28.08.2023

„Covid Fighters“ in Konkurs

Zu Pandemiezeiten waren die „Covid Fighters“ in Ostösterreich omnipräsent. Jetzt blieb dem Unternehmen nurmehr das Konkursverfahren.
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Ein Covid-Teststäbchen wird in ein Röhrchen gesteckt.
Fabio Balbi - stock.adobe.com

Die Mission der „Covid Fighters“ hat vielleicht zu gut funktioniert: Die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, sodass die Pandemie so rasch wie möglich überstanden werden kann. August 2023: Die Pandemie ist vorbei, damit ist auch die Nachfrage für mobile Testlabors, Desinfektionsroboter und Abwassertestungen gesunken. Die Artichoke Biotech GmbH, Mutterfirma der Initiative „Covid Fighters“, eröffnete daher am 25. August ihr Konkursverfahren.

50 Mitarbeiter:innen betroffen

Begonnen hat das Unternehmen mit mobilen Container-Laboren für PCR-Tests. In Folge hat die Artichoke Biotech GmbH Ausschreibungen unter anderem für Testungen in Pflichtschulen in Wien, Nieder- und Oberösterreich an Land gezogen. „Die Auftragslage war mit fünf gewonnenen Ausschreibungen (inkl. Schultestungen) und bis zu 300.000 Einzeltestungen pro Tag, mit einem erwarteten Gesamt-Volumen von bis zu 938 Millionen Euro sehr positiv“, so ein Statement des Unternehmens. 2022 kam das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss, dass die Vergabe der Schultests rechtswidrig war.

Laut Aussendung des KSV1870 belaufen sich die Passiva auf rund 5,1 Millionen Euro, die Aktiva auf etwa 3 Millionen Euro sowie weiteres Anlagevermögen. Der Konkurs betrifft 50 Mitarbeiter:innen sowie rund 50 weitere Gläubiger.

Neue Projekte stemmten Liquiditätshürde nicht

Noch vor dem jetzigen Konkursverfahren wurde vergebens versucht, mit dem erworbenen Know-How neue Projekte zu schaffen. Um Kosten zu sparen hat das Unternehmen den Personalstand reduziert. Trotz aller Maßnahmen haben die Covid Fighters keine ausreichende Zahlungsfähigkeit generiert. Laut KSV1870 ist eine Unternehmensfortführung nicht möglich und eine Liquidierung des Betriebs wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfolgen. „Eine ordnungsgemäße und rasche Abwicklung des Insolvenzverfahrens im Sinne aller Gläubiger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird nun angestrebt“, so ein Sprecher des Unternehmens.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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