01.12.2021

Ausfallsbonus, Verlustersatz und Co: Diese Covid-Hilfen gelten aktuell

Diese Covid-Förderungen stehen Unternehmen derzeit in Österreich zu Verfügung: Die Expert:innen von Ecovis geben einen Überblick.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Im Rahmen der Verkündung des bundesweiten vierten Lockdowns wurden auch weitere finanzielle Covid-Hilfen angekündigt. Neben der Verlängerung des Ausfallsbonus, des Verlustersatzes und des Härtefallfonds, wurde auch die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den bisherigen Verlustersatz bis 31. März 2022 verlängert. Die Expert:innen von Ecovis geben einen ersten Überblick:

Fristverlängerung Antragstellung Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und für den Verlustersatz wurde vom 31.12.2021 auf den 31.03.2022 verlängert. Beide Zuschüssen haben den Betrachtungszeitraum 16.09.2020 bis 30.06.2021. Der Vollständigkeit halber: Die Antragsfrist für den verlängerten Verlustersatz (Betrachtungszeitraum von Juli bis Dezember 2021) läuft unverändert bis 30.06.2022.

Neu angekündigte Covid-Hilfen

Ausfallsbonus III

Der Ausfallsbonus III soll bei mindestens 40 Prozent Covid-bedingtem Umsatzrückgang von November 2021 bis inklusive März 2022 beantragt werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 Euro pro Monat. Die prozentuelle Höhe des Zuschusses soll analog zu den Regelungen zum bereits bekannten Ausfallsbonus II je nach Branche gestaffelt werden und zwischen 10 Prozent und 40 Prozent des Umsatzrückganges betragen.

Für jeden Monat muss ein eigener Antrag eingebracht werden. Anträge können jeweils ab 16. des Folgemonats bis zum 15. des viertfolgenden Monats gestellt werden:

BetrachtungszeitraumAntragstellung
November 202116.12.2021 – 15.03.2022
Dezember 202116.01.2022 – 15.04.2022
Januar 202216.02.2022 – 15.05.2022
Februar 202216.03.2022 – 15.06.2022
März 202216.04.2022 – 15.07.2022

Bislang wurden erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist noch ausständig.

Verlängerung Verlustersatz

Der Verlustersatz soll um drei weitere Monate verlängert werden (Jänner bis März 2022). Anträge können für bis zu maximal drei Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 beantragt bzw. erhalten, soll es jedoch nicht schädlich sein, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Jänner 2022 besteht.

Ersetzt werden sollen 70 Prozent bis 90 Prozent des Verlustes bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Die Auszahlung soll in bis zu zwei Tranchen erfolgen, wobei eine Beantragung des gesamten Zuschusses im Rahmen der zweiten Tranche zulässig ist. Auch zum Verlustersatz wurden bisher nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Verlängerung Härtefallfonds

Die Förderung soll für die Monate November 2021 bis März 2022 gewährt werden. Voraussetzung für die Beantragung des Härtefallfonds soll ein Einkommensrückgang von mindestens 40 Prozent sein bzw. soll ein Anspruch entstehen, sobald die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Es werden 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich 100 Euro ersetzt. Die Mindestförderung beträgt monatlich 600 Euro, maximal werden 2.000 Euro pro Monat ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), Kleinstunternehmen, Erwerbstätige Gesellschafter, Neue Selbständige sowie freie Dienstnehmer und freie Berufe. Bisher wurden nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Überblick Covid-Hilfen

Überblick Covid-Hilfen vierter Lockdown Österreich
(c) Ecovis

Abschließend ein Hinweis: Es wurde angekündigt, dass nun bei Verstößen gegen die Covid-Bestimmungen erhaltene Hilfen zurückgezahlt werden sollen. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, sollen die Corona-Hilfen für den Monat zurückgezahlt werden müssen.

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In der heimischen Startup-Landschaft hat sich Stefan Ebner längst einen Namen gemacht. Er gründete das Datenunternehmen Braintribe, eröffnete später unter anderem den Co-Creation-Space Tribe.Space, launchte die Co-Creation-Plattform Tribe.Land oder das KI-WealthTech-Unternehmen WeR. Nun meldet er sich mit seinem neuesten Projekt Tribe.One zurück, das laut Ebner eine „dritte Welle der KI“ einläuten soll, nach den Sprachmodellen (LLMs) und den KI-Agents.

Von Agents zur Co-Organisation

Agents hätten sich zwar wie ein „Super Personal Assistant“ angefühlt, seien aber nie etwas gewesen, was eine Organisation wirklich aufnehmen könne, argumentiert Ebner. Tribe.One setzt deshalb eine Schicht über den Agents an: „Ich glaube, die nächste Welle wird das sein, was wir Co-Organisation nennen“, erklärt der Gründer. Gemeint ist ein neues Operating Model, in dem Mensch und KI den Output gemeinsam nutzbar machen. Damit richtet sich die Lösung vor allem an CEOs, CFOs und CMOs, denn: „Die meisten KI-Projekte scheitern nicht an der Technik, sondern an der Organisation“, so Ebner.

Digitale Counterparts für die Führungsebene

Kern des Ansatzes sind sogenannte „Entities“, die auf Tribe.Ones Plattform Gzero laufen. Führungskräfte erhalten darüber ein digitales Gegenüber, etwa einen Co-CEO oder Co-CFO. Dieses kennt das Unternehmen samt Plänen und OKRs und gibt Aufgaben an Agents weiter, da eine Entity selbst keinen direkten Datenzugriff hat.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt Tribe.One an sich selbst: Dort arbeiten laut Ebner vier menschliche und acht KI-C-Levels zusammen, und die Entities sind schon seit einem Jahr intern im Einsatz. Für Kund:innen soll die Möglichkeit bestehen bereits bestehende Agents mitzubringen und zu integrieren.

Ein Ort für Fokus und Austausch

Ebner verbindet technologische Vorhaben traditionell mit physischen Orten, vom Nachtclub Chaya Fuera bis zum Tribe.Space. Auch Tribe.One bekommt mit dem „Co-lab“ nun einen solchen Ort in Wien. Er ist laut Ebner kein klassischer Coworking-Space, sondern ein Ort für Fokus, Schulungen und Austausch, an dem auch Marketing, Kommunikation und Frühphasen-Projekte stattfinden sollen. Um die Szene zu vernetzen, ist jeden letzten Donnerstag im Monat ein „Open House“ geplant. Die offizielle Eröffnung soll gemeinsam mit dem großen Launch im Jänner erfolgen.

Forschung in Wien, Kapitalmarkt in London

Während Forschung und Entwicklung in Österreich bleiben, gründet Tribe.One in London eine Limited als Co-Headquarter für Markt und Kapital. Ebner selbst pendelt entsprechend zwischen zwei Welten: Zwei Wochen pro Monat verbringt er in Wien mit Forschung und Coding, die übrige Zeit bei Kunden, die er vor allem im DACH-Raum und in UK sieht.

Finanziert hat sich das Unternehmen bisher selbst und macht nach Ebners Angaben „substanzielle Umsätze“. Im ersten oder zweiten Quartal des kommenden Jahres will er nun aber Kapital aufnehmen.

Die Vision dahinter ist ambitioniert: Tribe.One soll zu den Top-5-KI-Firmen Europas gehören, die die neue Welle mitgestalten. Nach dem Soft Launch ist der große Launch für Januar geplant, und bis Jahresende will das Team 10 bis 15 Enterprise-Kunden und ebenso viele Startups onboarden. Ein Tool für Millionen Nutzer soll Tribe.One dagegen ausdrücklich nicht werden.

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