05.01.2024

Bitcoin-ETFs – jetzt wirds ernst

Crypto Weekly #127. Erstmals könnten in den USA ETFs zugelassen werden, die direkt in Bitcoin investieren. Wird die Börsenaufsicht entsprechende Genehmigungen bereits in den nächsten Tagen erteilen?
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Bitcoin-ETFs
Foto: Adobe Stock
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Die Kurstafel:

Kurs7-Tages-Performance
Bitcoin (BTC)43.500 $+1,4%
Ethereum (ETH)2.222 $-6,2%
BNB313 $-1,2%
Solana (SOL)97 $-10%
Stand: Später Freitagnachmittag

🤑​ Es gibt nur mehr ein Thema am Markt

Die erste Woche des neuen Jahres war am Kryptomarkt wieder einmal nur von einem Thema bestimmt – und das begleitet uns schon länger: Bitcoin-ETFs. Genauer gesagt: Deren mögliche Genehmigung in den USA. Zuletzt verdichteten sich die Indizien, dass diese knapp bevorstehen könnte. 

Kurz zur Erinnerung: Bitcoin-ETFs sind börsengehandelte Fonds, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Bisher sind in den USA allerdings nur sogenannte Bitcoin-Futures-ETFs zugelassen worden. Diese investieren nicht direkt in die Kryptowährung, sondern stattdessen in Finanzprodukte (konkret: Futures), die den Bitcoin-Preis nachbilden. Dem stehen Bitcoin-Spot-ETFs gegenüber, die tatsächlich direkt in Bitcoin investieren würden. Die US-Börsenaufsicht hat solche aber nie zugelassen.

Im Juni 2023 kochte das Thema hoch. Der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock stellte einen Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF. Das löste einen Hype um das Thema aus. Hintergrund: Die US-Börsenaufsicht hat erst ein einziges Mal einen ETF-Antrag von BlackRock abgelehnt. Viele andere Anbieter zogen mit eigenen Anträgen nach. Später im Sommer gab es dann noch ein Gerichtsurteil im Fall des Vermögensverwalters Grayscale, das den Bitcoin-ETF-Hype noch einmal befeuerte (siehe Crypto Weekly #113)

Für einige Wochen wurde es dann etwas ruhiger um das Thema. Gegen Jahresende ging es aber wieder los. In den vergangenen Wochen sickerten immer wieder Infos durch, die darauf hindeuteten, dass eine baldige Genehmigung bevorstehen könnte. 

😲​ Hektik rund um mögliche Genehmigungen von Bitcoin-ETFs

Und diese Woche schien es dann richtig ernst zu werden. Beobachter:innen erwarten, dass die Börsenaufsicht bis zum 10. Jänner entscheiden wird. Für dieses Datum ist die Deadline für einen spezifischen Antrag für einen Bitcoin-ETF festgelegt – jenem der Anbieter Ark und 21Shares. Daneben sind 13 weitere Anträge offen. Die Börsenaufsicht könnte gleich mehrere – oder alle – Anträge auf einmal genehmigen, erwarten nun viele in der Branche.

Zuletzt gab es beinahe tägliche Berichte über neue Entwicklungen rund um die ETF-Anträge. Kurz vor Jahreswechsel wurde beispielsweise bekannt, dass BlackRock, VanEck und einige andere Vermögensverwalter mit offenen Anträgen jeweils Änderungen an diesen vorgenommen hätten. Dabei wurden den Berichten zufolge zusätzliche Dokumente eingereicht. 

Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagten Insider, dass bereits am Dienstag oder Mittwoch dieser Woche eine Entscheidung fallen könnte. Das trat so nicht ein. Am gestrigen Donnerstag schrieb die TechCrunch-Journalistin Jacquelyn Melinek auf X, vormals Twitter, dass laut ihren Quellen mehrere Anträge von der Börsenaufsicht genehmigt werden würden – und dass sie “etwas” für Freitag erwarte. 

Andere blieben zurückhaltend: Bloomberg-ETF-Analyst James Seyffart etwa schrieb, er erwarte eine Genehmigung erst in der kommenden Woche – zwischen Montag und Mittwoch. Am späten Freitagnachmittag mitteleuropäischer Zeit sah es so aus, als würde Seyffart Recht behalten. Neuesten Meldungen zufolge könnten weitere Änderungen an den Anträgen vorgenommen werden. Unmittelbar bevorstehende Genehmigungen zeichneten sich dagegen noch nicht ab.

Klar ist aber auch: Dass Bitcoin-Spot-ETFs bald genehmigt werden, gilt für Beobachter:innen mittlerweile als fix. Und selbst dass es sehr bald dazu kommen wird, bezweifeln nur mehr wenige. Offen sind noch die Fragen nach den Auswirkungen – langfristig werden die ETFs die Nachfrage nach Bitcoin sicherlich erhöhen. 

Aber wird die kurzfristige Marktreaktion tatsächlich die von vielen erhoffte Kursrally sein? Oder handelt es sich wieder mal um ein “Sell the news”-Ereignis, weil die Genehmigungen vom Markt längst eingepreist wurden? Es deutet alles darauf hin, dass wir die Antwort auf diese Frage bald kennen werden.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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