04.08.2023

Crypto Weekly #110: Wie ein Hack den gesamten DeFi-Bereich stark unter Druck brachte

Diese Woche: Mit Curve ist eines der bekanntesten DeFi-Protokolle von einem aktuellen Hack betroffen. Die Krypto-Szene fürchtet eine Abwärtsspirale - und für DeFi stellen sich entscheidende Fragen.
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das Logo des Decentralized-Finance-Protokolls Curve auf einem Smartphone
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

😮 Wenig Bewegung bei großen Coins – aber Aufregung um DeFi

Der Blick auf die Kurstafel zeigt: Bei den Kursen der großen Krypto-Assets hat sich in den vergangenen sieben Tagen nicht extrem viel getan. Bitcoin (BTC) bewegt sich weiter etwas unterhalb der 30.000-Dollar-Marke, Ether (ETH) hat sich bei rund 1.800 Dollar eingependelt. 

Bei XRP geht’s weiter abwärts – auch hier setzte sich die Tendenz der Vorwoche fort: Nach einem positiv aufgenommenen Gerichtsurteil im Juli war der Kurs nach oben geschossen. Zuletzt hatte es aber wieder eine Gegenbewegung gegeben – wohl auch, weil das Urteil keineswegs so eindeutig war, wie von vielen in der Krypto-Szene erhofft. 

Weil genau das aber so auch in der Vorwoche hier bereits thematisiert wurde, wenden wir uns doch einem Thema mit größerem Neuigkeitswert zu. Denn trotz der überschaubaren Kursbewegungen bei den Großen war es keineswegs eine unspektakuläre Woche im Krypto-Space. Zumindest nicht im Bereich Decentralized Finance (DeFi).

💥 Wie ein Hack den DeFi-Bereich schwer unter Druck brachte

Mehrere bekannte DeFi-Protokolle wurden am Sonntag gehackt. Was man dazu weiß:

  • mit der zentralen Börse Curve ist eines der größten DeFi-Protokolle betroffen
  • Gehackt wurden jedoch auch andere Protokolle wie Alchemix und JPEG’d
  • möglich wurde dies durch einen Bug in der Smart-Contract-Programmiersprache Vyper, die von den betroffenen Plattformen eingesetzt wurde
  • nach aktuellem Erkenntnisstand wurden über 70 Mio. Dollar gestohlen

70 Mio. Dollar sind sehr viel Geld. Und dennoch: Laut der Seite rekt, die DeFi-Hacks dokumentiert, kommt dieser Hack gemessen an der erbeuteten Summe erst auf Platz 24 der historisch größten DeFi-Hacks. Jedoch: Weil auch Curve betroffen ist – und nicht bloß irgendwelche Protokolle, die nur echten DeFi-Nerds bekannt sind – hat die Sache zusätzliche Brisanz. 

Das ist aber noch längst nicht alles. Curve hat auch einen eigenen Token (CRV). Dessen Kurs geriet nach dem Hack wenig überraschend stark unter Druck. Er rasselte von über 0,70 US-Dollar auf gut 0,50 Dollar nach unten. 

Gut, kann man jetzt sagen, das ist zwar ein Minus von fast 30 Prozent. Aber auch hier haben wir im Krypto-Space schon ganz andere Bewegungen gesehen. Allerdings gibt es in der Sache einen weiteren Aspekt, der für Unsicherheit sorgt. Curve-Mitgründer Michael Egorov ist auch mit eigenem Geld in hohem Umfang im DeFi-Space engagiert. Konkret hat er, soweit bekannt, über 90 Mio. Dollar bei diversen Lending-Plattformen ausgeliehen.

Anders formuliert: Er schuldet den Protokollen diese Beträge. Natürlich haben aber diese DeFi-Protokolle Egorov keine unbesicherten Kredite gegeben. Er hat Sicherheiten hinterlegen müssen – und das hat er in Form von Curve-Token gemacht. 

Weil die Plattformen sich aber gegen einen möglichen Kursverfall absichern müssen, ist die Formel hier nicht 1:1. Tatsächlich dürften Egorovs 90-Mio.-Dollar-Kredite mit Curve-Token im Wert von zunächst rund 250 Mio. Dollar abgesichert worden sein.

Da sind wir jetzt genau beim entscheidenden Punkt: Wenn der Marktwert der hinterlegten Sicherheiten einen bestimmten Punkt unterschreitet, werden diese von den DeFi-Protokollen automatisiert verkauft. Das sind die berühmten Liquidationen, die es auch in der traditionellen Finanzwelt seit sehr langer Zeit gibt. 

📉 Die Abwärtsspirale, die der Curve-Gründer auslösen könnte

Wir wissen jetzt bereits, dass der Curve-Token stark gefallen ist – und dass Egorov Kredite in wahnsinniger Höhe mit dem Curve-Token besichert hat. Die interessante Frage lautet nun: Wo ist der Punkt, an dem Egorovs Positionen liquidiert werden? 

Auch das ist ungefähr bekannt: Auf der Plattform Aave beispielsweise hält Egorov eine Position, die mit CRV-Token im Wert von 160 Mio. Dollar hinterlegt ist, und die bei einem Kurs von 0,37 Dollar liquidiert werden würde. Auf anderen Plattformen sollen die Kurse, zu denen liquidiert würde, zwischen 0,31 und 0,33 Dollar liegen.

Das Wochentief von CRV befand sich bei knapp über 0,50 Dollar. Da ist also noch etwas Abstand. Aber nicht mehr viel. Und wenn ein Kurs bereits innerhalb kürzester Zeit um 20 Cent gefallen ist, muss man dann nicht damit rechnen, dass er noch weitere 20 Cent fallen könnte? Zwar hat er sich zuletzt wieder etwas stabilisiert und stand am Freitag bei 0,57 Dollar. Auszuschließen ist ein solcher Kursrückgang aber keineswegs.

Und dann würden die Positionen liquidiert, also zwangsverkauft. Einerseits würde das den Verkaufsdruck auf den CRV-Kurs noch einmal deutlich erhöhen. Andererseits stellt sich die Frage, ob überhaupt bei allen Lending-Protokollen ausreichend CRV-Liquidität vorhanden ist, um die Positionen auch tatsächlich verkaufen zu können.

Das Risikomangement-Unternehmen Gauntlet hat beispielsweise bereits Mitte Juli auf mögliche Probleme mit Egorovs Positionen auf Aave hingewiesen – und empfohlen, dass die Plattform vorübergehend keine CRV-Token mehr als Sicherheit akzeptieren solle.

Würde man aktuell über Curve 10 Mio. CRV-Token verkaufen wollen, würde dies den Preis um 80 Prozent einbrechen lassen, wie die Plattform selbst ausweist. Bei 100 Mio. wären es 99 Prozent. Und Egorov hat, soweit bekannt, rund 250 Mio. CRV-Token in DeFi-Protokollen als Sicherheiten hinterlegt.

🧐 Warum die Situation nun für DeFi generell entscheidend ist

Mitte der Woche wurde dann öffentlich, dass Egorov seine Positionen etwas reduzieren konnte – und zwar, indem er CRV-Token an andere bekannte Personen aus der Krypto- und DeFi-Szene direkt verkaufte. Darunter waren etwa der äußerst umstrittene Tron-Gründer Justin Sun und der Gründer des DeFi-Protokolls Cream Finance, Jeffrey Huang.

Ausgeräumt ist das Problem damit aber noch nicht. Trotz einer leichten Entspannung liegen etwa auf Aave die Zinsen fürs Ausleihen von Stablecoins weiterhin deutlich höher als in den vergangenen Monaten. 

Und ein anderer Aspekt kommt noch dazu: Die Pleiten von zentralisierten Krypto-Verleih-Plattformen wie Celsius und BlockFi im Vorjahr sahen viele DeFi-Anhänger:innen als Bestätigung. Dass eingezahltes Kapital auf dubiosen Wegen irgendwo verschwindet oder verzockt wird, sei auf DeFi-Plattformen aufgrund der Transparenz nicht möglich. Und die über Smart Contracts automatisierten Liquidationen würden noch einmal zusätzliche Sicherheit garantieren. Beide Punkte mögen durchaus ihre Berechtigung haben. 

Die aktuellen Ereignisse zeigen aber: Sie sind nicht ausreichend. Wenn DeFi für sich in Anspruch nimmt, eine robustere Alternative zum immer wieder auf Bailouts angewiesenen traditionellen Finanzsystem bieten zu wollen, dann müssen die aktuellen Probleme gelöst werden. Und zwar nicht über Notkäufe durch finanzkräftige Krypto-Akteure. Das Entstehen solcher Situationen muss bereits auf der Protokoll-Ebene verhindert werden. Ansonsten wird der DeFi-Anspruch schwer mit der Realität in Einklang zu bringen sein.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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