20.10.2023

Bitcoin steigt auf 30.000 Dollar – was dahinter steckt

Crypto Weekly #119. Das Thema Bitcoin-ETFs bewegt weiter den Markt. Auch eine Falschmeldung sorgte diese Woche für Kursausschläge.
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Crypto Weekly
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Die Kurstafel:

📈 Starke Woche am Markt

Es ging wieder aufwärts am Kryptomarkt in dieser Woche. Die Kurse aller großen Krypto-Assets liegen gegenüber vergangenem Freitag im Plus. 

Interessant dabei: Die traditionellen Finanzmärkte standen diese Woche unter Druck. Der militärische Konflikt im Nahen Osten sorgt für Unsicherheit. Im Normalfall zieht so etwas auch die Kryptokurse mit nach unten: Weil Kryptowährungen am Markt als typische Risk Assets eingeordnet werden, von denen man sich in Phasen hoher Unsicherheit vorsichtshalber trennt.

Aber nicht so in dieser Woche. Da hielten sich die Krypto-Kurse trotz des schwachen Umfelds mehr als nur gut. Bitcoin stieg am Freitag zwischenzeitlich sogar über die 30.000-Dollar-Marke. Hintergrund ist ein Thema, das schon im Sommer einige Zeit die Kurse trieb: Bitcoin-ETFs in den USA.

Da dieses Thema in Crypto Weekly bereits dermaßen oft beleuchtet wurde, hier nur mehr die Kurzfassung zum Kontext: Noch nie ist in den USA ein ETF zugelassen worden, der direkt in Bitcoin investiert (statt in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden). Im Juni wurde bekannt, dass der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock einen Antrag auf einen solchen ETF bei der US-Börsenaufsicht eingereicht hat (siehe Crypto Weekly #104). Und BlackRock hat in den USA eine gute Bilanz bei ETF-Anträgen: 575 mal wurden diese genehmigt, nur einmal abgelehnt. 

Ende August kam dann noch ein Gerichtsurteil dazu. In einem anderen Fall, in dem es aber ebenfalls um einen Bitcoin-ETF geht. Der Vermögensverwalter Grayscale wollte (und will weiterhin) seinen Bitcoin Trust in einen ETF umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte dies ab, Grayscale klagte. Ein Gericht entschied: Die Behörde hat nicht ausreichend begründet, warum der Antrag abgelehnt wurde (siehe Crypto Weekly #113). 

😮 US-Börsenaufsicht beeinsprucht Grayscale-Urteil nicht

Danach wurde es um das Thema wieder ruhiger (siehe Crypto Weekly #116). Nun kam aber wieder Bewegung rein. Zunächst einmal gab es Neuigkeiten im Grayscale-Fall. Die US-Börsenaufsicht werde das Urteil nicht beeinspruchen, berichtete zunächst die Nachrichtenagentur Reuters am vergangenen Freitagabend. Und das bestätigte sich dann tatsächlich, die Behörde ließ eine entsprechende Frist verstreichen.

Dazu muss man anmerken: Daraus folgt nicht, dass die Börsenaufsicht den Antrag genehmigen muss. Sie hat lediglich das Urteil akzeptiert, dass sie ihre ursprüngliche Entscheidung nicht ausreichend begründet hat.

Das heißt auch: Sie könnte einen erneuten Antrag ebenfalls wieder ablehnen – nur eben mit einer anderen Begründung. Hier könnte man jedoch wieder argumentieren: Wenn sie bessere andere Begründungen haben, warum haben sie die dann nicht gleich angeführt? Wie dem aber auch sei, klar ist jedenfalls: Dass die Börsenaufsicht das Urteil nicht beeinsprucht, ist für Grayscale jedenfalls besser als umgekehrt.

🙈 Wie eine Falschmeldung Bitcoin nach oben springen ließ

Am Montag folgte dann schon die nächste große Nachricht zum Thema. Diesmal aber nicht zum Grayscale-Antrag, sondern zu jenem von BlackRock. Die Börsenaufsicht habe diesen nun genehmigt, berichtete die Krypto-Newsseite Cointelegraph. Der Kurs von Bitcoin reagierte sofort und zog deutlich an. 

Die Sache hatte aber einen Haken: Es war eine völlige Falschmeldung. BlackRock selbst dementierte die vermeintliche Neuigkeit auch rasch. Der Antrag werde weiterhin von der Börsenaufsicht geprüft, sagte ein Sprecher des Vermögensverwalters. 

Nachdem dies klar geworden war, fiel der Bitcoin-Kurs zunächst wieder etwas zurück. In den folgenden Tagen ging es jedoch weiter aufwärts – nicht wegen der Falschmeldung, aber ein Zusammenhang zur größeren Thematik Bitcoin-ETFs kann durchaus angenommen werden. Der Optimismus in der Kryptobranche zu dem Thema nahm zuletzt wieder zu. 

Sowohl BlackRock als auch Fidelity – ein weiterer Vermögensverwalter, der einen Antrag auf einen Bitcoin-ETF eingebracht hatte – nahmen diese Woche an ihren Anträgen Ergänzungen vor. Am Markt wurde dies als positiv interpretiert. 

Unterstützend wirkte diese Woche außerdem ein Report von JPMorgan. Die Analysten der US-Großbank gehen darin davon aus, dass Bitcoin-ETFs in den nächsten Monaten genehmigt werden dürften – “höchstwahrscheinlich vor dem 10. Jänner 2024”, wie es in dem Report heißt. Dabei handelt es sich um die letzte Frist für die ebenfalls bei der Börsenaufsicht liegenden Anträge von Ark Invest und 21Shares, die zuletzt verlängert worden war (siehe Crypto Weekly #116)

Entscheidend sind diese Dinge natürlich allesamt nicht. Aber sie sind positive Indizien, was die Genehmigung von Bitcoin-ETFs angeht – oder werden zumindest am Markt als solche interpretiert. Ob sich die Markteinschätzung als richtig erweisen wird, werden die nächsten Monate zeigen. 

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Die automatisierte Burger-Maschine FABAL © REET Systems

Die österreichische REET Systems GmbH (Restaurant Efficiency Technologies Systems) hat nach eigenen Angaben die Entwicklung einer serienreifen automatisierten Burger-Produktion abgeschlossen. Das System trägt den Namen FABAL (Fully Automated Burger Assembly Line) und wird interessierten Gastronomiebetrieben nun auch in einem Demo-Center in Wiener Neudorf, Niederösterreich, vorgeführt.

Aufbau und Kapazität

FABAL ist laut REET modular aufgebaut und lässt sich an unterschiedliche Restauranttypen anpassen. Je nach Konfiguration sollen laut eigenen Angaben bis zu 300 Burger pro Stunde produziert werden können, aus über 50 verschiedenen Zutaten und in zahlreichen, auch individuell zusammengestellten, Varianten. Bedient wird die Anlage von einer einzigen Person, die für Befüllung und Reinigung zuständig ist. Laut Website sollen sich Betreiber:innen 50 Prozent der Personalkosten sparen. Ein KI-gestütztes System überwacht laut Unternehmen Produktionsqualität und Betriebszustände der Komponenten.

Entwicklung und Testbetrieb

Die aktuelle dritte Generation der Anlage sei nach rund sieben Jahren Entwicklung entstanden und habe sich in einem über einjährigen Testbetrieb mit mehr als 30.000 produzierten Burgern bewährt, so REET. Als Einsatzgebiete nennt das Unternehmen Schnellrestaurants, Großkantinen, Events und Vergnügungsparks. REET gibt, an die Patent- und Immaterialgüterrechte an der Technologie zu halten.

Produktion und Support sollen über Partnerunternehmen im In- und Ausland laufen. „Die größte Herausforderung dieser Innovation war es, auf dem in üblichen Küchengrößen vorhandenen Platzangebot aus über 50 verschiedenen und uneinheitlichen Burgerzutaten automatisiert unterschiedlichste Burger Sandwiches in hohen Stückzahlen herzustellen“, sagt REET-Geschäftsführer und Wirtschaftsanwalt Dieter Spranz.

Eigentümerstruktur

REET Systems wurde laut eigenen Angaben 2019 aus dem Gesellschafterumfeld der Theophil Group gegründet, seit 2022 hält die Raiffeisen-Beteiligungsgesellschaft Invest AG eine Minderheitsbeteiligung. Geschäftsführer sind Dieter Spranz und Roland Ambrosch.

Mehrheitseigentümerin von REET ist die Theophil Group, eine österreichische Familienunternehmensgruppe mit Schwerpunkt Systemgastronomie und Immobilien, die in Österreich rund 1.000 Mitarbeiter:innen beschäftigt und laut Aussendung über 100 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt.

Verbindung zur Systemgastronomie

International ist die Theophil Group mit The Coffeeshop Company in neun weiteren Ländern mit rund 100 Standorten vertreten. Über ihre Tochtergesellschaft The Eatery Group (bis 2023 TQSR Group) ist sie zudem seit 2015 Masterfranchisenehmerin von Burger King in Österreich.

„Als Masterfranchisee und exklusiver Developer der amerikanischen Burgerkette Burger King verwalten wir den gesamten österreichischen Markt der Marke“, heißt es auf der Website der Gruppe. 34 Burger-Lokale betreibe man selbst. Die neue Burger-Automatisierungstechnik entsteht damit im selben Konzernumfeld, das hierzulande auch einen der größten Systemgastronomie-Betreiber stellt, ein naheliegendes erstes Einsatzfeld für FABAL.

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