28.07.2023

Crqlar: Tiroler Hotel-Software-Startup holt sich 500.000 Euro Investment

Crqlar mit Sitz in Innsbruck hat eine Pre-Seed-Runde in Höhe über 500.000 Euro abgeschlossen. Das Unternehmen entwickelt eine Business-Intelligence- und Customer-Relationship-Management-Plattform für die Hotellerie. CEO und Co-Founder Angel Ferrufino hat uns mehr über die Vision des Startups erzählt.
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(c) Crqlar

Mit seinen Gebirgslandschaften, Seen und Kulturdenkmälern zählt Österreich international zu einem beliebten Tourismusland. In der Sommersaison 2022 betrugen die Tourismuseinnahmen von in- und ausländischen Gästen in Österreich insgesamt 14,4 Milliarden Euro. Damit stieg der Sommer-Tourismusumsatz nach den beiden Jahren der Pandemie 2020 und 2021 wieder auf einen neuen Höchststand. Von der Relevanz des Wirtschaftssektors profitieren nicht nur die Beherbergungsbetriebe und die Gastronomie, sondern auch Startups, die unterschiedlichste Lösungen für die Tourismusindustrie entwickeln.

Crqlar führt Daten zusammen

Eines dieser Startups ist Crqlar mit Sitz in Innsbruck, das im Feber 2022 von Angel Ferrufino, Fabian Rauch, Dijana Keri und Dejan Keri gegründet wurde. Das Unternehmen entwickelt eine Business-Intelligence- und CRM-Plattform, um „Gästedaten in personalisierte Gästeerlebnisse in Luxushotels umzuwandeln“, wie Angel Ferrufino gegenüber brutkasten erläutert. „Hotels besitzen einen Schatz an Gästedaten, aber diese sind unstrukturiert und auf verschiedene Softwaretools verteilt“, so der Gründer.

Mit Hilfe einer B2B-SaaS-Plattform sollen die unterschiedlichsten Daten zusammengeführt werden, um diese für das Customer-Relationship-Management aufzubereiten. „Im Durchschnitt verwendet ein Hotel 13 verschiedene Softwarelösungen und speichert bis zu 30 Versionen eines Tagesprofils. Ein außergewöhnliches Urlaubserlebnis zu bieten, das ein Gast in einem Luxushotel erwartet, ist für Mitarbeiter:innen so nahezu unmöglich“, so Ferrufino.

Durch die Zusammenführung und Bereinigung von Daten aus den vorhandenen Softwarelösungen zu einem eindeutigen Gastprofil sollen Mitarbeiter.innen so einfacher mit den Daten arbeiten können. „Darüber hinaus verwenden wir maschinelles Lernen und KI, um die richtigen Informationen zur richtigen Zeit an die richtigen Mitarbeiter:innen zu liefern“, so Ferrufino.

Erste Kunden und Pre-Seed-Runde

Mittlerweile nutzen auch bereits erste Betriebe die Software von Crqlar, wobei derzeit der Fokus auf der Luxushotelerie liegt. Zu den Kund:innen zählen beispielsweise die 5-Sterne-Hotels Forsthofgut, Grandhotel Lienz oder das Post Lech.

Für das weitere Wachstum hat Crqlar nun in seiner Pre-Seed-Runde über 500.000 Euro an Kapital eingesammelt. Als Investor beteiligen sich unter anderem Business Angels wie Rudolf Flunger oder der ehemalige Präsident des österreichischen Hotelverbands Gregor Hoch. Weiters konnte auch Kapital über das Bocconi 4 Innovation (B4i) Accelerator-Programm in Italien eingesammelt werden.

„Mit den gesammelten Mitteln wird Crqlar seine Plattform weiter verbessern und mit KI-Funktionen ausstatten sowie seinen Marktanteil in Österreich, Deutschland und Italien ausbauen“, so Ferrufino abschließend.

Tipp der Redaktion:

Neben dem Austrian Startup World Cup war Crqlar auch am Business Angel Summit 2023 in Kitzbühel vertreten und schaffte es unter die sechs Finalisten. Die Veranstaltung im bekannten Alpen-Städtchen legte dieses Jahr eine Fokus auf Co-Investments & Female Investing. Mehr darüber könnt ihr auch hier erfahren.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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