20.10.2023

Bitcoin steigt auf 30.000 Dollar – was dahinter steckt

Crypto Weekly #119. Das Thema Bitcoin-ETFs bewegt weiter den Markt. Auch eine Falschmeldung sorgte diese Woche für Kursausschläge.
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Die Kurstafel:

📈 Starke Woche am Markt

Es ging wieder aufwärts am Kryptomarkt in dieser Woche. Die Kurse aller großen Krypto-Assets liegen gegenüber vergangenem Freitag im Plus. 

Interessant dabei: Die traditionellen Finanzmärkte standen diese Woche unter Druck. Der militärische Konflikt im Nahen Osten sorgt für Unsicherheit. Im Normalfall zieht so etwas auch die Kryptokurse mit nach unten: Weil Kryptowährungen am Markt als typische Risk Assets eingeordnet werden, von denen man sich in Phasen hoher Unsicherheit vorsichtshalber trennt.

Aber nicht so in dieser Woche. Da hielten sich die Krypto-Kurse trotz des schwachen Umfelds mehr als nur gut. Bitcoin stieg am Freitag zwischenzeitlich sogar über die 30.000-Dollar-Marke. Hintergrund ist ein Thema, das schon im Sommer einige Zeit die Kurse trieb: Bitcoin-ETFs in den USA.

Da dieses Thema in Crypto Weekly bereits dermaßen oft beleuchtet wurde, hier nur mehr die Kurzfassung zum Kontext: Noch nie ist in den USA ein ETF zugelassen worden, der direkt in Bitcoin investiert (statt in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden). Im Juni wurde bekannt, dass der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock einen Antrag auf einen solchen ETF bei der US-Börsenaufsicht eingereicht hat (siehe Crypto Weekly #104). Und BlackRock hat in den USA eine gute Bilanz bei ETF-Anträgen: 575 mal wurden diese genehmigt, nur einmal abgelehnt. 

Ende August kam dann noch ein Gerichtsurteil dazu. In einem anderen Fall, in dem es aber ebenfalls um einen Bitcoin-ETF geht. Der Vermögensverwalter Grayscale wollte (und will weiterhin) seinen Bitcoin Trust in einen ETF umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte dies ab, Grayscale klagte. Ein Gericht entschied: Die Behörde hat nicht ausreichend begründet, warum der Antrag abgelehnt wurde (siehe Crypto Weekly #113). 

😮 US-Börsenaufsicht beeinsprucht Grayscale-Urteil nicht

Danach wurde es um das Thema wieder ruhiger (siehe Crypto Weekly #116). Nun kam aber wieder Bewegung rein. Zunächst einmal gab es Neuigkeiten im Grayscale-Fall. Die US-Börsenaufsicht werde das Urteil nicht beeinspruchen, berichtete zunächst die Nachrichtenagentur Reuters am vergangenen Freitagabend. Und das bestätigte sich dann tatsächlich, die Behörde ließ eine entsprechende Frist verstreichen.

Dazu muss man anmerken: Daraus folgt nicht, dass die Börsenaufsicht den Antrag genehmigen muss. Sie hat lediglich das Urteil akzeptiert, dass sie ihre ursprüngliche Entscheidung nicht ausreichend begründet hat.

Das heißt auch: Sie könnte einen erneuten Antrag ebenfalls wieder ablehnen – nur eben mit einer anderen Begründung. Hier könnte man jedoch wieder argumentieren: Wenn sie bessere andere Begründungen haben, warum haben sie die dann nicht gleich angeführt? Wie dem aber auch sei, klar ist jedenfalls: Dass die Börsenaufsicht das Urteil nicht beeinsprucht, ist für Grayscale jedenfalls besser als umgekehrt.

🙈 Wie eine Falschmeldung Bitcoin nach oben springen ließ

Am Montag folgte dann schon die nächste große Nachricht zum Thema. Diesmal aber nicht zum Grayscale-Antrag, sondern zu jenem von BlackRock. Die Börsenaufsicht habe diesen nun genehmigt, berichtete die Krypto-Newsseite Cointelegraph. Der Kurs von Bitcoin reagierte sofort und zog deutlich an. 

Die Sache hatte aber einen Haken: Es war eine völlige Falschmeldung. BlackRock selbst dementierte die vermeintliche Neuigkeit auch rasch. Der Antrag werde weiterhin von der Börsenaufsicht geprüft, sagte ein Sprecher des Vermögensverwalters. 

Nachdem dies klar geworden war, fiel der Bitcoin-Kurs zunächst wieder etwas zurück. In den folgenden Tagen ging es jedoch weiter aufwärts – nicht wegen der Falschmeldung, aber ein Zusammenhang zur größeren Thematik Bitcoin-ETFs kann durchaus angenommen werden. Der Optimismus in der Kryptobranche zu dem Thema nahm zuletzt wieder zu. 

Sowohl BlackRock als auch Fidelity – ein weiterer Vermögensverwalter, der einen Antrag auf einen Bitcoin-ETF eingebracht hatte – nahmen diese Woche an ihren Anträgen Ergänzungen vor. Am Markt wurde dies als positiv interpretiert. 

Unterstützend wirkte diese Woche außerdem ein Report von JPMorgan. Die Analysten der US-Großbank gehen darin davon aus, dass Bitcoin-ETFs in den nächsten Monaten genehmigt werden dürften – “höchstwahrscheinlich vor dem 10. Jänner 2024”, wie es in dem Report heißt. Dabei handelt es sich um die letzte Frist für die ebenfalls bei der Börsenaufsicht liegenden Anträge von Ark Invest und 21Shares, die zuletzt verlängert worden war (siehe Crypto Weekly #116)

Entscheidend sind diese Dinge natürlich allesamt nicht. Aber sie sind positive Indizien, was die Genehmigung von Bitcoin-ETFs angeht – oder werden zumindest am Markt als solche interpretiert. Ob sich die Markteinschätzung als richtig erweisen wird, werden die nächsten Monate zeigen. 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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