21.07.2023

Crypto Weekly #108: Was das Urteil zu Ripple und XRP wirklich bedeutet

Eine Woche ist vergangen seit eine Richterin in New York ein Urteil im zweieinhalb Jahre laufenden Rechtsstreit zwischen der US-Börsenaufsicht und Ripple gesprochen hat. Doch was besagt das Urteil wirklich und wie geht es jetzt weiter?
/artikel/crypto-weekly-108
XRP
Foto: Adobe Stock
Crypto Weekly Newsletter
Abonniere unser wöchentliches Update zum Cryptomarkt. Was bewegt gerade den Markt und was gibt es zu wissen?
Jeden Freitag

Kurstafel:

Aktuelle Kurse der Kryptowährungen Bitcoin, Ethereum, XRP, BNB und Solana
Daten von CoinGecko / Stand: Freitagfrüh

👩🏻‍⚖️ Die Eckpunkte des Ripple/XRP-Urteils

Eine Woche ist nun vergangen, seit eine Richterin in New York ein Urteil gesprochen hat, auf das die Krypto-Szene lange gewartet hat – und zwar im Fall von Ripple. Die US-Börsenaufsicht wirft den Gründern des US-Unternehmens im Wesentlichen vor, mit dem Verkauf ihrer Kryptowährung XRP unerlaubte Wertpapiergeschäfte getätigt zu haben. Ripple hat dies von Anfang an bestritten. Und sich daher auf keinen Vergleich mit der Behörde eingelassen. Somit ging die Angelegenheit vor Gericht. Das war Ende 2020. 

Seitdem ist viel passiert. Vor allem in den vergangenen Monaten ist die Börsenaufsicht gegen allerlei große Akteure der Kryptoszene vorgegangen. Auch hier drehte es sich meist um die Frage, ob bestimmte Kryptowährungen nach US-Recht als Wertpapiere einzustufen sind oder nicht.

Gleich vorweg: Eine definitive Antwort haben wir in der Sache weiterhin nicht. Auch für Ripple und XRP ist das Thema noch nicht abgeschlossen. 

Aber reden wir nicht länger um den heißen Brei herum. Das Urteil ist – etwas vereinfacht – im Wesentlichen so ausgefallen:

  • XRP für sich genommen ist nach Einschätzung der Richterin nicht als Wertpapier einzustufen
  • das heißt aber nicht notwendigerweise, dass XRP-Verkäufe rechtlich nicht dennoch Wertpapiertransaktionen darstellen können
  • tatsächlich hat die Richterin entschieden, dass Ripples Direktverkäufe von XRP an professionelle Großanleger, also die berühmten institutionellen Investoren, rechtlich gesehen Wertpapiertransaktionen waren
  • anders verhält es sich gemäß dem Urteil jedoch mit XRP-Verkäufen, die Ripple über sogenannte “programmatische Verkäufe” (mehr dazu später) an Börsen an Privatanleger:innen getätigt hat. Diese sind demnach keine Wertpapierverkäufe.
  • auch Ausschüttungen von XRP an Ripple-Mitarbeiter:innen stellen laut der Richterin keine Wertpapierverkäufe nach US-Recht dar
  • zu Verkäufen am Sekundärmarkt – wenn also Anleger:innen nicht von Ripple selbst, sondern über Börsen von anderen Anleger:innen gekauft haben – wiederum äußerte sich das Gericht gar nicht

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Die Richterin gab teilweise Ripple recht – und teilweise der Börsenaufsicht. Beide Parteien haben die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Viele Beobachter:innen halten dies auch für wahrscheinlich. Börsenaufsichts-Chef Gary Gensler bezeichnete das Urteil als “enttäuschend”, wollte sich bisher aber nicht öffentlich festlegen, ob die Behörde Rechtsmittel einlegen wird oder das Urteil so akzeptieren wird.

📈 Wie der Markt auf das XRP-Urteil reagiert hat

Am Kryptomarkt sorgte das Urteil für eine starke Aufwärtsbewegung. Vorderrangig natürlich bei XRP selber, aber auch der Gesamtmarkt inklusive Bitcoin stieg nach Bekanntwerden der Entscheidung deutlich. 

Allerdings: Von Dauer war dies nicht. Bitcoin bewegte sich beispielsweise zunächst in Richtung 32.000 Dollar. Innerhalb von zwei Tagen nach dem Urteil fiel der Kurs jedoch wieder auf gut 30.000 Dollar zurück. Im weiteren Wochenverlauf rutschte er sogar unter diese Marke. Auch Ethereum gab die vorübergehend starken Gewinne überwiegend wieder ab.

Anders das Bild bei XRP: Der Kurs schoss von rund 0,47 Dollar auf über 0,80 Dollar und liegt auch jetzt, eine Woche später, noch auf diesem Niveau. 

Aber auch hier braucht es etwas Einordnung: Der Kurs erreicht damit ungefähr seinen Stand von Anfang 2022 (als der Rechtsstreit ebenfalls bereits im Gange war!). Er liegt noch deutlich unter dem Niveau vom großen Bullenmarkt aus 2021, als XRP zeitweise bei rund 1,80 Dollar gehandelt wurde (ebenfalls bei laufendem Rechtsstreit). Und er befindet sich extrem weit unter seinem historischen Höchststand von 3,40 Dollar von Anfang 2018.

Ergibt das Sinn? Der Kryptomarkt hat das Urteil in der ersten Reaktion sicher überinterpretiert. Daher war eine Gegenbewegung naheliegend. Bitcoin ist ohnehin noch einmal ein anderes Thema. Keine ernstzunehmende Person vertritt die Meinung, dass Bitcoin nach US-Recht als Wertpapier einzuordnen ist. Insofern sollten sich die Implikationen des Urteils auf den Bitcoin-Kurs in Grenzen halten.

Bei anderen Krypto-Assets ist dies durchaus anders: XRP gilt in der Szene als eine der am stärksten zentralisierten Kryptowährungen. Wäre XRP also nicht als Wertpapier einzustufen, könnte man logisch schlussfolgern, dass dies wohl auch für andere gelten müsste. Und die Börsenaufsicht hatte zuletzt unter anderem Solana und Cardano als Wertpapiere bezeichnet.

Aber das Urteil hat eben nicht eindeutig besagt, dass XRP keinesfalls unters Wertpapierrecht fällt. Und dazu kommt noch: Es ist völlig unklar, ob das Urteil überhaupt halten wird. 

🤔 Was das XRP-Urteil wirklich bedeutet

Kommen wir noch einmal zum Urteil selbst. Wie kann es überhaupt sein, dass XRP – laut dem Urteil – in einem Fall als Wertpapier einzustufen ist und im anderen nicht? Der Grund dafür liegt im berühmt-berüchtigten “Howie-Test”, den die US-Behörden für die Beurteilung heranziehen. Seit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in den USA im Jahr 1946 gilt er als Standard-Verfahren zur Beurteilung der Frage, ob ein Investment als Wertpapier einzustufen ist oder nicht.

Und er ist ziemlich einfach definiert – mit folgenden vier Elementen:

  • es muss Geld investiert werden
  • in ein Unternehmen
  • mit der begründeten Erwartung, einen Gewinn zu machen
  • der sich wiederum auf die Anstrengungen anderer stützt

Wichtig dabei: Geld heißt hier nicht notwendigerweise US-Dollar oder andere Währungen. Es können auch völlig andere Vermögenswerte sein, beispielsweise Krypto-Assets. Und auch der Begriff Unternehmen setzt in diesem Fall nicht unbedingt ein formal gegründetes Unternehmen voraus.

Dass der Test so formuliert ist, wie er es ist, hat vor allem einen Zweck: Dass man das Wertpapiergesetz nicht einfach umgehen kann, indem man Investments anbietet, die zwar keine klassischen Wertpapiere sind, aber dennoch de facto so funktionieren. 

Benannt ist der Test nach dem Fall von William John Howey, der in den 1920ern in Florida Zitronenhaine verkaufte, die von den Käufern dann wiederum an ihn zurückgeleast wurden. Mitarbeiter:innen von Howie ernteten und verkauften die Früchte, die Umsätze wurden geteilt. Die Börsenaufsicht war der Meinung, dass Howey dieses Investmentkonstrukt bei der Behörde registrieren hätte müssen – und bekam schließlich vor dem Obersten Gerichtshof recht.

Und laut der Börsenaufsicht verhält es sich bei sehr vielen Krypto-Assets genauso. Dass die Richterin im Ripple-Fall nun aber einmal so und einmal anders entschieden hat, hängt auch direkt mit dem Howie-Test zusammen. 

Denn: Bei den Direktverkäufen von XRP an institutionelle Investoren sind laut der Richterin alle vier Kriterien erfüllt worden. Bei den sogenannten “programmatischen Verkäufen” über die Börse an Privatanleger:innen dagegen nicht. Diese “programmatischen Verkäufe” wurden algorithmisch gestützt abgehandelt – und es blieb offen, von wem die XRP-Token dabei gekauft worden sind. 

Das ist entscheidend: Es war für diese Käufer:innen unklar, ob sie direkt von Ripple oder von jemand völligen anderen gekauft haben. Dementsprechend, so die Argumentation der Richterin, seien die Kriterien des Howie-Tests nicht erfüllt. 

Denn: Die institutionellen Investoren, die direkt von Ripple gekauft haben, konnten erwarten, dass das Unternehmen ihr Geld erhält und dieses dazu nutzt, um das XRP-Ökosystem zu verbessern und somit den Wert von XRP zu erhöhen. Wenn aber unklar ist, von wem man die Token kauft, kann man nicht notwendigerweise davon ausgehen, dass das Geld dem Unternehmen zufließt – der Verkäufer könnte ja auch jemand sein, der nichts mit Ripple zu tun hat, sondern einfach selbst XRP gekauft hat und nun wieder verkauft (wie es bei herkömmlichen Börse-Transaktionen nahezu immer der Fall ist).

Wichtig dabei: Auch wenn die Frage, wer verkauft hat, in diesem Fall für die Richterin entscheidend war, so hat sie sich nicht generell zu Sekundärmarkt-Transaktionen (bei denen ein von Ripple unabhängige:r Verkäufer:in an eine:n Käufer:in verkauft) geäußert. Sondern eben nur zum sehr spezifischen Spezialfall der algorithmisch getriebenen “programmatischen Verkäufe”. 

Und diese machen einen winzigen Anteil aller XRP-Transaktion aus. Der Löwenanteil von über 99 Prozent entfällt dagegen auf die beschriebenen allgemeinen Sekundärmarkt-Transaktionen. Diese sind auch für Kryptobörsen relevant, die nach Beginn des Rechtsstreits den Handel mit XRP in den USA ausgesetzt haben.

Und zu diesen Transaktionen hat sich das Gericht explizit nicht geäußert. Für Coinbase und einige andere Börsen war das Urteil dennoch ausreichend, um XRP am US-Markt wieder zu listen.

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Das Urteil war weniger eindeutig als die erste euphorische Marktreaktion hat vermuten lassen. Es gibt noch eine ganze Reihe an Unsicherheitsfaktoren. Neben der nicht behandelten Frage der Sekundärmarkt-Transaktionen ist vor allem auch noch völlig offen, ob die Börsenaufsicht oder Ripple selbst das Urteil anfechten werden. In letzter Konsequenz könnte der Fall auch beim Obersten Gerichtshof landen. Klar ist aber bereits jetzt: Abgeschlossen wird die Angelegenheit noch länger nicht sein.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

Deine ungelesenen Artikel:
16.10.2026

Wie La French Tech Vienna die Innovations-Ökosysteme von Frankreich und Österreich verbinden will

Die französische Startup-Bewegung La French Tech ist nun auch in Wien vertreten. brutkasten war letzte Woche beim Launch-Event in der französischen Botschaft vor Ort. Dort ging es um technologische Souveränität und um die Frage, wie Startups und Investor:innen beider Länder leichter zueinanderfinden.
/artikel/la-french-tech-vienna-launch
16.10.2026

Wie La French Tech Vienna die Innovations-Ökosysteme von Frankreich und Österreich verbinden will

Die französische Startup-Bewegung La French Tech ist nun auch in Wien vertreten. brutkasten war letzte Woche beim Launch-Event in der französischen Botschaft vor Ort. Dort ging es um technologische Souveränität und um die Frage, wie Startups und Investor:innen beider Länder leichter zueinanderfinden.
/artikel/la-french-tech-vienna-launch
Cécile Deterre (Co-Founderin von Blue Planet Ecosystems) und Renaud Viot (CEO und Co-Founder des Startups Lynxia) führen La French Tech Vienna als Co-Präsident:innen | (c) Emma Brycove/Französische Botschaft in Österreich

Im Foyer der französischen Botschaft in Wien läuft an diesem Abend ein Gast auf vier Beinen über den Marmorboden. Auf seinem Rücken sitzt ein Kamerakopf, daneben ragt eine Funkantenne hervor. Im Hintergrund stehen drei Flaggen: die französische, die europäische und die österreichische.

Der Hausherr hält es an diesem Abend betont analog. „Ich muss sagen, meine Rede wurde nicht von ChatGPT geschrieben, sondern von Menschen“, sagt Botschafter Matthieu Peyraud zur Begrüßung. Dann wird er grundsätzlich: Technologische Souveränität lasse sich nur auf europäischer Ebene erreichen, kein Mitgliedstaat schaffe das allein.

Der Anlass für Roboter und Rede am 8. Oktober: der offizielle Start von La French Tech Vienna, laut Peyraud der ersten French-Tech-Community in Österreich. Sie ist Teil von La French Tech, einem Netzwerk mit nach eigenen Angaben mehr als 100 Communities in Frankreich und weltweit, das großteils von Freiwilligen getragen wird.

Zwei Jahre Pilotphase

Neu ist die Initiative nicht. Sie lief zuvor unter dem Namen French Startups Vienna. Peyraud bezeichnet diese Phase in seiner Rede als „eine Art Pilotprojekt“. Seit rund zwei Jahren bringt sie französische und österreichische Gründer:innen, Forschende und Investor:innen zusammen.

Der französische Botschafter Matthieu Peyraud eröffnete am 8. Oktober den offiziellen Start von La French Tech Vienna in der Botschaft in Wien. Seine Botschaft: Technologische Souveränität gelingt nur auf europäischer Ebene. | (c) Emma Brycove/Französische Botschaft in Österreich

„Wir haben sehr klein angefangen, nur mit französischsprachigen Leuten, die mehr über Tech sehen und hören wollten“, sagt Renaud Viot im Gespräch mit brutkasten. Er ist Co-Präsident von La French Tech Vienna und CEO des Startups Lynxia. Er versteht die Initiative als Community: Die Mitgliedschaft ist kostenlos und steht österreichischen wie französischen Startups offen. „Wir verlangen nur, dass die Leute entweder neugierig auf Tech sind oder bereit, ihr Wissen über Tech zu teilen“, sagt er. Das Kernformat sind regelmäßige Events.

Souveränität als Leitthema

Inhaltlich steht der Abend im Zeichen technologischer Souveränität. Künstliche Intelligenz, Cloud Computing, Cybersicherheit, Halbleiter und Dateninfrastrukturen seien zu strategischen Gütern geworden, sagt Peyraud. Frankreich und Österreich hätten starke Forschungseinrichtungen wie das französische CNRS und das AIT Austrian Institute of Technology. Die gemeinsame Herausforderung sei, wissenschaftliche Exzellenz in globale Technologieführerschaft zu übersetzen. Zu oft gelinge es europäischen Innovationen nicht, im Tempo und in der Größe der internationalen Konkurrenz zu skalieren.

Als Beleg dafür, dass es anders geht, nennt der Botschafter Mistral AI. Die Übernahme des Linzer Startups Emmi AI durch Mistral AI zeige, wie Unternehmen aus verschiedenen europäischen Ländern ihre Expertise bündeln. Sie unterstreiche zudem die technologische Stärke Österreichs.

„Noch nicht so sehr am Radar“

Wo es konkret hakt, schildert Arnaud Béasse. Der Managing Director von 1764 Advisory kümmert sich in der Community um die Investorenbeziehungen. „An erster Stelle möchte ich Investoren mit Startups verbinden“, sagt er im Gespräch mit brutkasten. Das gelte in beide Richtungen. Österreicher:innen nach Frankreich zu bringen, habe bisher sehr gut funktioniert. Die größere Aufgabe sei nun der umgekehrte Weg: französische Investor:innen auf das aufmerksam zu machen, was in Österreich entsteht. Das sei bei ihnen „noch nicht so sehr am Radar“.

Das österreichische Deep-Tech-Startup iono Robotics aus Linz hat mit dem WORKMATE den ersten humanoiden Arbeitsroboter „Made in Austria“ entwickelt. | (c) Emma Brycove/Französische Botschaft in Österreich

Béasse nennt dafür mehrere Gründe. Größere Fonds würden oft mit Teams aus Deutschland auf Österreich schauen. „Das genügt nicht“, sagt er. Dazu komme bei manchen Venture-Capital-Fonds die Angst vor der Sprachbarriere. Bei Business Angels sei diese Hürde noch höher.

Seine Rolle sieht Béasse deshalb nicht nur im Vermitteln von Kontakten. Es gehe darum, Investor:innen auch beim Ökosystem und bei der Kultur zu begleiten. Aus französischer Sicht sehe man in Europa zuerst Spanien, Italien, Deutschland und die Benelux-Länder. Österreich müsse man erst aus dem Schatten von Deutschland und der Schweiz holen.

Acht Startups aus Frankreich und Österreich pitchten vor dem Publikum in der französischen Botschaft, abgestimmt wurde per Smartphone. | (c) Emma Brycove/Französische Botschaft in Österreich

Chancen sieht er bei Corporate Venture Capital. Französische Konzerne seien in Österreich vertreten. Hier gebe es derzeit viele Innovationen in den Bereichen Defense und Dual Use, die für solche Gruppen interessant seien.

ABA will Brücke zwischen den Ökosystemen schlagen

Auf österreichischer Seite ist die Austrian Business Agency (ABA) eingebunden. Verena Gruber, Director Western Europe, ist außerordentliches Mitglied im Board der Community. Als Standortagentur der Republik sei die ABA dafür da, französische Startups dabei zu unterstützen, die Chancen in Österreich zu entdecken, sagt sie im Gespräch mit brutkasten. Mit La French Tech Vienna habe man nun „ein tolles Tool“, um Verbindungen herzustellen, bei Investments ebenso wie bei Kooperationen mit Corporates. Am Tag nach dem Launch standen laut Programm Besuche bei der ABA, der Wirtschaftsagentur Wien und ecoplus sowie eine Führung durch die AI Factory Austria (AI:AT) auf dem Plan.

Die Initiative ist noch sehr jung. Als Beispiel dafür, was möglich ist, nennt auch Gruber den Emmi-AI-Deal. Er zeige die Kompetenz Österreichs bei Industrial AI. „Das ist eine Nische, worauf wir uns auch sehr stark konzentrieren können“, sagt Gruber. Damit könne Österreich auch einen Beitrag zur europäischen Souveränität bei Technologie leisten.

Acht Startups auf der Bühne

Nach den Reden pitchen acht Startups, das Publikum stimmt per Smartphone ab. Aus Frankreich kommen Proxima, VirtualBrowser, PleIAs und Manabou, aus Österreich Cyberaci, Eustella, Prop Corn und Ablatic. Sechs der acht ordnet die Event-Website dem Thema Souveränität zu, von europäischen Sprachmodellen bis Cybersecurity.

Manche der französischen Startups sehen laut Renaud Viot einen Market Fit mit Österreich, andere suchen einen Partner vor Ort, wieder andere haben hier bereits Kund:innen. Die beiden Ökosysteme seien einander ähnlich, beide seien stark bei Spinoffs und in der Forschung. Gemeinsam könne man einander „zu Partnern statt zu Konkurrenten“ machen, sagt Viot.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Crypto Weekly #108: Was das Urteil zu Ripple und XRP wirklich bedeutet

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #108: Was das Urteil zu Ripple und XRP wirklich bedeutet

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #108: Was das Urteil zu Ripple und XRP wirklich bedeutet

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #108: Was das Urteil zu Ripple und XRP wirklich bedeutet

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #108: Was das Urteil zu Ripple und XRP wirklich bedeutet

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #108: Was das Urteil zu Ripple und XRP wirklich bedeutet

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #108: Was das Urteil zu Ripple und XRP wirklich bedeutet

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #108: Was das Urteil zu Ripple und XRP wirklich bedeutet

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Crypto Weekly #108: Was das Urteil zu Ripple und XRP wirklich bedeutet