27.10.2023

Warum Bitcoin den höchsten Stand seit 16 Monaten erreicht hat

Crypto Weekly #120. Bitcoin stieg diese Woche erstmals seit Mai 2022 wieder über die Marke von 35.000 US-Dollar. Was sind die Hintergründe?
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Bitcoin
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Die Kurstafel:

Kurse von CoinGecko / Stand: Freitagmittag

📈 Bitcoin steigt auf über 35.000 US-Dollar

Es geht weiter nach oben am Kryptomarkt – und zwar ganz ordentlich. Nach der starken Vorwoche (siehe Crypto Weekly #119) stieg Bitcoin diese Woche zwischenzeitlich auf über 35.000 US-Dollar. Das war der  höchste Stand seit Mai 2022 – also seit fast eineinhalb Jahren. 

Die Aufwärtsbewegung beschränkte sich nicht nur auf Bitcoin. Auch für alle anderen großen Krypto-Assets ging es seit vergangenem Freitag deutlich nach oben. Überwiegend bewegten sich die Kursgewinne im zweistelligen Prozentbereich, wobei Solana (SOL) und Dogecoin (DOGE) die Performance von Bitcoin noch übertrafen. 

Der Grund für die gute Marktstimmung ist bekannt. Es ist der neu aufgeflammte Hype um Bitcoin-ETFs. Ein solcher trieb bereits im Juni und Juli die Kurse an, nachdem der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock in den USA einen Antrag auf Zulassung eines sogenannten Bitcoin-Spot-ETF gestellt hatte. 

Im Gegensatz zu den bereits am US-Markt verfügbaren Bitcoin-Futures-ETF würde ein Bitcoin-Spot-ETF direkt in die Kryptowährung investieren – und nicht in Finanzprodukte, die den Bitcoinpreis nachbilden. Die US-Börsenaufsicht hat noch nie einen Bitcoin-Spot-EFT genehmigt. Gleichzeitig hat BlackRock aber eine fast makellose Bilanz bei ETF-Anträgen in den USA. 

Über den Sommer flaute der Hype wieder ab. Mangels Neuigkeiten beim Thema. Zuletzt kam aber wieder Bewegung hinein. Die Börsenaufsicht verzichtete etwa auf einen Einspruch gegen ein Gerichtsurteil, das einen Bitcoin-ETF-Antrag eines anderen Anbieters, Grayscale, betraf. Zu diesem hatte ein US-Gericht im August entschieden, dass die Börsenaufsicht ihre Ablehnung nicht ausreichend begründet hatte. 

In der Vorwoche war es dann sogar eine Falschmeldung, die den Bitcoin-Preis kurzzeitig nach oben schießen ließ. Die Börsenaufsicht habe den ETF-Antrag von BlackRock genehmigt, berichtete die Krypto-Newsseite Cointelegraph. Was schlicht falsch war.

Nachdem sich dies herausgestellt hatte, ging es mit dem Kurs jedoch nur kurz nach unten. In den Folgetagen legte Bitcoin sogar wieder zu und stieg auf über 30.000 US-Dollar (siehe Crypto Weekly #119). Hintergrund war der allgemein gestiegene Optimismus, dass Bitcoin-ETFs in den nächsten Monaten genehmigt werden könnten.

🚀 Wie ein Tickersymbol von BlackRocks Bitcoin-ETF eine Kursrallye auslöste

Und so ging es auch diese Woche weiter nach oben. Irgendjemand entdeckte, dass BlackRocks Bitcoin-ETF auf der Website der Depository Trust and Clearing Corporation (DTCC) aufschien. Die DTCC ist ein Zentralverwahrer für Wertpapiere und spielt damit eine bedeutende Rolle bei der Abwicklung von Wertpapiertransaktionen in den USA. Sogar ein Ticker, also eine Abkürzung für die Bezeichnung eines Wertpapiers, war bereits ersichtlich: Unter IBTC soll der BlackRock-ETF offenbar laufen.

Wenn der ETF sogar schon mit Ticker auf DTCC-Website angeführt ist, dann könne die Genehmigung ja nur mehr Formsache sein – so dürften viele Trader:innen am Kryptomarkt gedacht haben. Und es passte ins Bild, nachdem es zuletzt mehrere positive Indizien für eine Genehmigung von Bitcoin-ETFs gegeben hatte. Da wollten es viele nur allzu gerne glauben.

🙈 Warum der Markt wieder mal völlig überreagierte

Allerdings: Es handelte sich wieder einmal um eine Überinterpretation, wie sie am Kryptomarkt (und, um fair zu sein, auch an den traditionellen Finanzmärkten) immer wieder vorkommt. Der Investor Phil Bak brachte es auf den Punkt: “Ich war sechs Jahre lang für die Auflegung neuer ETFs an der NYSE zuständig (2010-2016) und habe etwa 15 Jahre lang ETF-Produkte entwickelt und verwaltet”, schrieb er auf X, früher Twitter. “Die Sache mit der DTCC bedeutet absolut nichts. Nichts. Geht offline und verbringt Zeit mit euren Lieben”.

Tatsächlich stellte sich dann bald heraus: Die DTCC hatte das Tickersymbol bereits seit August auf ihrer Website. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte ein Sprecher, dass es sich bei der Liste auf der Website um eine Zulassungsdatei handele, die aktive und potenzielle ETFs enthalte und dass der BlackRock-ETF im August hinzugefügt wurde, weil dies das übliche Vorgehen in Vorbereitung auf die Einführung eines neuen ETFs sei. „Die Aufnahme in die Liste ist kein Hinweis auf das Ergebnis ausstehender regulatorischer oder anderer Genehmigungsverfahren“, zitiert Reuters den Sprecher weiter. 

Für zusätzliche Verwirrung sorgte, dass das Symbol am Dienstag zwischenzeitlich von der DTCC-Website verschwand. Nach wenigen Stunden tauchte es dann allerdings wieder auf. Der Hintergrund ist unklar. Die Branchenseite Decrypt zitierte einen nicht näher genannten Insider mit folgender Erklärung: “Das Produkt ist vorübergehend von der Website genommen, um zusätzliche Recherchen vorzunehmen, weil es so viel Aufmerksamkeit bekommen hat”.

Letztlich spielt dies aber keine große Rolle. Denn klar ist jedenfalls: Dass der ETF auf der DTCC-Website erscheint, heißt eben nicht, dass eine Genehmigung unmittelbar bevorsteht. Gleichzeitig bedeutet nichts an der Klarstellung der DTCC, dass eine Genehmigung unwahrscheinlicher geworden ist als davor angenommen. Substanziell betrachtet hat die Angelegenheit weder in die eine noch in die andere Richtung etwas geändert. Was die Genehmigung eines Bitcoin-ETFs in den USA angeht, heißt es also weiterhin: Geduld.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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