29.09.2023

Warum sich die US-Entscheidung zu Bitcoin-ETFs weiter verzögert

Crypto Weekly #116. Wird die US-Börsenaufsicht in den nächsten Monaten erstmals ETFs zulassen, die direkt in Bitcoin investieren? Diese Woche verzögerte die Behörde ihre Entscheidung über zwei Anträge vorerst noch einmal.
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Das Logo der US-Börsenaufsicht auf einem Gebäude
Foto: Adobe Stock
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📈📉 Bitcoin zwischen 26.000 und 27.000 Dollar

Diese Woche verzeichnete der Kryptomarkt leichte Kursgewinne – aber am grundsätzlichen Bild hat sich nicht viel geändert: Das Marktgeschehen ist weiterhin überschaubar. Größere Kursausschläge blieben aus. Nach wie vor fehlen dem Markt Impulse, die den Handel stärker in die eine oder andere Richtung treiben könnten. Das haben wir bereits vergangene Woche ausführlich behandelt und das gilt alles weiterhin.

Bitcoin etwa bewegte sich seit vergangenem Freitag grob in einer Bandbreite zwischen knapp über 26.000 US-Dollar und etwas über 27.000 Dollar. In der Nacht auf Montag ging’s dabei abwärts, gegen Ende der Woche stieg der Kurs wieder. Insgesamt aber: Alles nicht der Rede wert, zu gering waren die Kursbewegungen. 

⏳ US-Börsenaufsicht vertagt Entscheidung zu zwei Anträgen auf Bitcoin-ETFs

Die große Frage lautet aktuell: Was könnte den nächsten Impuls für den Markt liefern? Und da liegen die Hoffnungen, wie ebenfalls schon in der Vorwoche thematisiert, beispielsweise auf der möglichen Zulassung von Bitcoin-ETFs in den USA. Dass BlackRock im Juni einen solchen Antrag bei der US-Börsenaufsicht eingereicht hat, hatte damals zumindest für gute Stimmung am Markt gesorgt. 

Wohlgemerkt: Es geht hier um ETFs, die direkt in Bitcoin investieren, um sogenannte Bitcoin-Spot-EFTs. Solche sind in den USA bisher noch nie zugelassen worden. Im Gegensatz zu Bitcoin-Futures-ETFs, die in Finanzprodukte investieren, die den Bitcoin-Preis nachbilden.

Dass die Börsenaufsicht recht bald eine solche Genehmigung erteilen würde, war ohnehin nicht besonders realistisch. Diese Woche gab es nun aber neue Entwicklungen, die das noch einmal unterstrichen: Die Börsenaufsicht gab bekannt, dass sich die Entscheidung zu zwei Anträgen weiter verzögern werde.

Es ging dabei aber nicht um den Antrag von BlackRock. Sondern einerseits um jenen von GlobalX und andererseits um den von Ark/21Shares. Die Entscheidung zum Antrag von GlobalX hätte die Behörde ansonsten bis 7. Oktober treffen müssen. Nun nimmt sie sich 45 weitere Tage Zeit. Beim Antrag von Ark/21Shares muss nach der Verlängerung nun eine Entscheidung bis 10. Jänner fallen. Hier war der Zeitraum bereits im August verlängert worden – ebenso für einige andere Anträge auf Bitcoin-Spot-ETFs.

🤯 Warum der Druck auf die US-Börsenaufsicht wegen Bitcoin-ETFs zuletzt gestiegen ist

Eben vor diesem Hintergrund war die neuerliche Verzögerung nicht besonders überraschend. Die Börsenaufsicht will Zeit gewinnen. Das Urteil eines US-Gerichts zu einem Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF von Grayscale Ende August war ein ziemlicher Rückschlag: Demnach hatte die Behörde nicht ausreichend begründet, warum sie den ETF abgelehnt hatte (siehe Crypto Weekly #113). 

Auch das Urteil rund um den Fall Ripple und XRP im Juli war für die Börsenaufsicht nicht unbedingt optimal ausgefallen – wenn es auch weniger eindeutig war als die erste Reaktion in der Krypto-Szene vermuten hatte lassen. 

Und dann gibt es noch andere kleinere Aspekte: So haben diese Woche etwa einzelne US-Abgeordnete einen Brief an Börsenaufsichts-Chef Gary Gensler geschrieben, in dem sie das Vorgehen der Behörde in Bezug auf Bitcoin-ETFs kritisierten. Dabei handelt es sich nicht gerade um die prominentesten Stimmen der US-Politik – und der Brief hat natürlich auch keine unmittelbaren Folgen. Aber erfreulich für die Börsenaufsicht ist so etwas dennoch nicht. 

All diese Dinge bedeuten nicht, dass die Behörde in den nächsten Monaten tatsächlich einen Bitcoin-Spot-ETF genehmigen wird. Aber man kann davon ausgehen, dass sie sich weitere Ablehnungen – insbesondere bei BlackRock – sehr gut überlegen wird müssen.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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