer, der Blick auf die Kursbewegungen von ausgewählten Kryptowährungen seit vergangenem Freitag:

Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): ~ 36.900 Dollar / +2 % gegenüber Freitagmittag der Vorwoche
  • Ethereum (ETH): ~2.600 Dollar / +6 %
  • Binance Coin (BNB): ~380 Dollar / +16 %
  • Cardano (ADA): ~1,70 Dollar / +10 %
  • XRP: ~ 0,9 Dollar / +8 %
  • Dogecoin (DOGE) / ~0,37 Dollar / +16 %
  • Polkadot (DOT) / ~25 Dollar / +15 %
  • Internet Computer (ICP): ~ 114 Dollar / -7 %
  • Uniswap (UNI) / ~26 Dollar / +/-0 %

Alle Daten stammen von Coinmarketcap und sind am Stand von Freitagmittag.

Für Bitcoin war es eine unspektakuläre Woche – der Kurs bewegt sich in einer Range zwischen gut 33.500 Dollar und knapp 39.500 Dollar seitwärts. Verglichen mit Freitagmittag der Vorwoche ist dies ein leichtes Plus von 2 Prozent. Bei den größten Altcoins ging es da durchaus stärker aufwärts – so verzeichneten etwa BNB, DOGE und DOT Kursgewinne im Bereich von rund 15 Prozent. Am Freitag zeigte sich der Kryptomarkt allerdings in eher schwacher Verfassung – und mitverantwortlich war wieder einmal ein alter Bekannter und sein Twitter-Account.

Musk twittert – Markt nicht mehr besonders beeindruckt

Ja, Elon Musk hat wieder einmal zu Bitcoin getwittert – und natürlich keine tiefgehende technische Abhandlung, sondern Memes. Zunächst postete er ein Linkin-Park-Meme, das er mit dem Hashtag #Bitcoin und einem gebrochenen Herzen unterlegte. Dies löste unter anderem Spekulationen aus, ob der Tesla-CEO damit andeute wolle, dass das Unternehmen nun seine Bitcoin-Bestände verkauft habe. Dann folgte zwei weitere Memes, eines zum Bitcoin-Kursrückgang und eines – wie könnte es anderes sein – zu Dogecoin.

Der Bitcoin-Kurs rutschte nach Absetzen des ersten Tweets tatsächlich etwas ab – von 38.600 auf 37.800 Dollar. In weiterer Folge fiel der Bitcoin-Kurs dann bis auf 36.300 Dollar. Dies war der tiefste Stand seit… ganz genau zwei Tagen.

Für einen größeren Abverkauf sorgte der Tesla-CEO diesmal also nicht. Am Freitag zu Mittag lag der Bitcoin-Kurs gegenüber dem Vortag vergleichsweise moderate 5 Prozent im Minus. In der Vergangenheit hatte Musk mehrfach deutlich stärkere Kursbewegungen sowohl in die eine als auch in die andere Richtung ausgelöst. Allerdings ist er für seine Tweets in der Krypto-Community teilweise auch stark in die Kritik geraten.

Coinbase listet Dogecoin und verschenkt DOGE im Wert von 1,2 Mio. Dollar

Bleiben wir gleich bei Musk: Die von ihm immer wieder gepushte Meme-Kryptowährung Dogecoin weist diese Woche mit plus 16 Prozent eine der stärksten 7-Tages-Performance unter den Top-10-Coins laut Coinmarketcap auf. Mit Musk selbst hat dies aber nicht unmittelbar zu tun. Zwar hat der Tesla-CEO in der Nacht auf Freitag auch ein DOGE-Meme gepostet, aber Auswirkungen auf den Kurs hatte dies nicht. Tatsächlich gehörte Dogecoin am Freitag zu Mittag mit einem Minus von 14 Prozent zu den größten Kursverlierern unter den Top-10-Coins – auf Tagessicht.

Auf Wochensicht blieb dennoch ein deutliches Plus. Hintergrund des Anstiegs: Die US-Kryptobörse Coinbase hat Dogecoin in ihr Angebot aufgenommen. Am Dienstag hatte das Unternehmen zunächst angekündigt, ab Donnerstag Dogecoin auf Coinbase Pro verfügbar zu machen – also der Plattform, die sich an erfahrendere Trader richtet. Allerdings ist der Zugang zu Coinbase Pro keineswegs nur professionellen Anlegern vorbehalten. Auch mit einem herkömmlichen Coinbase-Account hat man Zugriff auf die Plattform.

Allerdings folgte dann bereits am Donnerstag die nächste Ankündigung, dass Dogecoin nun auch auf der herkömmlichen Handelsplattform von Coinbase verfügbar ist. Coinbase startete anlässlichs des Launchs auch ein Gewinnspiel, bei dem insgesamt 1,2 Mio. DOGE im Wert von 1,2 Mio. Dollar verschenkt werden sollen. Um teilzunehmen, muss man mindestens 100 Dollar in Dogecoin investieren.

Ripple mit weiterem Teilerfolg im Rechtsstreit mit US-Aufsichtsbehörde

Im Rechtsstreit zwischen Ripple und der US-Börsenaufsicht (SEC) hat das Unternehmen hinter der Kryptowährung XRP einen weiteren kleinen Erfolg erzielt. Kern des Streits: Die SEC hält XRP juristisch gesehen für ein Wertpapier – und wirft Ripple daher vor, gegen die entsprechenden Vorschriften für die Ausgabe und den Verkauf von Wertpapieren verstoßen zu haben. Ripple dagegen steht auf der Position, dass XRP kein Wertpapier ist.

Nun wollte die SEC herausfinden, ob das Unternehmen möglicherweise von seinen Anwälten anderslautende Einschätzungen dazu erhalten hat – und forderte Einsicht in entsprechende Memos. Richterin Sarah Netburn lehnte dieses Ansinnen jedoch ab. Schon in den vergangenen Woche hatte Ripple immer wieder einzelne kleine Teilerfolge erzielt. Der Ausgang des Rechtsstreits ist aber natürlich weiterhin offen. Jedenfalls aber gilt eine Beilegung als Voraussetzung für einen Börsengang, über den immer wieder spekuliert wird.

Buterin: “Verwenden Begriff Ethereum 2.0 immer weniger”

Ebenfalls noch in der Zukunft liegt der Übergang zu Ethereum 2.0 – und dazu äußerte sich Ethereum-Gründer Vitalik Buterin diese Woche ebenfalls wieder einmal. In einem Interview am Rande eines Startup-Festivals in Hongkong sagte er unter anderem, dass seiner Einschätzung nach viele der größten Probleme von Ethereum weniger auf technische Ebene auftreten – als vielmehr auf der menschlichen: “Ethereum ist jetzt in einer besseren wirtschaftlichen Position, aber es hat fünf Jahre gedauert, bis wir hierher gekommen sind. Wir hatten in diesen fünf Jahren viele interne Konflikte im Team. Wenn man ein Team aufbaut, ist es wichtig, dass man weiß, mit wem man arbeitet”.

Zu Ethereum 2.0 sagte Buterin, dass die Entwickler diese Namen immer weniger verwenden würden: “Wir nennen es eigentlich ein bisschen seltener Ethereum 2.0, weil wir betonen wollen, dass wir damit nicht die existierende Ethereum-Plattform wegwerfen und eine völlig neue bauen. Es ist eher eine Reihe von schrittweisen Veränderungen”.

Bitpanda stellt Infrastuktur Fintechs und Banken zur Verfügung

Auch in Österreich gab es diese Woche News – und zwar von Bitpanda. Dass das Trading-Fintech seine technische Infrastruktur anderen Unternehmen zur Verfügung stellen will, hatte Co-CEO Paul Klanschek bereits im brutkasten-Talk Anfang Mai angekündigt. Nur wenige Wochen danach ist es bereits umgesetzt: Bitpanda ist mit einer „White Label“-Lösung gestartet, mit der Finanzinstitute die Infrastruktur von Bitpanda über eine Programmierschnittstelle (API) nutzen können, um ihren Kunden ein ähnliches Angebot selbst zur Verfügung stellen können.

Das Angebot richtet sich laut Bitpanda an „Neobanken, Multi-Banking-Apps sowie traditionelle Unternehmen“. Zum Start nehmen das Angebot drei Unternehmen aus Spanien, Italien und Frankreich in Anspruch. Mehr dazu in unserem Artikel zu dem Thema.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglichder persönlichen Information und geben ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von derbrutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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