01.12.2021

Ausfallsbonus, Verlustersatz und Co: Diese Covid-Hilfen gelten aktuell

Diese Covid-Förderungen stehen Unternehmen derzeit in Österreich zu Verfügung: Die Expert:innen von Ecovis geben einen Überblick.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Im Rahmen der Verkündung des bundesweiten vierten Lockdowns wurden auch weitere finanzielle Covid-Hilfen angekündigt. Neben der Verlängerung des Ausfallsbonus, des Verlustersatzes und des Härtefallfonds, wurde auch die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den bisherigen Verlustersatz bis 31. März 2022 verlängert. Die Expert:innen von Ecovis geben einen ersten Überblick:

Fristverlängerung Antragstellung Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und für den Verlustersatz wurde vom 31.12.2021 auf den 31.03.2022 verlängert. Beide Zuschüssen haben den Betrachtungszeitraum 16.09.2020 bis 30.06.2021. Der Vollständigkeit halber: Die Antragsfrist für den verlängerten Verlustersatz (Betrachtungszeitraum von Juli bis Dezember 2021) läuft unverändert bis 30.06.2022.

Neu angekündigte Covid-Hilfen

Ausfallsbonus III

Der Ausfallsbonus III soll bei mindestens 40 Prozent Covid-bedingtem Umsatzrückgang von November 2021 bis inklusive März 2022 beantragt werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 Euro pro Monat. Die prozentuelle Höhe des Zuschusses soll analog zu den Regelungen zum bereits bekannten Ausfallsbonus II je nach Branche gestaffelt werden und zwischen 10 Prozent und 40 Prozent des Umsatzrückganges betragen.

Für jeden Monat muss ein eigener Antrag eingebracht werden. Anträge können jeweils ab 16. des Folgemonats bis zum 15. des viertfolgenden Monats gestellt werden:

BetrachtungszeitraumAntragstellung
November 202116.12.2021 – 15.03.2022
Dezember 202116.01.2022 – 15.04.2022
Januar 202216.02.2022 – 15.05.2022
Februar 202216.03.2022 – 15.06.2022
März 202216.04.2022 – 15.07.2022

Bislang wurden erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist noch ausständig.

Verlängerung Verlustersatz

Der Verlustersatz soll um drei weitere Monate verlängert werden (Jänner bis März 2022). Anträge können für bis zu maximal drei Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 beantragt bzw. erhalten, soll es jedoch nicht schädlich sein, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Jänner 2022 besteht.

Ersetzt werden sollen 70 Prozent bis 90 Prozent des Verlustes bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Die Auszahlung soll in bis zu zwei Tranchen erfolgen, wobei eine Beantragung des gesamten Zuschusses im Rahmen der zweiten Tranche zulässig ist. Auch zum Verlustersatz wurden bisher nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Verlängerung Härtefallfonds

Die Förderung soll für die Monate November 2021 bis März 2022 gewährt werden. Voraussetzung für die Beantragung des Härtefallfonds soll ein Einkommensrückgang von mindestens 40 Prozent sein bzw. soll ein Anspruch entstehen, sobald die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Es werden 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich 100 Euro ersetzt. Die Mindestförderung beträgt monatlich 600 Euro, maximal werden 2.000 Euro pro Monat ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), Kleinstunternehmen, Erwerbstätige Gesellschafter, Neue Selbständige sowie freie Dienstnehmer und freie Berufe. Bisher wurden nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Überblick Covid-Hilfen

Überblick Covid-Hilfen vierter Lockdown Österreich
(c) Ecovis

Abschließend ein Hinweis: Es wurde angekündigt, dass nun bei Verstößen gegen die Covid-Bestimmungen erhaltene Hilfen zurückgezahlt werden sollen. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, sollen die Corona-Hilfen für den Monat zurückgezahlt werden müssen.

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Zwei Personen sitzen an einem Schreibtisch in einem Büro, auf dem ein Laptop, ein Notizbuch und ein Kaffeebecher stehen. Zwischen ihnen sitzt ein glücklicher Golden Retriever, der von einer der Personen gestreichelt wird. Der Hunde im Büro soll den Stress für die beiden Menschen reduzieren.
Hunde im Büro reduzieren der Studie zufolge Stress. (c) Adobe Stock/Lightfield Studios

Stressfaktoren gibt es am Arbeitsplatz viele, einige davon lassen sich aber von Unternehmen selbst lindern. Eine Studie kam nun zu dem Ergebnis, dass durch Hunde im Büro das Stressempfinden aller Mitarbeiter:innen – auch jener ohne eigenen Hund – sinkt.

Büroarbeit als Quelle für Stress

Trotz Home-Office-Regelungen und hybrider Arbeitsmöglichkeiten verbringen mehr als 80 Prozent der 1.000 befragten Angestellten und Studierenden den Großteil ihrer Arbeitswoche im Büro. Dadurch hätten sie eine engere Beziehung zu ihrem Team und eine höhere Produktivität. Aber auch das Stresslevel schätzen viele im Büro höher ein. Das Pendeln zum Arbeitsort, häufige Unterbrechungen oder Lärm werden hier am häufigsten als Stressfaktoren genannt.

Ein Weg, das Stresslevel zu senken, sind der Studie zufolge Hunde im Büro. 64 Prozent der Befragten sind überzeugt, dass Hunde das allgemeine Stressniveau senken. Sie würden die allgemeine Atmosphäre, die Interaktion mit Mitarbeiter:innen und die Arbeitszufriedenheit positiv beeinflussen. In Österreich besitzen laut der aktuellsten Heimtierstudie 17 Prozent der Haushalte einen Hund.

Produktiver durch mehr Pausen

Wer seinen eigenen Hund mit ins Büro nimmt, macht auch automatisch mehr Pausen. Sieben von zehn Hundebesitzer:innen gaben an, mit Hund qualitativ bessere Pausen zu machen und sich danach auch produktiver zu fühlen. Regelmäßige Pausen schützen außerdem vor Haltungsschäden und fördern die Bewegungsmuskulatur – wie brutkasten berichtete.

Arbeitgeber können durch Hunde im Büro auch die Attraktivität ihres Unternehmens steigern. Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, dass eine hundefreundliche Umgebung sich positiv auf ihre Loyalität gegenüber ihrem Arbeitgeber auswirkt. 40 Prozent kommen sogar öfter ins Büro, weil Hunde dort erlaubt sind.

Klare Regeln für Hunde im Büro

Wichtig sind bei alldem vor allem klare Richtlinien für Hundebesitzer:innen im Unternehmen. Unter den Befragten gaben 35 Prozent an, einen solchen Leitfaden für Bürohunde an ihrem Arbeitsplatz zu kennen. Hier können zum Beispiel auch hundefreie Zonen festgelegt werden. Der Studienauftraggeber Mars Austria schlägt auch einen “Botschafter für Haustiere” vor, der bei Problemen im Bedarf vermitteln kann. Das Unternehmen gab die Studie bei dem Marktforschungsinstitut iVox in Auftrag.

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