30.08.2024
CORPORATE VENTURING

Corporate Venturing: Das kann die Politik beitragen

Es gibt in Österreich einige Best Practice-Beispiele im Bereich Corporate Venturing. Was müsste politisch passieren, um noch mehr herauszuholen? Wir haben nachgefragt.
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Corporate Venturing - Empfehlungen an die Politik - vlnr.: Christoph Schmidt, Nik Munaretto, Viktoria Ilger, Christian Wolf und Andreas Nemeth | (c) brutkasten
vlnr.: Christoph Schmidt, Nik Munaretto, Viktoria Ilger, Christian Wolf und Andreas Nemeth | (c) brutkasten

“Corporate Venturing” is powered by AVL, Elevator Ventures, Flughafen Wien – Vienna Airport, ÖBB, Plug and Play Tech Center, Raiffeisen Bank International AG, UNIQA Ventures und VERBUND AG.


Mit der brutkasten-Serie Corporate Venturing haben wir uns Innovationsaktivitäten von Großunternehmen wie der Zusammenarbeit mit Startups und Scaleups oder dem Venture Building gewidmet. Dabei wurde klar: Es gibt hierzulande inzwischen einige Best-Practice-Beispiele, die auf jahrelanger Erfahrung und wertvollen Learnings basieren. Von diesen Erfahrungen können auch andere lernen und damit eine Abkürzung auf dem Weg zum erfolgreichen Corporate Venturing nehmen – einer der Zwecke unserer Serie.

Doch wie so oft geht es nicht nur um das eigene Handeln. Auch die gesellschaftlichen, politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen spielen eine Rolle. Wir haben bei den Diskutant:innen aus unserer Corporate Venturing-Serie nachgefragt, wo sie das größte Verbesserungspotenzial sehen.

Eine Frage der Kultur in Gesellschaft und Unternehmen

Klar ist für mehrere Corporate Venturing-Expert:innen: Es geht nicht nur um monetäre Anreize und regulatorische Erleichterungen seitens der Politik, sondern auch um eine bessere Awareness für das Thema in den Unternehmen und der Bevölkerung. “Es braucht eine starke Innovationskultur und Unternehmenskultur: Unternehmen müssen eine Innovationskultur fördern, die das Experimentieren und die Zusammenarbeit mit Startups unterstützt”, meint etwa Viktoria Ilger, Team Lead Startup Initiative bei AVL.

Und Christoph Schmidt, Head of Business Development and Innovation beim Flughafen Wien, sagt: “Es braucht vor allem gesellschaftlich eine andere Einstellung zum Thema Erfinder- und Unternehmertum. Es gibt genug gute Ideen und Forschungsprojekte, es scheitert jedoch an der Motivation damit Geld zu verdienen und vor allem am ‘Dürfen'”.

Mögliche politische Maßnahmen zur Förderung von Corporate Venturing

Doch die Kultur ist eben auch nicht alles. Auch Christian Wolf, Head of Strategic Partnerships & Ecosystems bei der Raiffeisen Bank International, sieht das Mindest innerhalb der Unternehmen als essenzielle Voraussetzung. Es brauche aber auch Möglichkeiten für konkrete politische Maßnahmen, um Corporate Venturing zu begünstigen. So nennt er etwa mögliche steuerliche Anreize und wünscht sich nicht nur eine Vereinfachung von Regularien, sondern auch “verständliche und beständige gesetzliche Rahmenbedingungen”, die für Rechtssicherheit sorgen und damit die Planung und Durchführung von Corporate-Venturing-Aktivitäten erleichtern sollen.

Zudem könnte die Politik Plattformen für den Austausch zwischen etablierten Unternehmen, Startups, Hochschulen und Forschungseinrichtungen initiieren bzw. unterstützen, meint Wolf. Außerdem sieht er Investitionen in Forschungseinrichtungen, die Partnerschaften mit der Wirtschaft eingehen sowie Investitionen in digitale und physische Infrastruktur, die experimentelle Entwicklung und unternehmerische Aktivitäten unterstützen, als mögliche Maßnahmen.

Auch Viktoria Ilger hat konkrete Vorstellungen, wie die Politik aktiv werden könnte. So führt sie etwa die Einführung von steuerlichen Anreizen für Unternehmen, die in Corporate Venturing und Startup-Kooperationen investieren, ins Treffen, und wünscht sich vereinfachte rechtliche Rahmenbedingungen in dem Bereich. Zudem sieht sie eine Erhöhung der Fördermittel und Finanzierungsmöglichkeiten für partnerschaftliche Innovationsprojekte auf nationaler und europäischer Ebene als sinnvolle potenzielle Maßnahme. Und Ilger ergänzt: “Hier wäre aber vor allem für die Zusammenarbeit mit Startups eine einfache und schnelle Förderabwicklung notwendig.”

Wie eine Förderung von Corporate Venturing durch den Staat konkret aussehen kann, erzählt Nik Munaretto, Managing Director, Plug and Play Austria, aus seiner Erfahrung: “Wir erleben immer öfters, dass Governments die initialen Partnerschafts-Fees für die wichtigsten Stakeholder – fast immer zeitlich begrenzt – mitfinanzieren. Hier geht es ganz klar um die Weiterentwicklung des jeweiligen Wirtschaftsstandorts.” Für ein aktuelles Projekt in Budapest gebe es etwa eine Regierungszusage über eine Million Euro pro Jahr für diesen Zweck. Damit reduziere die Regierung die Einstiegsbarriere für Coporates maßgeblich. “Solche Initiativen ermöglichen es, dass auch ‘kleinere’ Corporates im internationalen Startup-Ecosystem Fuß fassen können”, so Munaretto.

Konkrete Maßnahmen zur Förderung von Corporate Venture Capital (CVC)

Ein Thema innerhalb des Bereichs Corporate Venturing, für das ganz eigene Regeln gelten, ist Corporate Venture Capital (CVC). Entsprechend ergeben sich auch auf politischer Ebene einige Forderungen konkret für diesen Teilbereich. “Um dabei zu unterstützen, die Finanzierungslücke für Later-Stage-Startups zu schließen, kann die Politik an den Rahmenbedingungen arbeiten. Anstatt sich selbst als Startup Investor zu versuchen sehe ich die Rolle der Politik dabei zu helfen, mehr privates Wachstums-Kapital zu mobilisieren”, meint Andreas Nemeth, CEO von UNIQA Ventures. Und dazu gehören seiner Meinung nach auch “Maßnahmen, um österreichische Leitunternehmen und deren Kapital für Startup-Investments zu mobilisieren”.

Konkret sieht Nemeth einen Investitionsfreibetrag für Risikokapitalinvestments auch für Fonds als steuerlichen Anreiz als wichtige Maßnahme an. “Investitionen in Risikokapitalfonds sollten zu einem signifikanten Teil als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und über die Fondslaufzeit abgeschrieben werden”, führt der UNIQA-Ventures-CEO aus. Zudem wünscht er sich eine Erleichterung der Eigenkapitalunterlegungsvorschriften, also eine Verringerung der Eigenkapitalbeträge, die Banken, Finanzinistitute und Versicherungsunternehmen bei Risikokapitalinvestments per Gesetz unterlegen müssen. “Das würde ein Fondsinvestment erheblich attraktiver erscheinen lassen”, meint Nemeth.

Zudem kann sich der UNIQA-Ventures-CEO eine Investitionsprämie für Risikokapitalinvestments analog zum Forschungsprämienmodell in Österreich, bei dem bis zu 14 Prozent der F&E-Ausgaben bezuschusst werden, vorstellen. Auch öffentliche Co-Investments in Form einer Verdoppelung privater Kapitalzusagen in Risikokapitalfonds durch den Staat wären für Nemeth eine mögliche politische Maßnahme. “Die Investitionsentscheidung würde bei den privaten Investoren liegen. Der Staat würde aber die Fire-Power der privaten Investoren erhöhen und die privaten Fondsinvestments verdoppeln”, führt er aus.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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