12.05.2023

Crypto Weekly #102: BRC-20-Token – was hinter der neuen Bitcoin-Kontroverse steckt

Diese Woche: Die Bitcoin-Transaktionsgebühren sind diese Woche auf den höchsten Stand seit zwei Jahren gestiegen. Was haben die sogenannten BRC-20-Token damit zu tun und warum sind diese so umstritten?
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Bitcoin
Foto: Adobe Stock

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Die Kurstafel:

Kryptokurse vom 12. Mai 2023

📉 Schwache Woche am Markt: Bitcoin bei 26.000 Dollar

Es war keine gute Woche am Markt – alle großen Krypto-Assets lagen am Freitagnachmittag auf 7-Tagessicht klar im Minus. Im Großen und Ganzen ging es mit den Kursen über die gesamte Woche nach unten. Einen kurzzeitigen Push nach oben brachten am Mittwoch lediglich US-Inflationsdaten. Im April hat sich demnach der Preisauftrieb weiter verlangsamt. 

Die Notenbank Federal Reserve macht also weiter Fortschritte bei der Inflationsbekämpfung – was auch heißt, dass es wahrscheinlicher wird, dass sie ihre Zinserhöhungen bald stoppen wird können. Dies wiederum gilt als positiv für sämtliche Assets, die eher dann gefragt sind, wenn die Risikofreude der Anleger:innen hoch ist – und dazu zählt eben auch Krypto.

Es blieb allerdings nur bei einem kurzzeitigen Kursanstieg. Wie so oft an den Finanzmärkten verflog die Freude über die Daten recht rasch wieder. Der Kryptomarkt setzte dann seine Abwärtsbewegung fort. Und jetzt zum Wochenausklang ergibt sich eben eine Wochenbilanz mit klaren Verlusten.

🪙 Hype um BRC-20: Eigene Token auf der Bitcoin-Blockchain

Das große Thema diese Woche war aber ohnehin nicht die Kursentwicklung. Sondern die jüngsten Entwicklungen bei Bitcoin. Dort sind die Gebühren diese Woche auf den höchsten Stand seit zwei Jahren gestiegen – und zwar auf über 30 Dollar. Hoch sind die Gebühren vor allem dann, wenn das Netzwerk stark genutzt wird. Was natürlich nicht per se schlecht ist, weil es darauf hindeutet, dass Bitcoin eben auch tatsächlich verwendet wird.

Im aktuellen Fall gibt es aber eine durchaus kontroverse Diskussion, ob manche Dinge, die gerade auf der Bitcoin-Blockchain passieren, tatsächlich positiv sind. Dabei geht es vor allem um die sogenannten BRC-20-Token. Das ist ein Token-Standard, der es ermöglicht, recht einfach eigene Token auf der Bitcoin-Blockchain zu erstellen. 

Der Name lehnt sich nicht zufällig an ERC-20 an – ein Token-Standard auf der Ethereum-Blockchain, der ebenfalls die einfache Erstellung von eigenen Token ermöglichte und seither auch rege genutzt wird. In der Bitcoin-Community haben dies viele aber kritisch gesehen: Auf diesem Weg seien tausende wertlose Token ohne reale Nutzen entstanden, die berüchtigten “Shitcoins”. 

Nun könnte genau dies auch auf der Bitcoin-Blockchain passieren. Eine ähnliche Kontroverse gab es bereits vor einigen Monaten um die manchmal als Bitcoin-NFTs bezeichneten Ordinals (siehe Crypto Weekly #91). Schon damals argumentierten Kritiker:innen, dass mit den Ordinals Blockspace auf der Bitcoin-Blockchain exzessiv für etwas verbraucht werde, das mit dem eigentlichen Ziel von Bitcoin – dezentralem und unzensierbaren Geld – nichts zu tun habe. BRC-20-Token funktionieren etwas anders als Ordinals – aber beide wurden letztlich durch das Taproot-Upgrade im Herbst 2021 technisch möglich. 

Am Kryptomarkt kam es zuletzt wieder zu starken Kursanstiegen von unterschiedlichen Meme Coins: Beispielsweise Pepe, einem vom gleichnamigen Meme-Frosch inspirierten Token. Dessen Kurs schoss Anfang Mai plötzlich enorm nach oben. Der Vollständigkeit halber: Seither ist er wieder deutlich gesunken. Jedenfalls aber ist ein Umfeld, in dem generell Meme-Coins ohne realen Nutzen stark nachgefragt werden, auch für die BRC-20-Token günstig. Und tatsächlich erreichten sie innerhalb kurzer Zeit eine kollektive Marktkapitalisierung von 1 Mrd. US-Dollar. 

😤 Das steckt hinter der BRC-20-Kontroverse in der Bitcoin-Community

Das hat innerhalb der Bitcoin-Community eine kontroverse Diskussion ausgelöst – auch, weil viele die BRC-20-Token als hauptverantwortlich für den jüngsten Gebührenanstieg sahen. Und klar ist: Hohe Gebühren machen das Nutzen von Bitcoin im Alltag deutlich schwieriger. Der Bitcoin-Developer Luke Dashjr schlug daher sogar vor, BRC-Tokens – und auch Ordinals – als Spam auszufiltern. “Man hätte schon vor Monaten handeln müssen”, schrieb er auf einer Mailingliste von Bitcoin-Developer:innen. 

Ein solcher Vorschlag ist brisant – könnte man solche Maßnahmen doch als Zensur interpretieren. Und nicht alle  in der Bitcoin-Community sehen BRC-20-Token kritisch: Denn abgesehen von Sinn oder Unsinn der Token generieren sie Einnahmen für die Miner – die wiederum die Sicherheit des Netzwerks garantieren. 

Diese Woche ergab sich auch erstmals seit 2017 wieder die Situation, dass die Transaktionsgebühren für einen einzelnen Block höher lagen als der Block-Reward, den Miner für das erfolgreiche Validieren von Blöcken erhalten. Das hat zunächst einmal keine unmittelbare Implikation – aus einer extrem langfristigen Perspektive ist dies aber durchaus sehr interessant: Wenn in einer fernen Zukunft, die aus jetziger Sicht 2140 eintreten sollte, sämtliche 21 Millionen Bitcoins erstellt sind, gibt es keine Block Rewards mehr. Und Miner sind dann ausschließlich auf das Einkommen aus Transaktionsgebühren angewiesen. Dass dieses dann hoch genug ist, damit Mining wirtschaftlich sinnvoll bleibt, ist also essentiell für die Sicherheit des Netzwerks. 

Aber von diesem Szenario sind wir ohnehin noch extrem weit entfernt. Vorerst wird die Debatte über BRC-20-Token weiter anhalten – und welche Seite hier die Oberhand behalten wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. 


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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