06.05.2021

Diese 26 Startups erhielten mehr als 500.000 Euro aus dem Covid-Startup-Hilfsfonds

Nach einer Vorgabe der EU-Kommission muss Österreich sämtliche Corona-Hilfszahlungen über 100.000 Euro in die Transparenz-Datenbank der EU stellen.
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Auf der Page des aws zum Covid-Startup-Hilfsfonds wird über die Ausschöpfung des Budgets informiert
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Auf eine Anfrage des brutkasten an die zuständige aws, welche Startups konkret Gelder aus dem Covid-Startup-Hilfsfonds erhalten haben, hieß es im August vergangenen Jahres: „Die aws unterliegt einer dem Bankgeheimnis vergleichbaren Verschwiegenheitsverpflichtung. Daher können wir zu einzelnen Förderungen keine Auskünfte geben“. Nun müssen die Angaben nach einem Ministerratsbeschluss allerdings doch in die Transparenzdatenbank der EU hochgeladen werden – zumindest in jenen Fällen, in denen mehr als 100.000 Euro ausgezahlt wurden. Grund dafür ist eine Vorgabe der EU-Kommission, der die Regierung nun nachkam.

Mehr als 100 Anträge bewilligt – 26 erhielten mehr als eine halbe Million Euro

Bislang sind in der Datenbank 26 Fälle abzulesen, in denen Startups mit mehr als 500.000 Euro gefördert wurden. Hintergrund: Mit dem Covid-Startup-Hilfsfonds wurden Investments bis zu 800.000 Euro verdoppelt. Bereits im Juli 2020 waren seitens Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck von 107 bewilligten Anträgen die Rede. Die endgültige Zahl der geförderten Startups mit dem Auslaufen der Mittel im August vergangenen Jahres beträgt laut Medienberichten mit Bezug auf die aws 214. Nach der Eintragung der Förderungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro, mit der in Kürze zu rechnen ist, sollte mehr Klarheit zu den Details herrschen.

Mehrere „Krisengewinner“ unter den größten Hilfsfonds-Beziehern

Auffällig ist, dass unter den Startups, die Hilfsfonds-Zahlungen über 500.000 Euro erhalten haben, einige sind, die zumindest in der Außenwirkung keinen nennenswerten Schaden durch die Coronakrise genommen haben, oder sogar ausgewiesene Krisengewinner sind. Denn eine der zentralen Voraussetzungen war, dass „negativen Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie wie Umsatzrückgänge, höheres Finanzierungserfordernis durch höhere Kundenforderungen aufgrund verspäteter Zahlungen, Ausfall von Zahlungen oder der Ausfall von Lieferanten vorliegen“. Unter diesem Gesichtspunkt überrascht es etwa, GoStudent, byrd oder Markta auf dieser Liste zu finden.

Die negativen Auswirkungen mussten allerdings von einem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer bestätigt werden und sind somit als tatsächlich gegeben anzunehmen. Zudem müssen die Zuschüsse zurückgezahlt werden, wenn sie in den darauffolgenden zehn Jahren durch einen Jahresüberschuss gedeckt sind.

Tabelle: Diese Startups wurden mit mehr als 500.000 Euro durch den Covid-Startup-Hilfsfonds gefördert

StartupBundeslandBetrag in voller HöheTag der Gewährung
AVI Systems GmbHNiederösterreich743,864 EUR03.06.2020
Blue Planet Ecosystems GmbHNiederösterreich775,000 EUR22.06.2020
byrd technologies GmbH Wien557,463 EUR25.05.2020
CheckYeti Holding GmbHWien800,000 EUR25.05.2020
Dynell GmbHOberösterreich502,000 EUR25.05.2020
FSPW GmbHWien662,458 EUR25.06.2020
HYDROGRID GmbHWien770,623 EUR16.06.2020
ilvi GmbHSteiermark587,935 EUR26.06.2020
Playbrush GmbHWien548,957 EUR15.06.2020
ready2order GmbHWien672,689 EUR19.06.2020
Storebox Holding GmbHWien766,716 EUR25.05.2020
XelectriX Power GmbHOberösterreich800,000 EUR25.05.2020
zerolens GmbHWien800,000 EUR09.06.2020
Bsurance GmbHWien750,000 EUR25.08.2020
byrd technologies GmbHWien557,463 EUR25.08.2020
Coown Technologies GmbHWien622,202 EUR25.08.2020
GoStudent GmbHWien730,000 EUR25.08.2020
Greenwood-Power GmbHNiederösterreich600,000 EUR25.08.2020
LEFTSHIFT ONE Software GmbHSteiermark600,000 EUR25.08.2020
markta GmbH Wien598,600 EUR22.09.2020
MorphoMed GmbHWien566,080 EUR22.09.2020
NativeWaves GmbHSalzburg541,234 EUR22.09.2020
Nekonata XR Technologies GmbH Niederösterreich666,667 EUR25.08.2020
Newsadoo GmbHOberösterreich666,667 EUR22.09.2020
SignD Identity GmbHNiederösterreich730,667 EUR22.09.2020
ToolSense GmbHWien800,000 EUR25.08.2020
Daten aus der EU-Transparenzdatenbank (https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/)
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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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