21.07.2023

Crypto Weekly #108: Was das Urteil zu Ripple und XRP wirklich bedeutet

Eine Woche ist vergangen seit eine Richterin in New York ein Urteil im zweieinhalb Jahre laufenden Rechtsstreit zwischen der US-Börsenaufsicht und Ripple gesprochen hat. Doch was besagt das Urteil wirklich und wie geht es jetzt weiter?
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XRP
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👩🏻‍⚖️ Die Eckpunkte des Ripple/XRP-Urteils

Eine Woche ist nun vergangen, seit eine Richterin in New York ein Urteil gesprochen hat, auf das die Krypto-Szene lange gewartet hat - und zwar im Fall von Ripple. Die US-Börsenaufsicht wirft den Gründern des US-Unternehmens im Wesentlichen vor, mit dem Verkauf ihrer Kryptowährung XRP unerlaubte Wertpapiergeschäfte getätigt zu haben. Ripple hat dies von Anfang an bestritten. Und sich daher auf keinen Vergleich mit der Behörde eingelassen. Somit ging die Angelegenheit vor Gericht. Das war Ende 2020. 

Seitdem ist viel passiert. Vor allem in den vergangenen Monaten ist die Börsenaufsicht gegen allerlei große Akteure der Kryptoszene vorgegangen. Auch hier drehte es sich meist um die Frage, ob bestimmte Kryptowährungen nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen sind oder nicht.

Gleich vorweg: Eine definitive Antwort haben wir in der Sache weiterhin nicht. Auch für Ripple und XRP ist das Thema noch nicht abgeschlossen. 

Aber reden wir nicht länger um den heißen Brei herum. Das Urteil ist - etwas vereinfacht - im Wesentlichen so ausgefallen:

  • XRP für sich genommen ist nach Einschätzung der Richterin nicht als Wertpapier einzustufen
  • das heißt aber nicht notwendigerweise, dass XRP-Verkäufe rechtlich nicht dennoch Wertpapiertransaktionen darstellen können
  • tatsächlich hat die Richterin entschieden, dass Ripples Direktverkäufe von XRP an professionelle Großanleger, also die berühmten institutionellen Investoren, rechtlich gesehen Wertpapiertransaktionen waren
  • anders verhält es sich gemäß dem Urteil jedoch mit XRP-Verkäufen, die Ripple über sogenannte “programmatische Verkäufe” (mehr dazu später) an Börsen an Privatanleger:innen getätigt hat. Diese sind demnach keine Wertpapierverkäufe.
  • auch Ausschüttungen von XRP an Ripple-Mitarbeiter:innen stellen laut der Richterin keine Wertpapierverkäufe nach US-Recht dar
  • zu Verkäufen am Sekundärmarkt - wenn also Anleger:innen nicht von Ripple selbst, sondern über Börsen von anderen Anleger:innen gekauft haben - wiederum äußerte sich das Gericht gar nicht

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Die Richterin gab teilweise Ripple recht - und teilweise der Börsenaufsicht. Beide Parteien haben die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Viele Beobachter:innen halten dies auch für wahrscheinlich. Börsenaufsichts-Chef Gary Gensler bezeichnete das Urteil als “enttäuschend”, wollte sich bisher aber nicht öffentlich festlegen, ob die Behörde Rechtsmittel einlegen wird oder das Urteil so akzeptieren wird.

📈 Wie der Markt auf das XRP-Urteil reagiert hat

Am Kryptomarkt sorgte das Urteil für eine starke Aufwärtsbewegung. Vorderrangig natürlich bei XRP selber, aber auch der Gesamtmarkt inklusive Bitcoin stieg nach Bekanntwerden der Entscheidung deutlich. 

Allerdings: Von Dauer war dies nicht. Bitcoin bewegte sich beispielsweise zunächst in Richtung 32.000 Dollar. Innerhalb von zwei Tagen nach dem Urteil fiel der Kurs jedoch wieder auf gut 30.000 Dollar zurück. Im weiteren Wochenverlauf rutschte er sogar unter diese Marke. Auch Ethereum gab die vorübergehend starken Gewinne überwiegend wieder ab.

Anders das Bild bei XRP: Der Kurs schoss von rund 0,47 Dollar auf über 0,80 Dollar und liegt auch jetzt, eine Woche später, noch auf diesem Niveau. 

Aber auch hier braucht es etwas Einordnung: Der Kurs erreicht damit ungefähr seinen Stand von Anfang 2022 (als der Rechtsstreit ebenfalls bereits im Gange war!). Er liegt noch deutlich unter dem Niveau vom großen Bullenmarkt aus 2021, als XRP zeitweise bei rund 1,80 Dollar gehandelt wurde (ebenfalls bei laufendem Rechtsstreit). Und er befindet sich extrem weit unter seinem historischen Höchststand von 3,40 Dollar von Anfang 2018.

Ergibt das Sinn? Der Kryptomarkt hat das Urteil in der ersten Reaktion sicher überinterpretiert. Daher war eine Gegenbewegung naheliegend. Bitcoin ist ohnehin noch einmal ein anderes Thema. Keine ernstzunehmende Person vertritt die Meinung, dass Bitcoin nach US-Recht als Wertpapier einzuordnen ist. Insofern sollten sich die Implikationen des Urteils auf den Bitcoin-Kurs in Grenzen halten.

Bei anderen Krypto-Assets ist dies durchaus anders: XRP gilt in der Szene als eine der am stärksten zentralisierten Kryptowährungen. Wäre XRP also nicht als Wertpapier einzustufen, könnte man logisch schlussfolgern, dass dies wohl auch für andere gelten müsste. Und die Börsenaufsicht hatte zuletzt unter anderem Solana und Cardano als Wertpapiere bezeichnet.

Aber das Urteil hat eben nicht eindeutig besagt, dass XRP keinesfalls unters Wertpapierrecht fällt. Und dazu kommt noch: Es ist völlig unklar, ob das Urteil überhaupt halten wird. 

🤔 Was das XRP-Urteil wirklich bedeutet

Kommen wir noch einmal zum Urteil selbst. Wie kann es überhaupt sein, dass XRP - laut dem Urteil - in einem Fall als Wertpapier einzustufen ist und im anderen nicht? Der Grund dafür liegt im berühmt-berüchtigten “Howie-Test”, den die US-Behörden für die Beurteilung heranziehen. Seit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in den USA im Jahr 1946 gilt er als Standard-Verfahren zur Beurteilung der Frage, ob ein Investment als Wertpapier einzustufen ist oder nicht.

Und er ist ziemlich einfach definiert - mit folgenden vier Elementen:

  • es muss Geld investiert werden
  • in ein Unternehmen
  • mit der begründeten Erwartung, einen Gewinn zu machen
  • der sich wiederum auf die Anstrengungen anderer stützt

Wichtig dabei: Geld heißt hier nicht notwendigerweise US-Dollar oder andere Währungen. Es können auch völlig andere Vermögenswerte sein, beispielsweise Krypto-Assets. Und auch der Begriff Unternehmen setzt in diesem Fall nicht unbedingt ein formal gegründetes Unternehmen voraus.

Dass der Test so formuliert ist, wie er es ist, hat vor allem einen Zweck: Dass man das Wertpapiergesetz nicht einfach umgehen kann, indem man Investments anbietet, die zwar keine klassischen Wertpapiere sind, aber dennoch de facto so funktionieren. 

Benannt ist der Test nach dem Fall von William John Howey, der in den 1920ern in Florida Zitronenhaine verkaufte, die von den Käufern dann wiederum an ihn zurückgeleast wurden. Mitarbeiter:innen von Howie ernteten und verkauften die Früchte, die Umsätze wurden geteilt. Die Börsenaufsicht war der Meinung, dass Howey dieses Investmentkonstrukt bei der Behörde registrieren hätte müssen - und bekam schließlich vor dem Obersten Gerichtshof recht.

Und laut der Börsenaufsicht verhält es sich bei sehr vielen Krypto-Assets genauso. Dass die Richterin im Ripple-Fall nun aber einmal so und einmal anders entschieden hat, hängt auch direkt mit dem Howie-Test zusammen. 

Denn: Bei den Direktverkäufen von XRP an institutionelle Investoren sind laut der Richterin alle vier Kriterien erfüllt worden. Bei den sogenannten “programmatischen Verkäufen” über die Börse an Privatanleger:innen dagegen nicht. Diese “programmatischen Verkäufe” wurden algorithmisch gestützt abgehandelt - und es blieb offen, von wem die XRP-Token dabei gekauft worden sind. 

Das ist entscheidend: Es war für diese Käufer:innen unklar, ob sie direkt von Ripple oder von jemand völligen anderen gekauft haben. Dementsprechend, so die Argumentation der Richterin, seien die Kriterien des Howie-Tests nicht erfüllt. 

Denn: Die institutionellen Investoren, die direkt von Ripple gekauft haben, konnten erwarten, dass das Unternehmen ihr Geld erhält und dieses dazu nutzt, um das XRP-Ökosystem zu verbessern und somit den Wert von XRP zu erhöhen. Wenn aber unklar ist, von wem man die Token kauft, kann man nicht notwendigerweise davon ausgehen, dass das Geld dem Unternehmen zufließt - der Verkäufer könnte ja auch jemand sein, der nichts mit Ripple zu tun hat, sondern einfach selbst XRP gekauft hat und nun wieder verkauft (wie es bei herkömmlichen Börse-Transaktionen nahezu immer der Fall ist).

Wichtig dabei: Auch wenn die Frage, wer verkauft hat, in diesem Fall für die Richterin entscheidend war, so hat sie sich nicht generell zu Sekundärmarkt-Transaktionen (bei denen ein von Ripple unabhängige:r Verkäufer:in an eine:n Käufer:in verkauft) geäußert. Sondern eben nur zum sehr spezifischen Spezialfall der algorithmisch getriebenen “programmatischen Verkäufe”. 

Und diese machen einen winzigen Anteil aller XRP-Transaktion aus. Der Löwenanteil von über 99 Prozent entfällt dagegen auf die beschriebenen allgemeinen Sekundärmarkt-Transaktionen. Diese sind auch für Kryptobörsen relevant, die nach Beginn des Rechtsstreits den Handel mit XRP in den USA ausgesetzt haben.

Und zu diesen Transaktionen hat sich das Gericht explizit nicht geäußert. Für Coinbase und einige andere Börsen war das Urteil dennoch ausreichend, um XRP am US-Markt wieder zu listen.

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Das Urteil war weniger eindeutig als die erste euphorische Marktreaktion hat vermuten lassen. Es gibt noch eine ganze Reihe an Unsicherheitsfaktoren. Neben der nicht behandelten Frage der Sekundärmarkt-Transaktionen ist vor allem auch noch völlig offen, ob die Börsenaufsicht oder Ripple selbst das Urteil anfechten werden. In letzter Konsequenz könnte der Fall auch beim Obersten Gerichtshof landen. Klar ist aber bereits jetzt: Abgeschlossen wird die Angelegenheit noch länger nicht sein.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Das Team von Circulyzer (c) Circulyzer

Die Steiermark ist ein Schlaraffenland für Startups. Das ist nicht erst seit Neuestem so. Mit der Startupmark werden bereits seit 2021 die Kräfte im Lande gebündelt, um das steirische Startup-Ökosystem weiterzuentwickeln und die Steiermark als attraktiven Startup-Standort sichtbar zu machen.

Allen voran: Die GreenTech-Branche in der Obersteiermark. Mit dem Projekt Green Startupmark wird bis 2028 in den Aufbau des Innovationsökosystems investiert. Dabei werden grüne, innovative Gründer dabei unterstützt, ihre Ideen zu erfolgreichen Startups oder Spin-offs weiterzuentwickeln.

Neben den Projektpartnern FH JOANNEUM mit dem Kapfenberger Accelerator & Inkubator for Green IT (Green KAIT Kapfenberg) und dem Green Tech Valley Cluster ist vor allem auch die Montanuniversität Leoben, mit dem Zentrum für Angewandte Technologie Leoben (ZAT Leoben) ein wichtiger Akteur.

“Unser großer Player in der Circular Economy ist die Montanuniversität Leoben. Vor allem im Hightech-Bereich und was EcoTech wie Recycling und Wasserstoff angeht. Das sind Themen, die großes Potenzial für den Wirtschaftsstandort Steiermark und Österreich zeigen.”

Klare Worte von Remo Taferner, dem Geschäftsführer des ZAT Zentrum für angewandte Technologien. Das ZAT fungiert als Gründungszentrum der Montanuniversität Leoben und der Obersteiermark.

Mit Forschung einen Mehrwert bieten

“Unser Fokus liegt darauf, universitäre Erkenntnisse in Gründungsideen und schließlich in florierende Startups zu verwandeln”, meint Taferner. Dabei suchen wir vor allem nach Green-Hightech Ideen, die einen nachhaltigen Zweck und hohen Impact haben. Dadurch sind wir sehr stark mit der Montanuniversität Leoben verbunden und begleiten viele Forscher:innen dabei, ihre Forschung in marktfähige Produkte umzuwandeln und der Welt damit einen Mehrwert zu bieten.”

Selbiges macht auch das Startup Circulyzer von Markus Bauer. Der Gründer und Alumnus der Montanuniversität Leoben hat nämlich eine Anlage entwickelt, mit der man Kunststoffe effizient und zu reduzierten Kosten aus gemischtem Abfall abtrennen kann. Der abgetrennte Kunststoff wird schließlich recycelt und wieder in den (Industrie-)Kreislauf eingebracht. Deshalb auch der Name “Circulyzer”: Die Anlage trägt zur heimischen Kreislaufwirtschaft bei. Ein bedeutender Hebel zur Entschärfung der Klimakrise.

Daniel Schwabl und Markus Bauer von Circulyzer (c) Circulyzer

“Unsere Idee soll nicht einfach in der Bibliothek verstauben”

Gegründet wurde Circulyzer im Jahr 2020 von Markus Bauer und Daniel Schwabl. Die beiden Verfahrenstechniker betrieben zehn Jahre lang Forschung zur Kunststofftrennung an der Montanuniversität Leoben. Schließlich entschied man sich zur Gründung: “Wir haben beide unsere Dissertationen zu diesem Thema gemacht. Im Zuge dieser Arbeit hatten wir schon das Gefühl, dass wir das Ganze in die Welt tragen wollen. Wir haben zehn Jahre lang geforscht. Jetzt soll unsere Idee nicht einfach in der Bibliothek verstauben. Also haben wir gegründet.”

“Leider haben wir oft mitbekommen, dass tolle Forschungsergebnisse meist nicht weiterverfolgt werden. Vielversprechende Lösungen versanden oft. Das wollten wir natürlich nicht”, erinnert sich Bauer. “Deshalb haben wir Circulyzer ins Leben gerufen. Und dabei wirklich Top-Unterstützung vom ZAT und der Montanuniversität Leoben bekommen. Wir durften an einem Vorbereitungsprogramm teilnehmen, nach eineinhalb Jahren haben wir im Sommer 2020 dann schließlich gegründet.”

Der “Circulyzer” (c) Circulyzer

Das Einmaleins der Unternehmensgründung

Das ZAT in Leoben bietet Gründungsinteressierten drei Programme zur Unterstützung an. Dabei ist jede und jeder willkommen, der oder die eine Gründungsidee in die Realität umsetzen möchte. “Wir sehen uns als Sparringpartner für Gründer:innen und helfen, wo immer Hilfe benötigt wird. Das sind in erster Linie rechtliche Belange, Marketing und Sales oder Vertrieb. Wir sind quasi der betriebswirtschaftliche Buddy, der Gründer:innen unter die Arme greift”, beschreibt Taferner die Funktion des ZAT.

Das ZAT hilft Forschenden mit Gründungsabsichten nicht nur von der bloßen Idee hin zum Businessplan und Proof of Concept, beim Markteintritt und bei der Akquise von ersten Kunden, sondern unterstützt auch mit einem finanziellen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro. Jedes der drei ZAT-Programme begleitet Gründende ein Jahr lang in Schulungen und Workshops mit Expert:innen.

Jede eingereichte Idee wird nach einer Vorauswahl von einer Jury bewertet. Ist die Lösung “hochtechnologisch und innovativ”, das Team vielversprechend und die Realisierbarkeit gegeben, wird das Gründerteam in das jeweilige ZAT-Programm aufgenommen.

“Wir helfen sozusagen beim Einmaleins der Unternehmensgründung. Auch bei späteren Herausforderungen unterstützen wir im Gründer-Dasein. Zum Beispiel bei den ersten Mitarbeitenden, den ersten Kunden oder den ersten Verträgen mit Großunternehmen”, erzählt Taferner im Gespräch mit brutkasten.

“Als Forscher bist du detailverliebt, aber kein Unternehmer”

Mit der Unterstützung des ZAT wagten auch die zwei Forscher Bauer und Schwabl den Schritt ins Unternehmertum. Wahrlich erwies sich dieser “durchaus als Rollercoaster mit vielen Ups und Downs”, wie Bauer heute erzählt. “Als Forscher bist du detailverliebt und kennst deine Technologie in und auswendig. Aber du bist eben kein Unternehmer. Da musst du erst reinwachsen – und dabei hat uns das ZAT wirklich optimal unterstützt.”

Ebenso die Steirische Wirtschaftsförderung SFG. Im SFG-Impulszentrum Niklasdorf hat Circulzyer sowohl seine Prototypen als auch den Bau seiner Anlage vorangetrieben. Der Standort erfüllt alle Anforderungen an ein modernes Büro, Labor oder Werkstättengebäude. Funktionalität und Flexibilität richten sich speziell an kleinste und kleine innovative Unternehmen. 

Das Impulszentrum Niklasdorf zeigt Kernkompetenzen in puncto Materialien und Werkstofftechnologien. Außerdem arbeitet man dort eng mit der Montanuniversität Leoben, speziell mit dem Zentrum für angewandte Technologien (ZAT), und dem Joanneum Research zusammen. 

Aufbauend auf einer Laboranlage zu Testzwecken arbeitet Circulyzer intensiv an der Fertigstellung der Technologie. Man steht ganz knapp davor: “Unsere Anlage ist keine, die man sich auf den Schreibtisch stellen kann. Wir brauchen dazu Industriehalle, einen Stapler, einiges an Stahl und viele Rohre und Schrauben (lacht). Der Entwicklungsprozess war sehr intensiv – mit einem großen Impact. Dafür mussten wir aber erstmal das Vertrauen von Kunden gewinnen.”

“Du weißt, dass deine Technologie richtig gut ist”

Kunden von seiner Technologie zu überzeugen und schließlich zu gewinnen, war nur ein Aspekt, den Bauer auf seinem bisherigen Gründungsweg lernen musste: “Als Forscher oder Techniker weißt du, dass deine Technologie richtig gut ist. Aber aus dieser Idee musst du erst einmal ein verkaufbares Produkt machen, das für Kunden attraktiv ist. Das war für uns eine Hürde, bei deren Bewältigung wir viel gelernt haben”, erinnert sich Bauer an anfängliche Herausforderungen.

“Als Forscher hat man das Technische im Griff. Über das Drumherum denkt man zuerst gar nicht nach: Sei es Buchhaltung, Steuern, rechtliche Verpflichtungen oder Vertrieb. In diesen Themen sind wir Anfangs ein bisschen stagniert. Mit der Hilfe des ZAT haben wir dann wieder Schwung aufgenommen.”

Vertrieb und Marketing waren “die größten Hürden”

Nach dem Input des ZAT habe man sich schließlich auch mit Fragen wie “Wer ist unser idealer Kunde?”, “Wie vertreiben wir unser Produkt und “Wer wird für unsere Technologie wie viel zahlen?” beschäftigt. “Das war sicherlich eine der größten Hürden”, erinnert sich Bauer. Folglich fanden auch Konkurrenzanalysen Einklang in den Gründeralltag des Duos. Daraus habe sich eine Kunden- und Marktstrategie ergeben, die schließlich den Launch ihres Produktes sicherstellten.

Bei einer frisch in Betrieb gesetzten Anlage von Circulyzer soll es aber nicht bleiben. Bis Anfang nächsten Jahres plant man mit dem Launch einer zweiten Anlage, dann mit einem ersten und zweiten Mitarbeiter. Dann mit der Vertriebsoffensive. Expandieren will man auch, vorerst stünde allerdings der heimische Markt im Visier.

“Wir haben hier Partner gefunden, mit denen alles tiptop funktioniert”

Von Interesse sind in erster Linie Unternehmen in der Region um Graz und Leoben mit einem Fokus auf Anlagenbau, Umwelt- und Recyclingtechnik sowie Kreislaufwirtschaft. Man befinde sich in einem stabilen Lieferanten- und Partnernetzwerk, gerade deshalb, “weil wir nicht alle Dinge abdecken können, die wir für unser Produkt brauchen. Da haben wir im Umkreis von 50 bis 100 Kilometern optimale Partnerfirmen, die einer Zusammenarbeit mit uns sehr offen und kooperativ gegenüberstehen. Wir haben hier wirklich Partner gefunden, mit denen alles tiptop funktioniert.”

Startup-Nährboden Steiermark

Aber es geht nicht nur um die Nähe zu GreenTech-Unternehmen und Forschungseinrichtungen. “Auch was die Förderungslandschaft angeht, haben wir in der Steiermark einen sehr guten Nährboden gefunden”, erzählt Bauer. So hat Circulyzer unter anderem Unterstützung durch die Förderungsprogramme Start!Klar zur Evaluierung der Vertriebsstrategie und Start!Klar plus zur Investorensuche der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG bekommen. In diesen Programmen können sich Startups bis zu 30.000 Euro bzw. 100.000 Euro holen. 

“Wir könnten uns jetzt nicht vorstellen, mit Circulyzer woanders zu sitzen. Gerade die Obersteiermark nimmt in puncto Recycling- und Umwelttechnik eine Vorreiterrolle ein. Ich weiß nicht, ob es viele Länder gibt, die aus technologischer Sicht so weit entwickelt sind und eine derartige Dichte an innovativen Unternehmen haben”, beschreibt Bauer den Standort Steiermark.

Dass sich gerade die Obersteiermark als Nährboden für Startups, Green Hightech entpuppte, ist zu einem großen Teil der Montanuniversität Leoben zu verdanken: “Die Forschung im Hightech-, Recycling und Kreislaufwirtschaft-Bereich treibt Innovation an und bringt junge Ideen mit. Damit haben wir hier ein Zentrum an jungen, motivierten Personen, die in diesen Themen top ausgebildet sind. Außerdem haben sich viele Großunternehmen in der Obersteiermark angesiedelt, wie Mayr-Melnhof und die Voest Alpine. Die benötigen viel Know-how – und wir haben hier viel Know-how. Das Zusammenspiel funktioniert, die Gegend floriert.”

“Eure Idee muss nachhaltig Probleme lösen”

Remo Taferner legt Forschenden, die einen oder beide Füße in das Gründer- und Unternehmertum setzen wollen, schließlich folgenden Ratschlag ans Herz: “Schaut darauf, dass eure Idee nachhaltig Probleme lösen kann. Und holt euch jemanden an eure Seite, mit dem ihr das langfristig umsetzen könnt. Sei es ein Mentor, ein Partner oder ein Mitgründer.”

Wer noch mehr Einblicke von Markus Bauer und seiner Gründergeschichte bekommen will, sollte beim Zukunftstag, der in Kooperation von Steirischer Wirtschaftsförderung SFG & Joanneum Research am 9. Oktober 2024 veranstaltet wird, vorbeischauen. Neben ihm geben auch Michael Cik (Invenium Data Insights), Silvia Laimgruber (FFG), Werner Wutscher (New Venture Scouting), Stefan Rohringer (Infineon Technologies Austria) und Andrea Höglinger (TU Graz) als Speaker spannende Inputs zum Thema Spin-off.

Weitere Ratschläge, Einblicke und Inspirationen können sich Gründungsinteressierte auch am kommenden Startup-Day am ZAT und der Montanuniversität Leoben holen: Am 11. Oktober versammelt sich die obersteirische Startup-Szene mit verschiedenen Keynote-Speakern am ZAT in Leoben.

Auch Remo Taferner spricht von inspirierenden Veranstaltungen: “Beide Events bieten optimale Möglichkeiten, um sich mit anderen Startups auszutauschen und Gründerluft zu schnuppern. Und sich Inspiration für Ideen zu holen, mit denen man die Welt step-by-step verbessern kann.”

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