01.12.2021

Ausfallsbonus, Verlustersatz und Co: Diese Covid-Hilfen gelten aktuell

Diese Covid-Förderungen stehen Unternehmen derzeit in Österreich zu Verfügung: Die Expert:innen von Ecovis geben einen Überblick.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Im Rahmen der Verkündung des bundesweiten vierten Lockdowns wurden auch weitere finanzielle Covid-Hilfen angekündigt. Neben der Verlängerung des Ausfallsbonus, des Verlustersatzes und des Härtefallfonds, wurde auch die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den bisherigen Verlustersatz bis 31. März 2022 verlängert. Die Expert:innen von Ecovis geben einen ersten Überblick:

Fristverlängerung Antragstellung Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und für den Verlustersatz wurde vom 31.12.2021 auf den 31.03.2022 verlängert. Beide Zuschüssen haben den Betrachtungszeitraum 16.09.2020 bis 30.06.2021. Der Vollständigkeit halber: Die Antragsfrist für den verlängerten Verlustersatz (Betrachtungszeitraum von Juli bis Dezember 2021) läuft unverändert bis 30.06.2022.

Neu angekündigte Covid-Hilfen

Ausfallsbonus III

Der Ausfallsbonus III soll bei mindestens 40 Prozent Covid-bedingtem Umsatzrückgang von November 2021 bis inklusive März 2022 beantragt werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 Euro pro Monat. Die prozentuelle Höhe des Zuschusses soll analog zu den Regelungen zum bereits bekannten Ausfallsbonus II je nach Branche gestaffelt werden und zwischen 10 Prozent und 40 Prozent des Umsatzrückganges betragen.

Für jeden Monat muss ein eigener Antrag eingebracht werden. Anträge können jeweils ab 16. des Folgemonats bis zum 15. des viertfolgenden Monats gestellt werden:

BetrachtungszeitraumAntragstellung
November 202116.12.2021 – 15.03.2022
Dezember 202116.01.2022 – 15.04.2022
Januar 202216.02.2022 – 15.05.2022
Februar 202216.03.2022 – 15.06.2022
März 202216.04.2022 – 15.07.2022

Bislang wurden erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist noch ausständig.

Verlängerung Verlustersatz

Der Verlustersatz soll um drei weitere Monate verlängert werden (Jänner bis März 2022). Anträge können für bis zu maximal drei Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 beantragt bzw. erhalten, soll es jedoch nicht schädlich sein, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Jänner 2022 besteht.

Ersetzt werden sollen 70 Prozent bis 90 Prozent des Verlustes bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Die Auszahlung soll in bis zu zwei Tranchen erfolgen, wobei eine Beantragung des gesamten Zuschusses im Rahmen der zweiten Tranche zulässig ist. Auch zum Verlustersatz wurden bisher nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Verlängerung Härtefallfonds

Die Förderung soll für die Monate November 2021 bis März 2022 gewährt werden. Voraussetzung für die Beantragung des Härtefallfonds soll ein Einkommensrückgang von mindestens 40 Prozent sein bzw. soll ein Anspruch entstehen, sobald die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Es werden 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich 100 Euro ersetzt. Die Mindestförderung beträgt monatlich 600 Euro, maximal werden 2.000 Euro pro Monat ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), Kleinstunternehmen, Erwerbstätige Gesellschafter, Neue Selbständige sowie freie Dienstnehmer und freie Berufe. Bisher wurden nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Überblick Covid-Hilfen

Überblick Covid-Hilfen vierter Lockdown Österreich
(c) Ecovis

Abschließend ein Hinweis: Es wurde angekündigt, dass nun bei Verstößen gegen die Covid-Bestimmungen erhaltene Hilfen zurückgezahlt werden sollen. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, sollen die Corona-Hilfen für den Monat zurückgezahlt werden müssen.

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Der Bitpanda-Headquarter in Wien (c) Bitpanda

Der Broker Bitpanda mischt schon länger in der traditionellen Bankenszene mit: So verpartnerte man sich mit der heimischen Raiffeisen-Landesbank NÖ-Wien, mit der deutschen Landesbank – und eröffnete bereits einen Standort in Dubai, um von dort aus in die MENA-Region zu expandieren. Mit Erfolg: Kurz darauf verkündete der Broker eine Partnerschaft mit der RAKBANK aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Doch nicht nur im traditionellen Bankenwesen macht sich der in Wien gegründete Broker einen Namen. Mittlerweile setzt Bitpanda auf Partnerschaften im Sport als Marketing- und Geschäftsstrategie. Der FC Bayern München ist einer der prominenten Partnerclubs, der dem Broker Präsenz in der Sportszene verschafft. Genauso wie die US-amerikanische National Football Liga (NFL), der AC Milan und Tennis-Star Dominic Thiem.

Erster Partner in Frankreich

Nun setzt der Broker einen Fuß in die bislang noch unverpartnerte französische Bankenlandschaft: Bitpanda geht nämlich eine Partnerschaft mit einer Tochtergesellschaft der französischen Geschäftsbank Société Générale ein – namentlich der Société Générale-FORGE (SG-FORGE).

Mit der Zusammenarbeit möchte man den “Zugang und die Verbreitung des MiCA-konformen EUR CoinVertible (EURCV), einem vollständig regulierten und sicheren Stablecoin”, stärken. Das übergeordnete Ziel der Partnerschaft sei es – wie zu erwarten – “die Akzeptanz digitaler Vermögenswerte weiter voranzutreiben”. Der EURCV ist in den USA nicht erhältlich.

Mit regulierten Stablecoins, wie dem EURCV, soll eine Brücke zwischen traditionellem Finanzwesen und der digitalen Wirtschaft geschlagen werden, schreibt der Broker in einer Aussendung. Der EURCV stelle nämlich “in der volatilen Welt der Kryptowährungen einen stabilen und verlässlichen Wertspeicher” dar.

EURCV-Stablecoin nun bei Bitpanda erhältlich

Die Partnerschaft gestalte sich insofern, sodass europäische Nutzer:innen über die Plattform von Bitpanda Zugang zum EURCV-Stablecoin von SG-FORGE erhalten sollen. Der eurobasierte Stablecoin der SG-FORGE wird somit künftig also bei Bitpanda erhältlich sein. Damit soll es Bitpanda-Nutzer:innen fortan möglich sein, den Stablecoin neben anderen Kryptowährungen und traditionellen Vermögenswerten zu kaufen, zu verkaufen und zu verwahren.

SG-FORGE stelle mit dem EURCV-Stablecoin – einem eurobasierten Stablecoin – eine “vertrauenswürdige Finanzlösung für ein sicheres und nahtloses Trading” bereit. Damit soll der Handel der EURCV-Stablecoins in Europa ausgeweitet werden. Grenzüberschreitende Zahlungen, Überweisungen und alltägliche Transaktionen würden damit gewährleistet.

Jean-Marc Stenger, CEO der SG-FORGE, sieht die Partnerschaft als “entscheidenden Schritt”, um “Stablecoins zu einem Kernelement des globalen Finanzsystems zu machen”, heißt es per Aussendung. “Gemeinsam mit Bitpanda bieten wir europäischen Nutzern eine stabile, sichere und zugängliche digitale Währung”, meint Stenger weiter.

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