29.09.2023

Warum sich die US-Entscheidung zu Bitcoin-ETFs weiter verzögert

Crypto Weekly #116. Wird die US-Börsenaufsicht in den nächsten Monaten erstmals ETFs zulassen, die direkt in Bitcoin investieren? Diese Woche verzögerte die Behörde ihre Entscheidung über zwei Anträge vorerst noch einmal.
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Das Logo der US-Börsenaufsicht auf einem Gebäude
Foto: Adobe Stock
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📈📉 Bitcoin zwischen 26.000 und 27.000 Dollar

Diese Woche verzeichnete der Kryptomarkt leichte Kursgewinne – aber am grundsätzlichen Bild hat sich nicht viel geändert: Das Marktgeschehen ist weiterhin überschaubar. Größere Kursausschläge blieben aus. Nach wie vor fehlen dem Markt Impulse, die den Handel stärker in die eine oder andere Richtung treiben könnten. Das haben wir bereits vergangene Woche ausführlich behandelt und das gilt alles weiterhin.

Bitcoin etwa bewegte sich seit vergangenem Freitag grob in einer Bandbreite zwischen knapp über 26.000 US-Dollar und etwas über 27.000 Dollar. In der Nacht auf Montag ging’s dabei abwärts, gegen Ende der Woche stieg der Kurs wieder. Insgesamt aber: Alles nicht der Rede wert, zu gering waren die Kursbewegungen. 

⏳ US-Börsenaufsicht vertagt Entscheidung zu zwei Anträgen auf Bitcoin-ETFs

Die große Frage lautet aktuell: Was könnte den nächsten Impuls für den Markt liefern? Und da liegen die Hoffnungen, wie ebenfalls schon in der Vorwoche thematisiert, beispielsweise auf der möglichen Zulassung von Bitcoin-ETFs in den USA. Dass BlackRock im Juni einen solchen Antrag bei der US-Börsenaufsicht eingereicht hat, hatte damals zumindest für gute Stimmung am Markt gesorgt. 

Wohlgemerkt: Es geht hier um ETFs, die direkt in Bitcoin investieren, um sogenannte Bitcoin-Spot-EFTs. Solche sind in den USA bisher noch nie zugelassen worden. Im Gegensatz zu Bitcoin-Futures-ETFs, die in Finanzprodukte investieren, die den Bitcoin-Preis nachbilden.

Dass die Börsenaufsicht recht bald eine solche Genehmigung erteilen würde, war ohnehin nicht besonders realistisch. Diese Woche gab es nun aber neue Entwicklungen, die das noch einmal unterstrichen: Die Börsenaufsicht gab bekannt, dass sich die Entscheidung zu zwei Anträgen weiter verzögern werde.

Es ging dabei aber nicht um den Antrag von BlackRock. Sondern einerseits um jenen von GlobalX und andererseits um den von Ark/21Shares. Die Entscheidung zum Antrag von GlobalX hätte die Behörde ansonsten bis 7. Oktober treffen müssen. Nun nimmt sie sich 45 weitere Tage Zeit. Beim Antrag von Ark/21Shares muss nach der Verlängerung nun eine Entscheidung bis 10. Jänner fallen. Hier war der Zeitraum bereits im August verlängert worden – ebenso für einige andere Anträge auf Bitcoin-Spot-ETFs.

🤯 Warum der Druck auf die US-Börsenaufsicht wegen Bitcoin-ETFs zuletzt gestiegen ist

Eben vor diesem Hintergrund war die neuerliche Verzögerung nicht besonders überraschend. Die Börsenaufsicht will Zeit gewinnen. Das Urteil eines US-Gerichts zu einem Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF von Grayscale Ende August war ein ziemlicher Rückschlag: Demnach hatte die Behörde nicht ausreichend begründet, warum sie den ETF abgelehnt hatte (siehe Crypto Weekly #113). 

Auch das Urteil rund um den Fall Ripple und XRP im Juli war für die Börsenaufsicht nicht unbedingt optimal ausgefallen – wenn es auch weniger eindeutig war als die erste Reaktion in der Krypto-Szene vermuten hatte lassen. 

Und dann gibt es noch andere kleinere Aspekte: So haben diese Woche etwa einzelne US-Abgeordnete einen Brief an Börsenaufsichts-Chef Gary Gensler geschrieben, in dem sie das Vorgehen der Behörde in Bezug auf Bitcoin-ETFs kritisierten. Dabei handelt es sich nicht gerade um die prominentesten Stimmen der US-Politik – und der Brief hat natürlich auch keine unmittelbaren Folgen. Aber erfreulich für die Börsenaufsicht ist so etwas dennoch nicht. 

All diese Dinge bedeuten nicht, dass die Behörde in den nächsten Monaten tatsächlich einen Bitcoin-Spot-ETF genehmigen wird. Aber man kann davon ausgehen, dass sie sich weitere Ablehnungen – insbesondere bei BlackRock – sehr gut überlegen wird müssen.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Dass sich die aktuell noch laufenden Verhandlungen zur EU Inc. auf Ratsebene nicht so entwickeln, wie es sich die Initiator:innen der gleichnamigen Initiative wünschen würden, ist allgemein bekannt. Übte man nach der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs im März noch deutliche Kritik an diesem, würde man ihn inzwischen wohl gerne so annehmen. Denn der aktuell noch in Ausarbeitung befindliche Vorschlag des Rats der EU-Justizminister:innen dürfte letztlich, wenn man mit den Verhandlungen vertrauten Personen Glauben schenken darf, kaum noch etwas mit dem ursprünglichen Vorschlag der Initiative zu tun haben. Die absoluten Kern-Forderungen seien darin de facto zur Gänze gestrichen, was überbleibe sei „nicht mehr als ein Label und vielleicht etwas schnellere Gründung“, hört man.

Österreich als EU-Inc.-Antagonist

Das offizielle Österreich spielt dabei dem Vernehmen nach eher die Rolle des Antagonisten. Das SPÖ-geführte Justizministerium zähle in den Verhandlungen zu den Verhinderern. Rot-weiß-roter Gegenwind zur EU Inc. komme aber auch von anderer Seite, nicht nur, wie allgemein bekannt, von Notariatskammer und Arbeiterkammer, sondern auch von einflussreichen Personen in der Wirtschaftskammer.

Zehetner: deutliche Positionierung pro EU Inc.

In dieser durchaus komplexen Gemengelage von Interessen aus ganz unterschiedlicher Richtung, mag es fast verwundern, dass sich Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nun öffentlich durchaus deutlich positionierte. „Ich bin unzufrieden damit, wohin sich die Diskussion zur EU Inc. momentan entwickelt – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene“, sagte sie heute bei einer Keynote im Rahmen des Verbund Venture Day 2026 an der WU Wien. Auf diese Weise werde die EU Inc. nicht zur Alternative zur amerikanischen Delaware Inc., die auch sie sich wünsche.

Mitarbeiter:innenbeteiligung via FlexCo „noch nicht attraktiv genug“

Auch sonst gab sich Zehetner in ihrer Rede, die sich auf europäische Souveränität im Startup-Bereich fokussierte, kritisch. Die FlexCo etwa bezeichnete sie in Sachen Mitarbeiter:innen-Beteiligung als „ersten Schritt“, aber „noch nicht attraktiv genug“. Es brauche neue Steuerregeln, die Mitarbeiter:innenbeteiligung praktikabel machen. Auch ihre bereits einmal dezidiert geäußerte Forderung nach Steuererleichterungen bei Startup-Beteiligungen – vulgo Beteiligungsfreibetrag – wiederholte sie bei der Gelegenheit. Auf europäischer Ebene sieht sie Handlungsbedarf u.a. in Sachen Kapitalmarktunion. Lob gab es von Zehetner dafür für den European Scaleup Funds – ergänzt mit Eigenlob für den geplanten österreichischen Dachfonds.

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