26.05.2020

Covid-Startup-Hilfsfonds: 32 Startups erhielten Zuschuss auf private Investments

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gab am Dienstagvormittag im Rahmen einer Pressekonferenz einen ersten Einblick zur bisherigen Bilanz des Covid-Startup-Hilfsfonds. Insgesamt wurde bisher 32 Startups ein Zuschuss auf private Investments genehmigt. Die Zuschüsse belaufen sich auf 8,3 Millionen Euro.
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Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Am Dienstagvormittag informierte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Rahmen einer Pressekonferenz zum Thema Beschäftigung & Standort unter anderem über die aktuelle Bilanz des Covid-Startup-Hilfsfonds.

Der Fonds wurde am 16. April im Rahmen des Startup-Hilfspakets erstmals vorgestellt. Startups erhalten dabei Zuschüsse auf private Investments, die seit Ausbruch der COVID-Krise getätigt wurden. Das bedeutet, bekommt ein Startup frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren von mindestens 10.000 Euro, so werden diese Mittel durch einen Zuschuss verdoppelt. Seit 8. Mai können Anträge gestellt werden – mehr zu den Kriterien könnt ihr hier lesen.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

32 Startups erhalten Zuschuss

Seit 8. Mai wurde laut Schramböck 32 Startups ein Zuschuss auf private Investments aus dem Startup-Hilfsfonds zugesagt. Insgesamt wurden Zusagen in der Höhe von 8,3 Millionen Euro erteilt. Die Zusagen betragen im Durchschnitt 260.000 Euro pro Startup. Wie viele Anträge nicht genehmigt wurden, ist nicht bekannt.

Die Wirtschaftsministerin gab auch Auskunft über die einzelnen Branchen der Startups. Zehn Startups kommen aus dem Bereich Software- und Telekommunikation, zwei aus dem Life Science und Health Bereich, drei aus dem Energiesektor, zehn Startups aus dem B2B-Bereich und sieben Startups aus dem B2C-Bereich.

Drei Startups namentlich genannt

Die Wirtschaftsministerin nannte im Rahmen der Pressekonferenz auch drei Startups namentlich, denen Zuschüsse auf private Investments aus dem Covid-Startup-Hilfsfonds gewährt wurden. Zu den genannten zählen WisR (213.000 Euro) Tripmakery (240.000 Euro) und Schoolfox (370.000 Euro). Wer die privaten Investments getätigt hat, ist derzeit noch nicht bekannt.

Zudem verwies Schramböck auf den Venture Captial Fonds, der die zweite Säule des Startup Hilfspakets bildet – mehr darüber könnt ihr hier lesen. „Derzeit werden die letzten Details zum Venture Capital Fonds erarbeitet, der in den nächsten Wochen ausgeschrieben wird“, so Schramböck.

Covid-Startup-Hilfsfonds: Das Beispiel Schoolfox

Ebenfalls bei der Pressekonferenz vertreten war Julian Breitenecker, CEO & Co-Founder vom Wiener EduTech Schoolfox, das eine Messenger-App für Schulen auf den Markt gebracht hat. Über die App können Lehrer, Eltern und Schüler DSGVO-konform kommunizieren und gemeinsam arbeiten.

Breitenecker gab einen Einblick, welchen Effekt die Coronakrise auf das Geschäft hatte und mit welchen Herausforderungen Schoolfox aktuell zu kämpfen hat. „Wir haben bisher unsere Umsätze dadurch lukriert, indem wir Premium-Lizenzen an Schulen bzw. Schulerhalter verkauft haben. Im März ist unser Umsatz von einem Tag auf den anderen komplett weggefallen, da wir allen Schulen unsere Premium-Services kostenlos zur Verfügung stellten“, so Breitenecker.

Neben dem Wegfall der Umsätze sind laut Breitenecker zudem die Kosten gestiegen, da höhere Serverkapazitäten in Anspruch genommen werden mussten. Zudem ist der Support-Aufwand gestiegen.

Schoolfox verdoppelt Nutzer

„Wir konnten unsere Investoren motivieren nochmals Geld zu investieren. Allerdings war dies zu wenig, um die Phase durchzustehen und daher haben wir bei der aws eine Unterstützung aus dem Covid-Startup-Hilfsfonds und eine Garantie beantragt. Das war sehr beeindruckend, dass diese in wenigen Tagen im Schnellverfahren genehmigt wurde“, so Breitenecker. Ohne diese Beiträge hätte er das Startup nicht weiterführen können, so Breitenecker.

Derzeit zählt Schoolfox 4000 Schulen und 400.000 Nutzer, die den Service in Anspruch nehmen. Die Hälfte der Nutzer sei laut Breitenecker im Zuge der Coronakrise hinzugekommen.


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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Covid-Startup-Hilfsfonds: 32 Startups erhielten Zuschuss auf private Investments

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gaben einen ersten Einblick zur bisherigen Bilanz des Covid-Startup-Hilfsfonds. Insgesamt wurde 32 Startups eine Unterstützung aus dem Startup-Hilfsfonds genehmigt und Zusagen in der Höhe von 8,3 Millionen Euro gewährt.

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