27.10.2023

Warum Bitcoin den höchsten Stand seit 16 Monaten erreicht hat

Crypto Weekly #120. Bitcoin stieg diese Woche erstmals seit Mai 2022 wieder über die Marke von 35.000 US-Dollar. Was sind die Hintergründe?
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Bitcoin
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Die Kurstafel:

Kurse von CoinGecko / Stand: Freitagmittag

📈 Bitcoin steigt auf über 35.000 US-Dollar

Es geht weiter nach oben am Kryptomarkt – und zwar ganz ordentlich. Nach der starken Vorwoche (siehe Crypto Weekly #119) stieg Bitcoin diese Woche zwischenzeitlich auf über 35.000 US-Dollar. Das war der  höchste Stand seit Mai 2022 – also seit fast eineinhalb Jahren. 

Die Aufwärtsbewegung beschränkte sich nicht nur auf Bitcoin. Auch für alle anderen großen Krypto-Assets ging es seit vergangenem Freitag deutlich nach oben. Überwiegend bewegten sich die Kursgewinne im zweistelligen Prozentbereich, wobei Solana (SOL) und Dogecoin (DOGE) die Performance von Bitcoin noch übertrafen. 

Der Grund für die gute Marktstimmung ist bekannt. Es ist der neu aufgeflammte Hype um Bitcoin-ETFs. Ein solcher trieb bereits im Juni und Juli die Kurse an, nachdem der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock in den USA einen Antrag auf Zulassung eines sogenannten Bitcoin-Spot-ETF gestellt hatte. 

Im Gegensatz zu den bereits am US-Markt verfügbaren Bitcoin-Futures-ETF würde ein Bitcoin-Spot-ETF direkt in die Kryptowährung investieren – und nicht in Finanzprodukte, die den Bitcoinpreis nachbilden. Die US-Börsenaufsicht hat noch nie einen Bitcoin-Spot-EFT genehmigt. Gleichzeitig hat BlackRock aber eine fast makellose Bilanz bei ETF-Anträgen in den USA. 

Über den Sommer flaute der Hype wieder ab. Mangels Neuigkeiten beim Thema. Zuletzt kam aber wieder Bewegung hinein. Die Börsenaufsicht verzichtete etwa auf einen Einspruch gegen ein Gerichtsurteil, das einen Bitcoin-ETF-Antrag eines anderen Anbieters, Grayscale, betraf. Zu diesem hatte ein US-Gericht im August entschieden, dass die Börsenaufsicht ihre Ablehnung nicht ausreichend begründet hatte. 

In der Vorwoche war es dann sogar eine Falschmeldung, die den Bitcoin-Preis kurzzeitig nach oben schießen ließ. Die Börsenaufsicht habe den ETF-Antrag von BlackRock genehmigt, berichtete die Krypto-Newsseite Cointelegraph. Was schlicht falsch war.

Nachdem sich dies herausgestellt hatte, ging es mit dem Kurs jedoch nur kurz nach unten. In den Folgetagen legte Bitcoin sogar wieder zu und stieg auf über 30.000 US-Dollar (siehe Crypto Weekly #119). Hintergrund war der allgemein gestiegene Optimismus, dass Bitcoin-ETFs in den nächsten Monaten genehmigt werden könnten.

🚀 Wie ein Tickersymbol von BlackRocks Bitcoin-ETF eine Kursrallye auslöste

Und so ging es auch diese Woche weiter nach oben. Irgendjemand entdeckte, dass BlackRocks Bitcoin-ETF auf der Website der Depository Trust and Clearing Corporation (DTCC) aufschien. Die DTCC ist ein Zentralverwahrer für Wertpapiere und spielt damit eine bedeutende Rolle bei der Abwicklung von Wertpapiertransaktionen in den USA. Sogar ein Ticker, also eine Abkürzung für die Bezeichnung eines Wertpapiers, war bereits ersichtlich: Unter IBTC soll der BlackRock-ETF offenbar laufen.

Wenn der ETF sogar schon mit Ticker auf DTCC-Website angeführt ist, dann könne die Genehmigung ja nur mehr Formsache sein – so dürften viele Trader:innen am Kryptomarkt gedacht haben. Und es passte ins Bild, nachdem es zuletzt mehrere positive Indizien für eine Genehmigung von Bitcoin-ETFs gegeben hatte. Da wollten es viele nur allzu gerne glauben.

🙈 Warum der Markt wieder mal völlig überreagierte

Allerdings: Es handelte sich wieder einmal um eine Überinterpretation, wie sie am Kryptomarkt (und, um fair zu sein, auch an den traditionellen Finanzmärkten) immer wieder vorkommt. Der Investor Phil Bak brachte es auf den Punkt: “Ich war sechs Jahre lang für die Auflegung neuer ETFs an der NYSE zuständig (2010-2016) und habe etwa 15 Jahre lang ETF-Produkte entwickelt und verwaltet”, schrieb er auf X, früher Twitter. “Die Sache mit der DTCC bedeutet absolut nichts. Nichts. Geht offline und verbringt Zeit mit euren Lieben”.

Tatsächlich stellte sich dann bald heraus: Die DTCC hatte das Tickersymbol bereits seit August auf ihrer Website. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte ein Sprecher, dass es sich bei der Liste auf der Website um eine Zulassungsdatei handele, die aktive und potenzielle ETFs enthalte und dass der BlackRock-ETF im August hinzugefügt wurde, weil dies das übliche Vorgehen in Vorbereitung auf die Einführung eines neuen ETFs sei. „Die Aufnahme in die Liste ist kein Hinweis auf das Ergebnis ausstehender regulatorischer oder anderer Genehmigungsverfahren“, zitiert Reuters den Sprecher weiter. 

Für zusätzliche Verwirrung sorgte, dass das Symbol am Dienstag zwischenzeitlich von der DTCC-Website verschwand. Nach wenigen Stunden tauchte es dann allerdings wieder auf. Der Hintergrund ist unklar. Die Branchenseite Decrypt zitierte einen nicht näher genannten Insider mit folgender Erklärung: “Das Produkt ist vorübergehend von der Website genommen, um zusätzliche Recherchen vorzunehmen, weil es so viel Aufmerksamkeit bekommen hat”.

Letztlich spielt dies aber keine große Rolle. Denn klar ist jedenfalls: Dass der ETF auf der DTCC-Website erscheint, heißt eben nicht, dass eine Genehmigung unmittelbar bevorsteht. Gleichzeitig bedeutet nichts an der Klarstellung der DTCC, dass eine Genehmigung unwahrscheinlicher geworden ist als davor angenommen. Substanziell betrachtet hat die Angelegenheit weder in die eine noch in die andere Richtung etwas geändert. Was die Genehmigung eines Bitcoin-ETFs in den USA angeht, heißt es also weiterhin: Geduld.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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