05.01.2024

Bitcoin-ETFs – jetzt wirds ernst

Crypto Weekly #127. Erstmals könnten in den USA ETFs zugelassen werden, die direkt in Bitcoin investieren. Wird die Börsenaufsicht entsprechende Genehmigungen bereits in den nächsten Tagen erteilen?
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Bitcoin-ETFs
Foto: Adobe Stock
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Die Kurstafel:

Kurs7-Tages-Performance
Bitcoin (BTC)43.500 $+1,4%
Ethereum (ETH)2.222 $-6,2%
BNB313 $-1,2%
Solana (SOL)97 $-10%
Stand: Später Freitagnachmittag

🤑​ Es gibt nur mehr ein Thema am Markt

Die erste Woche des neuen Jahres war am Kryptomarkt wieder einmal nur von einem Thema bestimmt – und das begleitet uns schon länger: Bitcoin-ETFs. Genauer gesagt: Deren mögliche Genehmigung in den USA. Zuletzt verdichteten sich die Indizien, dass diese knapp bevorstehen könnte. 

Kurz zur Erinnerung: Bitcoin-ETFs sind börsengehandelte Fonds, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Bisher sind in den USA allerdings nur sogenannte Bitcoin-Futures-ETFs zugelassen worden. Diese investieren nicht direkt in die Kryptowährung, sondern stattdessen in Finanzprodukte (konkret: Futures), die den Bitcoin-Preis nachbilden. Dem stehen Bitcoin-Spot-ETFs gegenüber, die tatsächlich direkt in Bitcoin investieren würden. Die US-Börsenaufsicht hat solche aber nie zugelassen.

Im Juni 2023 kochte das Thema hoch. Der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock stellte einen Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF. Das löste einen Hype um das Thema aus. Hintergrund: Die US-Börsenaufsicht hat erst ein einziges Mal einen ETF-Antrag von BlackRock abgelehnt. Viele andere Anbieter zogen mit eigenen Anträgen nach. Später im Sommer gab es dann noch ein Gerichtsurteil im Fall des Vermögensverwalters Grayscale, das den Bitcoin-ETF-Hype noch einmal befeuerte (siehe Crypto Weekly #113)

Für einige Wochen wurde es dann etwas ruhiger um das Thema. Gegen Jahresende ging es aber wieder los. In den vergangenen Wochen sickerten immer wieder Infos durch, die darauf hindeuteten, dass eine baldige Genehmigung bevorstehen könnte. 

😲​ Hektik rund um mögliche Genehmigungen von Bitcoin-ETFs

Und diese Woche schien es dann richtig ernst zu werden. Beobachter:innen erwarten, dass die Börsenaufsicht bis zum 10. Jänner entscheiden wird. Für dieses Datum ist die Deadline für einen spezifischen Antrag für einen Bitcoin-ETF festgelegt – jenem der Anbieter Ark und 21Shares. Daneben sind 13 weitere Anträge offen. Die Börsenaufsicht könnte gleich mehrere – oder alle – Anträge auf einmal genehmigen, erwarten nun viele in der Branche.

Zuletzt gab es beinahe tägliche Berichte über neue Entwicklungen rund um die ETF-Anträge. Kurz vor Jahreswechsel wurde beispielsweise bekannt, dass BlackRock, VanEck und einige andere Vermögensverwalter mit offenen Anträgen jeweils Änderungen an diesen vorgenommen hätten. Dabei wurden den Berichten zufolge zusätzliche Dokumente eingereicht. 

Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagten Insider, dass bereits am Dienstag oder Mittwoch dieser Woche eine Entscheidung fallen könnte. Das trat so nicht ein. Am gestrigen Donnerstag schrieb die TechCrunch-Journalistin Jacquelyn Melinek auf X, vormals Twitter, dass laut ihren Quellen mehrere Anträge von der Börsenaufsicht genehmigt werden würden – und dass sie “etwas” für Freitag erwarte. 

Andere blieben zurückhaltend: Bloomberg-ETF-Analyst James Seyffart etwa schrieb, er erwarte eine Genehmigung erst in der kommenden Woche – zwischen Montag und Mittwoch. Am späten Freitagnachmittag mitteleuropäischer Zeit sah es so aus, als würde Seyffart Recht behalten. Neuesten Meldungen zufolge könnten weitere Änderungen an den Anträgen vorgenommen werden. Unmittelbar bevorstehende Genehmigungen zeichneten sich dagegen noch nicht ab.

Klar ist aber auch: Dass Bitcoin-Spot-ETFs bald genehmigt werden, gilt für Beobachter:innen mittlerweile als fix. Und selbst dass es sehr bald dazu kommen wird, bezweifeln nur mehr wenige. Offen sind noch die Fragen nach den Auswirkungen – langfristig werden die ETFs die Nachfrage nach Bitcoin sicherlich erhöhen. 

Aber wird die kurzfristige Marktreaktion tatsächlich die von vielen erhoffte Kursrally sein? Oder handelt es sich wieder mal um ein “Sell the news”-Ereignis, weil die Genehmigungen vom Markt längst eingepreist wurden? Es deutet alles darauf hin, dass wir die Antwort auf diese Frage bald kennen werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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