01.12.2021

Ausfallsbonus, Verlustersatz und Co: Diese Covid-Hilfen gelten aktuell

Diese Covid-Förderungen stehen Unternehmen derzeit in Österreich zu Verfügung: Die Expert:innen von Ecovis geben einen Überblick.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Im Rahmen der Verkündung des bundesweiten vierten Lockdowns wurden auch weitere finanzielle Covid-Hilfen angekündigt. Neben der Verlängerung des Ausfallsbonus, des Verlustersatzes und des Härtefallfonds, wurde auch die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den bisherigen Verlustersatz bis 31. März 2022 verlängert. Die Expert:innen von Ecovis geben einen ersten Überblick:

Fristverlängerung Antragstellung Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und für den Verlustersatz wurde vom 31.12.2021 auf den 31.03.2022 verlängert. Beide Zuschüssen haben den Betrachtungszeitraum 16.09.2020 bis 30.06.2021. Der Vollständigkeit halber: Die Antragsfrist für den verlängerten Verlustersatz (Betrachtungszeitraum von Juli bis Dezember 2021) läuft unverändert bis 30.06.2022.

Neu angekündigte Covid-Hilfen

Ausfallsbonus III

Der Ausfallsbonus III soll bei mindestens 40 Prozent Covid-bedingtem Umsatzrückgang von November 2021 bis inklusive März 2022 beantragt werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 Euro pro Monat. Die prozentuelle Höhe des Zuschusses soll analog zu den Regelungen zum bereits bekannten Ausfallsbonus II je nach Branche gestaffelt werden und zwischen 10 Prozent und 40 Prozent des Umsatzrückganges betragen.

Für jeden Monat muss ein eigener Antrag eingebracht werden. Anträge können jeweils ab 16. des Folgemonats bis zum 15. des viertfolgenden Monats gestellt werden:

BetrachtungszeitraumAntragstellung
November 202116.12.2021 – 15.03.2022
Dezember 202116.01.2022 – 15.04.2022
Januar 202216.02.2022 – 15.05.2022
Februar 202216.03.2022 – 15.06.2022
März 202216.04.2022 – 15.07.2022

Bislang wurden erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist noch ausständig.

Verlängerung Verlustersatz

Der Verlustersatz soll um drei weitere Monate verlängert werden (Jänner bis März 2022). Anträge können für bis zu maximal drei Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 beantragt bzw. erhalten, soll es jedoch nicht schädlich sein, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Jänner 2022 besteht.

Ersetzt werden sollen 70 Prozent bis 90 Prozent des Verlustes bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Die Auszahlung soll in bis zu zwei Tranchen erfolgen, wobei eine Beantragung des gesamten Zuschusses im Rahmen der zweiten Tranche zulässig ist. Auch zum Verlustersatz wurden bisher nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Verlängerung Härtefallfonds

Die Förderung soll für die Monate November 2021 bis März 2022 gewährt werden. Voraussetzung für die Beantragung des Härtefallfonds soll ein Einkommensrückgang von mindestens 40 Prozent sein bzw. soll ein Anspruch entstehen, sobald die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Es werden 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich 100 Euro ersetzt. Die Mindestförderung beträgt monatlich 600 Euro, maximal werden 2.000 Euro pro Monat ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), Kleinstunternehmen, Erwerbstätige Gesellschafter, Neue Selbständige sowie freie Dienstnehmer und freie Berufe. Bisher wurden nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Überblick Covid-Hilfen

Überblick Covid-Hilfen vierter Lockdown Österreich
(c) Ecovis

Abschließend ein Hinweis: Es wurde angekündigt, dass nun bei Verstößen gegen die Covid-Bestimmungen erhaltene Hilfen zurückgezahlt werden sollen. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, sollen die Corona-Hilfen für den Monat zurückgezahlt werden müssen.

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ÖBB Railjet
Symbolfoto ÖBB Railjet | © ÖBB/Philipp Horak

Zwischen all den einander abwechselnden Hypes im Technologie-Bereich finden einige Innovationen zwischenzeitlich weniger Beachtung in der öffentlichen Wahrnehmung – so etwa der vor einigen Jahren gehypte 3D-Druck. Dabei hat sich auch dort in den vergangenen Jahren einiges getan. Ein Beispiel dafür sind die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), die die Technologie mittlerweile umfassend einsetzen.

“Bereits knapp 1.000 3D-druckfähige Bauteile im virtuellen Ersatzteil- und Modernisierungslager”

“Schon heute fahren über 40.000 3D-gedruckte Bauteile auf österreichischen Schienen. Wir haben bereits knapp 1.000 3D-druckfähige Bauteile in unserem virtuellen Ersatzteil- und Modernisierungslager. Unser Ziel ist es, bis 2028 die Anzahl auf 5.000 digitalisierte Bauteile zu erhöhen”, wird Sebastian Otto, Leiter Additive Fertigung bei ÖBB Technische Services, in einer Aussendung des oberösterreichischen Unternehmens Nevo3D zitiert. Dieses führt die Geschäfte des im Dezember 2023 in Insolvenz gegangenen Anbieters Evo-Tech weiter und wurde Anfang dieses Jahrs gegründet.

Reparieren statt entsorgen dank 3D-Druck

Zunächst Evo-Tech und nun Nevo3D arbeitet seit Jahren mit der ÖBB im Bereich 3D-Druck zusammen. “Durch den Einsatz von 3D-Drucklösungen können Baugruppen repariert werden, die ansonsten entsorgt worden wären, obwohl nur ein Teil davon defekt ist. Darüber hinaus können Einzelteile sowie Kleinserien für die Modernisierung der Fahrzeugflotte gefertigt werden”, heißt es vom Unternehmen. Dies trage dazu bei, den Materialverbrauch zu reduzieren, Abfälle zu minimieren und Lieferwege sowie Lieferzeiten kurz zu halten. Das soll letztlich auch bei der Erreichung der Klimaziele helfen.

Neues Material aus Partnerschaft zwischen Nevo3D und Kimya bereits in ÖBB-Railjets im Einsatz

Nun ging Nevo3D eine Partnerschaft mit dem Materialhersteller Kimya ein, um eine Systemlösung zu entwickeln, die speziell auf die Bedürfnisse der Bahnindustrie zugeschnitten sei und die höchsten Brandschutzstandards erfülle. Das neue Material werde von den ÖBB bereits in Railjets eingesetzt, heißt es von Nevo3D. Die neue Lösung basiere auf Polycarbonat (PC) und erreiche eine Kostenersparnis von bis zu 80 Prozent im Vergleich zum bisherigen Standard. Dadurch sollen auch Einsatzbereiche wirtschaftlich werden, die es bislang nicht waren.

Kombination mit Lackierung soll weitere Einsatzmöglichkeiten schaffen

Für die Zukunft plane man die Zertifizierung von 3D-gedruckten Bauteilen in Kombination mit einer speziellen Lackierung, heißt es von Nevo3D: “Dies würde die Einsatzmöglichkeiten des 3D-Drucks in der Bahnindustrie weiter ausbauen und die Implementierung beschleunigen.”

Nevo3D: Neben ÖBB auch Siemens, VW, Lufthansa u.a. als Referenzkunden

Neben dem Verkauf von 3D-Drucklösungen, also 3D-Druckern, Materialien und Prozessparametern, bietet Nevo3D auch Druckdienstleistungen an. Dazu betreibt das Unternehmen selbst 20 Maschinen. Ein neues 3D-Druckzentrum in Schörfling am Attersee wird Anfang Juni eröffnet. Neben den ÖBB nennt die Firma auf ihrer Page eine Reihe weiterer großer Referenzkunden, darunter Siemens, Volkswagen, voestalpine, Bosch, BASF und die Lufthansa.

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