09.05.2020

Covid-Startup-Hilfsfonds: Sudern für Fortgeschrittene

Kommentar. Die Auswahlkriterien für den Covid-Startup-Hilfsfonds des aws erhitzen die Gemüter in Teilen der Startup-Szene. Warum muss das aws denn auch Kriterien definieren? (Vorsicht: Sarkasmus)
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Kommentar: Covid-Startup-Hilfsfonds - Sudern für Fortgeschrittene
(c) Adobe Stock - AntonioDiaz

Der Staat verdoppelt Investments für von Corona betroffene Startups bis zu 800.000 Euro. Zurückgezahlt werden muss der Zuschuss nur, wenn im Laufe der folgenden zehn Jahre ein entsprechender Jahresüberschuss erwirtschaftet wird. Das ist grob erklärt der Deal beim neuen Covid-Startup-Hilfsfonds. Was zunächst nach einem tollen Angebot für von der Coronakrise geschüttelte Startups klingt, stößt dennoch auf mehr Kritik als Freude. Denn der Teufel liegt im Detail – die genauen Konditionen sind hier nachzulesen.

+++ Alles zur Coronakrise +++

Frechheit: Gängigste Startup-Definition angewandt

Einer der Steine des Anstoßes: Das für die Abwicklung zuständige aws (Austria Wirtschaftsservice) hat sich (Anm. Vorsicht: Sarkasmus) die Frechheit herausgenommen, für die Kriterien des Covid-Startup-Hilfsfonds die gängigste Startup-Definition heranzuziehen. Demnach gelten Unternehmen nur dann als “Startup“, wenn sie höchstens fünf Jahre alt sind und  auf einer “innovativen Geschäftsidee, die über hohes Wachstumspotential verfügt”, basieren. Zwar nicht in der Startup-Definition, aber ein wichtiges Kriterium für den Hilfsfonds: Das Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.

Fünf Jahre sind viel zu wenig, sagen die Kritiker. Eine ganze Menge fortgeschrittener österreichischer “Startups”, vielfach aus dem Hardware-Bereich, wo Entwicklungszyklen viel länger dauern, weswegen man auch nach mehr als fünf Jahren noch rote Zahlen schreibt, sei so nicht bezugsberechtigt.

Zwei große Fragen an jedes Startup

Das ist natürlich nicht schön für die betroffenen Unternehmen. Doch sie (und ihre Bestandsinvestoren, die sich ebenfalls beschweren) müssen sich zwei Fragen dann doch gefallen lassen. Es sind die großen Fragen, die jedes Startup sich irgendwann stellen muss: Ist das Produkt wirklich so skalierbar? Und ist das Marktpotenzial wirklich so groß?

Diese Fragen mit nein beantworten zu müssen ist keine Schande und auch kein “Scheitern” (was ja in der Startup-Welt angeblich eh so positiv gesehen wird). Es ist vollkommen in Ordnung und gesellschaftlich und volkswirtschaftlich begrüßenswert, wenn nach der Startup-Phase keine Scaleup-Phase folgt, sondern ein solides Klein- oder Mittelunternehmen entsteht. ABER: Dass der Weg des Unternehmens so verläuft will und kann auch rechtzeitig erkannt werden. Und wenn es so ist, dann darf man nach fünf Jahren Profitabilität erwarten. Das wiederum eröffnet die Möglichkeit anderer Corona-Hilfsinstrumente.

Wenn das Startup jedoch zum Scaleup wird und, wie inzwischen einige heimische Wachstumsunternehmen, seine globale Expansion mit achtstelligen Kapitalrunden finanziert, dann wären 800.000 Euro ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Doch die Bestandsinvestoren werden wohl auch bereit sein, ihr bislang eingezahltes Geld zu retten.

Gemein: Covid-Startup-Hilfsfonds soll kommunizierten Zweck erfüllen

Ein zweiter großer Stein des Anstoßes beim Covid-Startup-Hilfsfonds ist, dass die Verdopplung eines Investments durch Geschäftsführer des Unternehmens explizit ausgeschlossen ist. Damit fallen in den meisten Fällen die Gründer selbst als potenzielle Investoren aus. Gerade dass diese ihr Unternehmen nun mit ihrem Privatvermögen aus der Krise hieven wollen, sollte doch gefördert werden, meinen die Kritiker.

Die Argumentation hat natürlich was. Doch es gibt – wie immer – eine andere Seite der Medaille. Was hat sich das aws also bloß bei dieser (Vorsicht: Sarkasmus) gemeinen Regelung gedacht? Vielleicht will man mit dem Hilfsfonds ja einfach den Zweck erfüllen, der auch kommuniziert wurde, nämlich einen Investitionsanreiz für Privatinvestoren, insbesondere Business Angels zu bieten. Diese treffen mit ihrer Investitionsentscheidung nämlich eine Vorauswahl für das aws. Es ist quasi ein unabhängiges Attest, dass es sich um eine vielversprechende Geschäftsidee handelt. Sind nur die Gründer selbst bereit zu investieren (was sie ja auch in einer geförderten Runde dürfen – der Betrag wird bloß nicht verdoppelt), ist die Idee vielleicht doch nicht so überzeugend.

Denn all die “niemand hat daran geglaubt, aber dann…”-Stories gehören zumindest in der Startup-Welt ins Reich der Märchen. Wer keine Investoren findet, findet im Normalfall auch nicht ausreichend Kunden für ein lukratives Geschäft – entweder, weil die Idee nicht gut genug ist, oder weil er sie nicht ausreichend gut verkaufen kann.

Sudern für Fortgeschrittene beim Covid-Startup-Hilfsfonds

Aber es wäre natürlich nicht Österreich, wenn der Ankündigung des Staats, Unternehmen unter bestimmten Bedingungen bis zu 800.000 Euro zu schenken, nicht sofort mit Sudern begegnet würde. Es ist Sudern für Fortgeschrittene. Erstens, weil “Anfänger”-Startups ja im Covid-Startup-Hilfsfonds bezugsberechtigt sind. Zweitens, weil es schon einige Übung im politischen Sudern braucht, um unmittelbar nach der Veröffentlichung gleich zu wissen, warum “das alles vollkommen an den Bedürfnissen der Startups vorbeigeht”.

Den lauten Kritikern seien noch einmal ein paar Punkte vor Augen geführt:

Erstens: Die Coronakrise ist eine Krise. Sie kam auch für Regierung, aws und Co. unvorhergesehen und hat auf jeden Fall massive negative Auswirkungen auf die Wirtschaft. Der Staat kann nur versuchen, diese abzumildern. Er kann aber nicht mit Geldgeschenken alle Einbußen ausgleichen und muss daher Kriterien und Grenzen definieren. Es gibt auch noch solche Dinge wie ein Budgetdefizit.

Zweitens: Der Staat kann schon gar nicht jetzt, anlässlich der Coronakrise, auch noch Unternehmen vor sich selbst retten, die ohnehin auf Sand gebaut waren.

Drittens: Außerdem wurden noch weitere Startup-spezifische Maßnahmen neben dem Covid-Startup-Hilfsfonds angekündigt. Wie auch bei den bisherigen Corona-Maßnahmen wie Kurzarbeit, Härtefallfonds und Notfallfonds gibt es einfach kein One-Size-Fits-All-Instrument – nicht für EPU, nicht für KMU, nicht für Corporates und eben auch nicht für Startups und solche, die gerne eines wären.

⇒ Infos auf der aws-Page   

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Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (Mitte) mit Florian Schirg und Michael Moll von accent Inkubator (links), Sarah Lanzanasto und Dominik Windl von World Direct (mittig) und Vitali und Mathias Grünsteidl von Glink (rechts). (c) NLK Pfeffer

Das Ziel der Kooperation: Die Glink-Lösung weiterzuentwickeln und auf das Web 3.0 hinzuarbeiten. Das (noch) utopische World-Wide-Web-Konzept basiert auf der Vision, durch Blockchain-Systeme sichere Transaktionen ohne zentrale Kontrollinstanz zu ermöglichen. Mithilfe von künstlicher Intelligenz und Blockchains sollen Daten maschinenlesbar werden. Dadurch erhoffen sich viele, ein benutzerfreundlicheres und personalisierteres Internet gestalten zu können, ohne Sicherheitsbedenken zu umgehen – auch Glink.

Mit World Direct, einem erfahrenen Entwickler von Software und Betreiber von IT-Systemen, sowie der Teilnahme im accent Inkubationsprogramm haben die Brüder Grünsteidl nun mehr Ressourcen und Infrastruktur zur Verfügung, um auf das Web 3.0 hinzuarbeiten. Damit will man in Zukunft nicht nur den Finanzsektor erschließen, sondern auch Bereiche wie Klimaschutz, Energie und Versicherung.

„Für Glink ist die Zusammenarbeit mit World Direct und die Inkubation bei uns im accent strategisch von großer Bedeutung. Sie erhalten dadurch Zugang zu Fachwissen, Ressourcen und einem breiten Netzwerk, um ihre Innovations- und Entwicklungsziele zu erreichen und ihr Angebot an Blockchain-Infrastrukturlösungen weiter auszubauen“, so Michael Moll, Geschäftsführer von accent Inkubator.

Auch Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner betont das Potenzial der Zusammenarbeit: „Sie unterstreicht einmal mehr die Effektivität unserer Unterstützungsprogramme wie dem accent Inkubator und zeigt, wie wir aktiv dazu beitragen, den Wirtschaftsstandort Niederösterreich zu stärken“, sagt sie.

Gründerbrüder Grünsteidl weiterhin ambitioniert

An die 100.000 Transaktionen wurden bisher über Glink abgewickelt, 2023 wurde das Startup für seine Lösungen mit dem Blockchain Award der Wirtschaftskammer Österreich ausgezeichnet. Darauf wollen sich die Gründer jedoch nicht ausruhen: Ziel ist es, auch international zu einem bedeutenden internationalen Player zu werden. „Wir freuen uns darauf, die Möglichkeiten der Blockchain-Technologie weiter auszubauen“, so Glink-Co-Gründer Mathias Grünsteidl.

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Covid-Startup-Hilfsfonds: Sudern für Fortgeschrittene

  • Der Staat verdoppelt Investments für von Corona betroffene Startups bis zu 800.000 Euro, zurückgezahlt werden muss der Zuschuss nur, wenn im Laufe der folgenden zehn Jahre ein entsprechender Jahresüberschuss erwirtschaftet wird
  • Das ist grob erklärt der Deal beim neuen Covid-Startup-Hilfsfonds – doch die kritischen Stimmen überwiegen.
  • Denn der Teufel liegt im Detail.
  • Die Kritiker müssen sich aber einige Fragen gefallen lassen.

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  • Die Kritiker müssen sich aber einige Fragen gefallen lassen.

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