03.09.2018

Crowdfunding in Österreich: 82,6 Mio Euro Volumen seit 2012

Das Crowdfunding in Österreich nimmt weiter Fahrt auf. Seit der erfolgreichen Finanzierung des ersten Crowdinvesting-Projekts 2012 beträgt das Gesamtvolumen für Crowdfunding in Österreich 82,6 Millionen Euro. Derzeit profitieren jedoch vor allem Immobilienprojekte von diesem Trend.
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Crowdfunding Österreich
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Anlässlich des dreijährigen Bestehens des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) zieht Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck eine positive Zwischenbilanz: „Crowdfunding ist endgültig in der Wirtschaft angekommen und hat sich als dynamische Finanzierungsoption für innovative Unternehmen etabliert. Allein im ersten Halbjahr 2018 konnten mit diesem Instrument 16,8 Millionen Euro eingesammelt werden.“ Zum Vergleich: Im Jahr 2017 sammelten österreichische Crowdfunding-Plattformen im Bereich Crowdinvesting 26,5 Millionen Euro ein. „Gerade junge, innovative Unternehmen benötigen eine vielfältige Finanzierungslandschaft, um ihre Geschäftsideen umsetzen zu können. Angesichts der restriktiven Auflagen im klassischen Kreditbereich ist Crowdfunding auch für Klein- und Mittelbetriebe und Startups eine gute Alternative“, so die Ministerin, die auf die im August in Kraft getretene Novelle des Alternativfinanzierungsgesetzes verweist.

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Crowdfunding: zunehmendes Interesse an Immobilienprojekten

Die Novelle beendet die bisherige Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren operative Tätigkeit. Somit haben erstmals alle Unternehmen Zugang zu Crowdfunding. Zudem trägt man dem derzeit großen Interesse an Crowdinvesting im Immobilienbereich Rechnung. Im 1. Halbjahr 2018 nahmen Immobilienprojekte nämlich 72,3 Prozent Marktanteil ein. Neben der Öffnung des Zugangs wurden auch die Schwellenwerte erhöht und die Informationspflichten erleichtert. Außerdem entfallen bis 250.000 Euro die Informationspflichten zur Gänze und auch Emissionen bis zu zwei Millionen Euro sind leichter realisierbar. Der Entfall der Meldepflichten an den Emissionskalender sowie die Erleichterungen im Rahmen der Prüfpflichten für Emittenten und Plattformbetreiber machen alternative Finanzierung noch attraktiver.

Drei Jahre Alternativfinanzierung in Österreich

Seit der Einführung des Alternativfinanzierungsgesetzes im Jahr 2015 verzeichnet das Crowdfunding einen starken Anstieg. Wurden 2014 noch 3,9 Millionen Euro über Crowdfunding eingesammelt, waren es 2015 schon 11,8 Millionen Euro. 2016 waren es bereits 18,2 Millionen Euro. Seit Durchführung des ersten Crowdfunding-Projekts im Jahr 2012 kann die heimische Branche per Stichtag 31.12.2017 auf ein kumuliertes Projektvolumen von 65,8 Millionen Euro zurückblicken. Inklusive der Summe für das erste Halbjahr 2018 ergibt sich somit ein Gesamtbetrag von 82,6 Millionen Euro. Bisher wurden in Summe 342 Projekte im Bereich Crowdinvesting in Österreich realisiert.

Neben Startups bietet Crowdinvesting auch etablierten Unternehmen die Möglichkeit mittels Mezzaninkapitals das Eigenkapital zu erhöhen, um so mehrere Projekte parallel zu realisieren. Neben den finanziellen Vorteilen einer Crowdfunding-Kampagne ist der damit verbundene Marketing-Effekt besonders interessant für die Unternehmen. Die Kleininvestoren identifizieren sich mit der Idee und werben durch eigene Motivation schließlich weitere zukünftige Kunden an.

(PA/red)


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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