26.05.2020

Covid-Startup-Hilfsfonds: 32 Startups erhielten Zuschuss auf private Investments

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gab am Dienstagvormittag im Rahmen einer Pressekonferenz einen ersten Einblick zur bisherigen Bilanz des Covid-Startup-Hilfsfonds. Insgesamt wurde bisher 32 Startups ein Zuschuss auf private Investments genehmigt. Die Zuschüsse belaufen sich auf 8,3 Millionen Euro.
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Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Am Dienstagvormittag informierte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Rahmen einer Pressekonferenz zum Thema Beschäftigung & Standort unter anderem über die aktuelle Bilanz des Covid-Startup-Hilfsfonds.

Der Fonds wurde am 16. April im Rahmen des Startup-Hilfspakets erstmals vorgestellt. Startups erhalten dabei Zuschüsse auf private Investments, die seit Ausbruch der COVID-Krise getätigt wurden. Das bedeutet, bekommt ein Startup frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren von mindestens 10.000 Euro, so werden diese Mittel durch einen Zuschuss verdoppelt. Seit 8. Mai können Anträge gestellt werden – mehr zu den Kriterien könnt ihr hier lesen.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

32 Startups erhalten Zuschuss

Seit 8. Mai wurde laut Schramböck 32 Startups ein Zuschuss auf private Investments aus dem Startup-Hilfsfonds zugesagt. Insgesamt wurden Zusagen in der Höhe von 8,3 Millionen Euro erteilt. Die Zusagen betragen im Durchschnitt 260.000 Euro pro Startup. Wie viele Anträge nicht genehmigt wurden, ist nicht bekannt.

Die Wirtschaftsministerin gab auch Auskunft über die einzelnen Branchen der Startups. Zehn Startups kommen aus dem Bereich Software- und Telekommunikation, zwei aus dem Life Science und Health Bereich, drei aus dem Energiesektor, zehn Startups aus dem B2B-Bereich und sieben Startups aus dem B2C-Bereich.

Drei Startups namentlich genannt

Die Wirtschaftsministerin nannte im Rahmen der Pressekonferenz auch drei Startups namentlich, denen Zuschüsse auf private Investments aus dem Covid-Startup-Hilfsfonds gewährt wurden. Zu den genannten zählen WisR (213.000 Euro) Tripmakery (240.000 Euro) und Schoolfox (370.000 Euro). Wer die privaten Investments getätigt hat, ist derzeit noch nicht bekannt.

Zudem verwies Schramböck auf den Venture Captial Fonds, der die zweite Säule des Startup Hilfspakets bildet – mehr darüber könnt ihr hier lesen. „Derzeit werden die letzten Details zum Venture Capital Fonds erarbeitet, der in den nächsten Wochen ausgeschrieben wird“, so Schramböck.

Covid-Startup-Hilfsfonds: Das Beispiel Schoolfox

Ebenfalls bei der Pressekonferenz vertreten war Julian Breitenecker, CEO & Co-Founder vom Wiener EduTech Schoolfox, das eine Messenger-App für Schulen auf den Markt gebracht hat. Über die App können Lehrer, Eltern und Schüler DSGVO-konform kommunizieren und gemeinsam arbeiten.

Breitenecker gab einen Einblick, welchen Effekt die Coronakrise auf das Geschäft hatte und mit welchen Herausforderungen Schoolfox aktuell zu kämpfen hat. „Wir haben bisher unsere Umsätze dadurch lukriert, indem wir Premium-Lizenzen an Schulen bzw. Schulerhalter verkauft haben. Im März ist unser Umsatz von einem Tag auf den anderen komplett weggefallen, da wir allen Schulen unsere Premium-Services kostenlos zur Verfügung stellten“, so Breitenecker.

Neben dem Wegfall der Umsätze sind laut Breitenecker zudem die Kosten gestiegen, da höhere Serverkapazitäten in Anspruch genommen werden mussten. Zudem ist der Support-Aufwand gestiegen.

Schoolfox verdoppelt Nutzer

„Wir konnten unsere Investoren motivieren nochmals Geld zu investieren. Allerdings war dies zu wenig, um die Phase durchzustehen und daher haben wir bei der aws eine Unterstützung aus dem Covid-Startup-Hilfsfonds und eine Garantie beantragt. Das war sehr beeindruckend, dass diese in wenigen Tagen im Schnellverfahren genehmigt wurde“, so Breitenecker. Ohne diese Beiträge hätte er das Startup nicht weiterführen können, so Breitenecker.

Derzeit zählt Schoolfox 4000 Schulen und 400.000 Nutzer, die den Service in Anspruch nehmen. Die Hälfte der Nutzer sei laut Breitenecker im Zuge der Coronakrise hinzugekommen.


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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

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Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

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Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

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