06.05.2021

Diese 26 Startups erhielten mehr als 500.000 Euro aus dem Covid-Startup-Hilfsfonds

Nach einer Vorgabe der EU-Kommission muss Österreich sämtliche Corona-Hilfszahlungen über 100.000 Euro in die Transparenz-Datenbank der EU stellen.
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Auf der Page des aws zum Covid-Startup-Hilfsfonds wird über die Ausschöpfung des Budgets informiert
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Auf eine Anfrage des brutkasten an die zuständige aws, welche Startups konkret Gelder aus dem Covid-Startup-Hilfsfonds erhalten haben, hieß es im August vergangenen Jahres: „Die aws unterliegt einer dem Bankgeheimnis vergleichbaren Verschwiegenheitsverpflichtung. Daher können wir zu einzelnen Förderungen keine Auskünfte geben“. Nun müssen die Angaben nach einem Ministerratsbeschluss allerdings doch in die Transparenzdatenbank der EU hochgeladen werden – zumindest in jenen Fällen, in denen mehr als 100.000 Euro ausgezahlt wurden. Grund dafür ist eine Vorgabe der EU-Kommission, der die Regierung nun nachkam.

Mehr als 100 Anträge bewilligt – 26 erhielten mehr als eine halbe Million Euro

Bislang sind in der Datenbank 26 Fälle abzulesen, in denen Startups mit mehr als 500.000 Euro gefördert wurden. Hintergrund: Mit dem Covid-Startup-Hilfsfonds wurden Investments bis zu 800.000 Euro verdoppelt. Bereits im Juli 2020 waren seitens Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck von 107 bewilligten Anträgen die Rede. Die endgültige Zahl der geförderten Startups mit dem Auslaufen der Mittel im August vergangenen Jahres beträgt laut Medienberichten mit Bezug auf die aws 214. Nach der Eintragung der Förderungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro, mit der in Kürze zu rechnen ist, sollte mehr Klarheit zu den Details herrschen.

Mehrere „Krisengewinner“ unter den größten Hilfsfonds-Beziehern

Auffällig ist, dass unter den Startups, die Hilfsfonds-Zahlungen über 500.000 Euro erhalten haben, einige sind, die zumindest in der Außenwirkung keinen nennenswerten Schaden durch die Coronakrise genommen haben, oder sogar ausgewiesene Krisengewinner sind. Denn eine der zentralen Voraussetzungen war, dass „negativen Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie wie Umsatzrückgänge, höheres Finanzierungserfordernis durch höhere Kundenforderungen aufgrund verspäteter Zahlungen, Ausfall von Zahlungen oder der Ausfall von Lieferanten vorliegen“. Unter diesem Gesichtspunkt überrascht es etwa, GoStudent, byrd oder Markta auf dieser Liste zu finden.

Die negativen Auswirkungen mussten allerdings von einem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer bestätigt werden und sind somit als tatsächlich gegeben anzunehmen. Zudem müssen die Zuschüsse zurückgezahlt werden, wenn sie in den darauffolgenden zehn Jahren durch einen Jahresüberschuss gedeckt sind.

Tabelle: Diese Startups wurden mit mehr als 500.000 Euro durch den Covid-Startup-Hilfsfonds gefördert

StartupBundeslandBetrag in voller HöheTag der Gewährung
AVI Systems GmbHNiederösterreich743,864 EUR03.06.2020
Blue Planet Ecosystems GmbHNiederösterreich775,000 EUR22.06.2020
byrd technologies GmbH Wien557,463 EUR25.05.2020
CheckYeti Holding GmbHWien800,000 EUR25.05.2020
Dynell GmbHOberösterreich502,000 EUR25.05.2020
FSPW GmbHWien662,458 EUR25.06.2020
HYDROGRID GmbHWien770,623 EUR16.06.2020
ilvi GmbHSteiermark587,935 EUR26.06.2020
Playbrush GmbHWien548,957 EUR15.06.2020
ready2order GmbHWien672,689 EUR19.06.2020
Storebox Holding GmbHWien766,716 EUR25.05.2020
XelectriX Power GmbHOberösterreich800,000 EUR25.05.2020
zerolens GmbHWien800,000 EUR09.06.2020
Bsurance GmbHWien750,000 EUR25.08.2020
byrd technologies GmbHWien557,463 EUR25.08.2020
Coown Technologies GmbHWien622,202 EUR25.08.2020
GoStudent GmbHWien730,000 EUR25.08.2020
Greenwood-Power GmbHNiederösterreich600,000 EUR25.08.2020
LEFTSHIFT ONE Software GmbHSteiermark600,000 EUR25.08.2020
markta GmbH Wien598,600 EUR22.09.2020
MorphoMed GmbHWien566,080 EUR22.09.2020
NativeWaves GmbHSalzburg541,234 EUR22.09.2020
Nekonata XR Technologies GmbH Niederösterreich666,667 EUR25.08.2020
Newsadoo GmbHOberösterreich666,667 EUR22.09.2020
SignD Identity GmbHNiederösterreich730,667 EUR22.09.2020
ToolSense GmbHWien800,000 EUR25.08.2020
Daten aus der EU-Transparenzdatenbank (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/)
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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) Prototype Capital
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Warum fällt es europäischen Startups so viel schwerer zu skalieren als US-amerikanischen? Geht es nach den Initiator:innen der im Herbst vergangenen Jahres gestarteten EU-Inc-Petition (brutkasten berichtete), ist die Fragmentierung in Europa das zentrale Problem – nicht nur jene des Markts, sondern auch und vor allem jene der rechtlichen Bedingungen.

Einer der Initiatoren ist der Österreicher Andreas Klinger, der unter anderem CTO der US-Plattform Product Hunt war und seit Jahren, zunächst mit Remote First Capital, seit dem Vorjahr mit Prototype Capital, als Investor tätig ist. „Europa hat historisch immer starke Unternehmen hervorgebracht. In den vergangenen 20 Jahren kommen aber alle neuen globalen Player aus den USA“, sagt Klinger. Er führt das auf den Faktor Risikokapital zurück, das in den USA bekanntlich deutlich besser verfügbar ist als am alten Kontinent.

„Müssen uns der Realität stellen, dass jedes einzelne Land in Europa zu klein ist“

Für Klinger ist klar: „Wenn wir einen Platz aufbauen wollen, wo neue, innovative Sachen starten können, müssen wir uns der Realität stellen, dass jedes einzelne Land in Europa dafür zu klein ist. Zusammen können wir aber die Scale erreichen, die so wichtig für Startups ist.“ Die in der Petition vorgeschlagene EU Inc soll als pan-europäische Gesellschaftsform unter anderem das länderübergreifende Investieren deutlich vereinfachen – und damit zu einer von Beginn an besseren Finanzierungssituation für Startups sorgen.

Vorschlag für „28th Regime“ von EU-Kommission für Ende 2025 angekündigt

Unterzeichnet wurde die Petition von mehr als 16.000 Personen, darunter viele der größten Namen in der europäischen Startup- und Scaleup-Welt. Und sie zeigte Wirkung: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema auf. Die EU-Kommission kündigte einen Entwurf bis Ende 2025 an. Unter dem Titel „28th Regime“ soll ein EU-Rechtsrahmen geschaffen werden, der EU-weit einheitliche Regeln für Unternehmen bringt. Von der Leyen sprach dabei nicht nur vom Unternehmensrecht und der Gesellschaftsform, sondern etwa auch von Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Besteuerung – ein Vorschlag, der deutlich weiter geht als jener der Initiative EU Inc.

Von der Leyen ging weiter als Initiative EU Inc

Entsprechend blieb man dort auch bei aller Freude über von der Leyens Enthusiasmus vorsichtig. „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“, sagt Klinger. Denn in diesen Feldern erwartete man besonders große Widerstände in den europäischen Ländern. Stattdessen sollte der Vorschlag zur paneuropäischen Gesellschaftsform ein „MVP“ (Minimum Viable Product) werden, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

„Europe risks Europe-ing itself out of the opportunity“

Und tatsächlich zeigen sich diese erwarteten Widerstände bereits jetzt, Monate bevor der Entwurf der Kommission überhaupt steht – wenn er denn zum angekündigten Zeitpunkt kommt. Sie kommen in Form eines für viele unerwarteten vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen daher. Entstanden ist dieser unter Federführung des deutschen EU-Mandatars René Repasi (SPD). Und er erhitzt die Gemüter bei europäischen Startups und ihren Interessenvertretungen.

„Europe risks Europe-ing itself out of the opportunity“ schreibt die Initiative EU Inc dazu plakativ auf ihrer LinkedIn-Page. Denn mit der (Anm. hypothetischen) Umsetzung dieses Vorschlags würde Brüssel „das genaue Gegenteil“ der vorgeschlagenen EU Inc erreichen. Startup-Vertretungen aus der gesamten EU, darunter AustrianStartups, stimmen in gesonderten Statements zu. Ein gemeinsamer offener Brief von EU Inc mit der Initiative Allied for Startups und dem European Startup Network geht weiter in die Tiefe.

„28th Regime“ als Richtlinie statt Verordnung?

Was ist das Problem? Größter Stein des Anstoßes ist, dass der Vorschlag der Parlamentarier:innen das „28th Regime“ als Richtlinie (directive) und nicht als Verordnung (regulation) vorsieht. „Das Ziel ist es ja, einen gemeinsamen Standard zu schaffen. Das bedeutet, es muss in allen EU-Ländern eins zu eins gleich sein, was mit einer Richtlinie, die jedes Land gesondert umsetzt, nicht möglich ist. 27 einzelne Regulierungen haben wir bereits und brauchen wir nicht nochmal“, meint Andreas Klinger und fügt an: „Macht es richtig oder macht es gar nicht“.

Starke Kritik gibt es im offenen Brief und von den Interessenvertretungen auch an der Auswahl der Institutionen, Unternehmen und Personen, die von den Parlamentarier:innen für den Vorschlag befragt wurden: Hier seien Startups und deren Vertretungen kaum zu Wort gekommen, während etwa Notariaten und Verbänden etablierter Unternehmen eine gewichtige Stimme gegeben worden sei. Entsprechend spiegle der Vorschlag die Prioritäten traditioneller Unternehmen und nicht jene von Startups und Scaleups wider.

„Veraltetes Verständnis“ und „zutiefst fehlgeleiteter Ansatz“

Ganz konkret wird im offenen Brief auch die „Überbetonung“ von sogenannten „Killer-Acquisitions“, also Übernahmen kleinerer Unternehmen durch Konzerne bekrittelt. Dies deute auf ein „veraltetes Verständnis von Märkten und Wettbewerb“ hin. Weiters wird das im Vorschlag explizit vorgebrachte Ziel, Verlegungen von Unternehmenssitzen zu verhindern, als „zutiefst fehlgeleiteter Ansatz“ bezeichnet. Anstatt das beste Umfeld zu schaffen, damit Unternehmen Europa freiwillig wählen, impliziere dies den Versuch, sie gewaltsam festzuhalten, was den Prinzipien eines offenen, wettbewerbsorientierten Marktes zuwiderlaufe.

„Es stellt sich natürlich die Frage, warum dieser Vorschlag so vorgebracht wird“, sagt Andreas Klinger. „Entweder, Player wie Banken und Notariate haben ihren Einfluss geltend gemacht, weil sie von der Fragmentierung der EU leben, oder es wurde aus Angst, dass viele der EU-Inc-Vorschläge nicht durchs Parlament kommen würden, vorauseilend eine extrem abgeschwächte Version erstellt.“ Aber, so der Investor: „Man kann da keine 80-Prozent-Lösung machen.“

„Kein ‚crazy request‘, sondern ein Kernproblem“

Doch Klinger räumt ein, dass der nun vorgebrachte Vorschlag auch etwas Gutes habe. Zum einen würde er vielleicht die Kommission „wachrütteln“. Und, so der EU-Inc-Initiator: „Wir hatten von Beginn an Angst, dass wir im Prozess extreme Nuancen ausverhandeln müssen. Auf dem Level, dass das eigentliche Problem überhaupt nicht verstanden wird, lässt sich leichter diskutieren.“ Denn die vereinheitlichte Gesellschaftsform sei eben kein „crazy request“, sondern ein Kernproblem, das gelöst werden müsse.

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