14.06.2019

Corporate-Startup-Collaboration: „Startups nicht zu lange blockieren“

Vom ersten Batch an nutzte Wüstenrot den weXelerate-Accelerator für seine Corporate-Startup-Collaboration-Aktivitäten. Eine entscheidende Rolle spielt dabei das Tempo.
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Corporate-Startup-Collaboration - Wüstenrot
(c) Wüstenrot: Nina Tamerl, Head of Innovation Marketing bei Wüstenrot
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Dass Startups von der Zusammenarbeit mit den richtigen Corporates massiv profitieren können, liegt auf der Hand. Wenn es dann um die Umsetzung geht, reichen gute Konzepte und guter Wille aber nicht aus. Damit es klappt, braucht es auch das richtige Mindset und das richtige Tempo – auf beiden Seiten. Ein Best-Practice-Beispiel liefert Wüstenrot. Im weXelerate-Accelerator ist man seit dem ersten Batch als Mentor aktiv und hat bereits mehrere Corporate-Startup-Collaboration-Projekte umsetzen können. Und auch in Batch 4, der gerade läuft, hat Wüstenrot wieder mehrere Projekte am Start.

+++ Warum Wüstenrot sein Innovation Office und -Lab im weXelerate eröffnet +++

Video: Wüstenrot und die Startups aus dem weXelerate Batch 4

Startups als „Bindeglied“ im Innovationskonzept

„Grundsätzlich geht es darum, die smarten Lösungen der Startups mit der Expertise und dem Know-how unseres Traditionsunternehmens zu verbinden“, erklärt Nina Tamerl, Head of Innovation & Marketing bei Wüstenrot. Entscheidend sei dabei, kundenzentrierte Lösungen zu entwickeln. Die Startups fügen sich dabei in ein noch viel größer gedachtes Innovations-Konzept ein. „Einerseits bauen wir einen Company Builder für die radikaleren Innovation auf. Andererseits betreiben wir Corporate Innovation. Startups sind dabei für uns das Bindeglied zwischen diesen Bereichen“, sagt Tamerl.

Gemeinsam schnell vorankommen

Damit in der Zusammenarbeit wirklich beide Seiten profitieren, legt man bei Wüstenrot besonderen Wert darauf, gemeinsam schnell voranzukommen. „Wir versuchen, mit den ausgewählten Startups sehr bald zu einem PoC zu kommen“, sagt Nina Tamerl. Denn wenn man rasch ins Testen und Trainieren komme, könne man den Startups auch schnell einen Ausblick geben, ob es in Richtung MVP weitergehe. „Es ist auch für uns wichtig, die Startups nicht zu lange zu blockieren. Einerseits müssen sie ja auch während der Kooperation in Sachen Investments und Produktentwicklung vorankommen. Und andererseits wollen wir natürlich auch für uns schnell einen Output bekommen“, so Katharina Sauer, Innovation Manager bei Wüstenrot.

+++ Fokus: Corporate Innovation +++

Wüstenrot-Team „mit vollem Herzblut bei der Sache“

Davon, dass Wüstenrot diesen Worten auch Taten folgen lässt, konnte sich etwa das Münchner Chatbot-Startup e-bot7 überzeugen, das im zweiten weXelerate-Batch teilnahm. „Die Zusammenarbeit mit dem Wüstenrot-Team war von Beginn an sehr cool. Die Leute sind sehr affin für die Technologie, mit vollem Herzblut bei der Sache und geben super Feedback, auf dem wir aufbauen können“, erzählt Fabian Beringer, Co-Founder und Managing Director des Startups.

(c) e-bot7: Die Gründer Fabian Beringer, Xaver Lehmann und Maximilian Gerer

„In der Arbeit mit so großen Unternehmen nicht selbstverständlich“

Wie schnell man das gemeinsame Projekt auf den Boden brachte, habe ihn überrascht. „Natürlich gab es seitens Wüstenrot einiges abzuklären, etwa um optimalen Datenschutz zu gewährleisten“, sagt der e-bot7-Gründer. Letztlich seien aber keine unerwarteten Verzögerungen eingetreten – das sei in der Arbeit mit so großen Unternehmen nicht selbstverständlich.

Corporate-Startup-Collaboration: nachhaltige Partnerschaft als Ziel

Für die Zukunft kann man sich seitens Wüstenrot auch eine Vertiefung der Kooperation vorstellen. „Es bieten sich noch viele Möglichkeiten für weitere Anwendungen der Technologie“, sagt Nina Tamerl. Generell strebe man nachhaltige Partnerschaften in der Corporate-Startup-Collaboration an. „Wer an Innovationen arbeitet, braucht Weitblick und Durchhaltvermögen. Das gilt auch für die Zusammenarbeit mit den Startups. Nur dann profitieren beide Seiten ideal und auf lange Sicht“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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