02.10.2017

Creators Expedition: AVL sucht Early-Stage-Startups im Bereich der innovativen Mobilität

Um noch effizientere Projekte mit vielversprechenden Startups aus der ganzen Welt zu starten, hat der Grazer Automobilzulieferer „Anstalt für Verbrennungskraftmaschinen List“ (AVL) nun die CREATORS EXPEDITION ins Leben gerufen. Wir haben mit den beiden AVL-Managern Sebastian Jagsch und Jonas Schneider gesprochen.
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(c) AVL

Mit AVL begibt sich nun ein weiteres, österreichisches Unternehmen auf die Suche nach innovativen Startups. Das 1948 gegründete, Grazer Unternehmen ist nach eigener Angabe das weltweit größte, autonome Unternehmen für die Entwicklung, Simulation und das Testen von Antriebssystemen für PKWs und Nutzfahrzeuge und hat zwischen 2011 und 2015 45 Patente im Bereich der E-Mobility eingereicht. Im Rahmen der neuen Initiative CREATORS EXPEDITION sucht AVL konkret Early-Stage-Startups in den Bereichen E-Mobility & nachhaltige Energie, Autonomes Fahren und Künstliche Intelligenz. Die Benefits des rund sechsmonatigen Programms sind vielfältig. Die Gründer erhalten einerseits Zugang zu Expertenwissen und technischer Infrastruktur (Testsysteme, Software), werden rund um ein Kunden- oder Forschungsprojekt mit den Teams der AVL eng zusammenarbeiten und so in direktem Kontakt zum Sales-Team in rund 20 Ländern stehen. Dazu gibt es entsprechendes Mentoring. Noch bis zum 30. November können sich interessierte Startups über die Webpage registrieren. Hier das Interview mit Sebastian Jagsch und Jonas Schneider von der AVL:

Redaktionstipps

AVL verfügt bereits über ein riesiges R&D-Netzwerk. Was können Startups da noch beitragen?

Startups betrachten Themen, vor allem jene im Digitalisierungsbereich, ganz anders als große Unternehmen mit ihren etablierten Abteilungen und zumeist festgelegten Abläufen. Junge Visionäre, Unternehmer und Macher sehen die Dinge mit einem frischen Blick und suchen nach kreativen Lösungen, wie man etwas besser, umweltfreundlicher oder im Idealfall sogar beides machen kann. Diese Einstellung zu Innovation wollen wir weiter fördern und gemeinsam neue Lösungen erarbeiten.

Gibt es bereits Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Startups?

AVL arbeitet bereits seit vielen Jahren mit jungen, innovativen Unternehmen zusammen. Der Fokus lag dabei schon immer auf langfristigen, nachhaltigen Partnerschaften. Ein Beispiel ist das mittlerweile bereits groß gewordene Startup Rimac Automobili, das in Kroatien elektrische Supercars entwickelt und herstellt. Mit Mate Rimac und seinem Team arbeiten wir bereits seit den ersten Stunden zusammen und haben diese Partnerschaft zuletzt beim Pioneers Festival 2017 in Wien präsentiert. Mit der CREATORS EXPEDITION werden die Startup-Aktivitäten von AVL nun weltweit über die gesamte Gruppe vereint, sodass wir noch schneller und effizienter in Projekte mit vielversprechenden Startups starten können.

Der Fokus der Initiative liegt auf den Themen E-Mobility, alternative Brennstoffe, sowie Autonomes Fahren. Was bietet AVL in diesen Bereichen bereits an?

Umfassendes technisches Know-how gewonnen aus fast 70 Jahren Innovationsgeist. Dazu kommen fortlaufende Tests mithilfe neuester Technologien und Technik und daraus resultierend natürlich stetige Weiterentwicklungen in diesen Bereichen. Mit ALP.Lap führt AVL beispielsweise Tests zum Autonomen Fahren auf einer eigens dafür genehmigten Fahrstrecke in der Steiermark aus. Außerdem werden am laufenden Band mit diversen Simulationsprogrammen Effizienz, Effektivität und generelle Umsetzbarkeit unterschiedlicher Brennstoffe beziehungsweise Fortbewegungstechnologien, darunter auch E-Mobilität, untersucht. Das sind alles Punkte, an denen die CREATORS EXPEDITION ansetzt, um mit Startups zusammenzuarbeiten und deren Projekte zu fördern. AVL hat die Möglichkeiten, Startups haben die frischen Ideen.

Und was soll mit Hilfe der Startups noch dazu kommen?

Durch die Entwicklungen am Markt und den neuen technologischen Möglichkeiten eröffnen sich eine Vielzahl an Chancen und neue Felder für Startups. Die jungen Teams sind weniger festgefahren und haben einen breiteren Blick. Als Corporation denkt man oft nah am eigenen, bestehenden Geschäftsmodell. Außerdem suchen wir neben den bereits genannten Themenbereichen ebenfalls Startups mit dem Fokus auf Data-Driven Innovation, um mit Hilfe von Daten, Algorithmen und künstlicher Intelligenz neue Geschäftsmodelle für die Zukunft zu entwickeln.

(c) AVL

Welche Kooperationsformen kommen für AVL infrage? Sind größere Beteiligungen oder sogar Übernahmen denkbar?

Mit dem Programm der CREATORS EXPEDITION fokussieren wir uns im ersten Schritt auf das gemeinsame Projekt. Dies kann entweder ein konkretes Kundenprojekt sein oder wir entwickeln als Co-Innovatoren gemeinsam ein neues Produkt oder einen neuen Service und testen diese Lösung im Markt. Ebenso ist denkbar, dass AVL als der erste große Kunde agiert oder wir einem Startup als Dienstleister helfen, seine Vision in die Realität umzusetzen. Erst nach dem ca. sechsmonatigen Projekt schauen wir, welche Ziele wir erreicht haben und entscheiden gemeinsam über die weitere Zusammenarbeit. Ein Investment kann sicherlich eine Option sein, jedoch ist auch die Weiterführung einer Kunden-Lieferanten-Beziehung definitiv denkbar.

Startups können es sich üblicherweise nicht leisten, dass Kapazitäten zu lange in Projekten gebunden sind, die noch keine Umsätze bringen. Wie viel Zeit gibt man sich bei AVL vom Start bis zur konkreten Umsetzung?

Bei der CREATORS EXPEDITION handelt es sich nicht um einen generischen Accelerator mit fixen Batches und Lehrplänen. Jedes EXPEDITION-Projekt wird individuell auf das jeweilige Startup zugeschnitten. Somit sind wir in der Lage, für beide Seiten den größten Mehrwert herauszuholen. Wir achten darauf, dass Ressourcen nicht geparkt werden, sondern dass die Projekte ideal in die Wertschöpfungskette mit einfließen. Dies kann zum Beispiel durch den Zugang zu unseren Tech-Centern und Prüfständen geschehen. Ebenso ist der OEM-unabhängige Zugang in die Automobilbranche mit einem starken Partner im Rücken für viele Startups ein enormer Beschleuniger, den man nicht direkt in Umsatzzahlen messen kann.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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