07.10.2019

Wie Unternehmen erfolgreich Corporate Innovation vorantreiben

Im Interview spricht Daniel Tyoschitz, Gründer und Geschäftsführer von Understand Innovation, über die Voraussetzungen, die es braucht, damit Corporate Innovation gelingt. Zudem erläutert er kritisch, warum viele Firmen noch immer Innovationtheater spielen.
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Corporate Innovation
Daniel Tyoschitz, Gründer und Geschäftsführer von Understand Innovation

Daniel Tyoschitz ist Gründer und Geschäftsführer Understand Innovation. Dabei handelt es sich um eine globale Informationsplattform, bei der führende Experten aus dem Silicon Valley, Tel Aviv und Berlin aktiv sind, und sich mit den Themen Corporate Innovation sowie digitaler Transformation beschäften. Understand Innovation hat sich zum Ziel gesetzt, KMU in Deutschland bei der digitalen Transformation zu unterstützen.

+++Austrian Innovation Forum: Das erwartet die Teilnehmer 2019 +++

Julia Weinzettl von Taskfarm hat mit Tyoschitz über die Erfolgsfaktoren von Corporate Innovation gesprochen und warum es noch immer vorkommt, dass Firmen „Innovationstheater“ spielen. Tyoschitz wird übrigens am Austrian Innovation Forum sprechen, das am 16. und 17. Oktober in Wien stattfinden wird.


Warum kommt es noch immer vor, dass Unternehmensinnovation des öfteren scheitert?

Daniel Tyoschitz: Unternehmen haben erkannt, dass sie handeln müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie haben meist jedoch das Ausmaß der notwendigen Veränderung noch nicht verstanden. Im Moment wird oft Innovationstheater aufgeführt. Der CEO oder der Aufsichtsrat beschließen, “digital” zu werden und die digitale Strategie zur Erreichung dieses Effekts wird entwickelt. Oft werden dafür neue Mitarbeiter eingestellt, da davon ausgegangen wird, dass dieses innovative Denken im Unternehmen selbst nicht vollumfänglich existiert.

Wie äußert sich dies konkret?

Daniel Tyoschitz: Technologien werden ausprobiert, Innovationsreisen ins Silicon Valley gestartet, Kontakte zu Startups geknüpft, Innovation Challenges organisiert, Büroflächen neu gestaltet und ein Innovationslabor eröffnet. Man will die Hands-on-Mentalität, für die Startups stehen, auf große, gewachsene Unternehmen übertragen und versucht, diese Veränderung mit einem Methodenkatalog wie Scrum oder Design Thinking zum Laufen zu bringen. Dabei wird jedoch übersehen, dass einer bestehende Unternehmenskultur nicht einfach ein neues Kleid angezogen werden kann.  Das Unternehmen kann sich nur ändern, wenn sich die Mitarbeiter ändern.

Welchen Ansatz sollten Unternehmen daher verfolgen?

Daniel Tyoschitz: In Zukunft wird jedes Unternehmen ein digitales Unternehmen sein. Daher ist die digitale Strategie kein zusätzlicher Punkt in der Unternehmensplanung, sondern muss in alle Bereiche des Unternehmens verwoben werden. Corporate Innovation kann nur nachhaltig implementiert werden, wenn sie fünf Ebenen abdeckt. Man unterscheidet zwischen Cultural, Organizational, Individual, Commercial und Operational Innovation (COICO Transformations Modell).

Welche Voraussetzungen braucht es, damit diese Maßnahmen auch erfolgreich umgesetzt werden können?

Daniel Tyoschitz: Das typische Set an Innovationsmaßnahmen, das ich vorher erwähnte, kann durchaus nützlich sein, wenn es mit der richtigen Herangehensweise kombiniert wird. Innovation Journeys, wenn sie vor dem Hintergrund eines strategischen Projekts veranstaltet werden und zeitgleich potenzielle Partner im Ökosystem identifiziert und kontaktiert werden, bringen durchaus Mehrwert.

Genauso sinnvoll ist es transformative Tools anzuwenden. Wichtig ist einfach, dass die Strategie auf allen Linien durchdacht ist und dass die Maßnahmen nicht nur von der C-Ebene gutgeheissen, sondern auch aktiv unterstützt werden.

Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Startups und Corporates gelingen?

Daniel Tyoschitz: Das gleiche gilt für die Zusammenarbeit mit Startups. Natürlich macht es Sinn sich externe Ideen in das Unternehmen zu holen. Sie werden sich aber weder entwickeln noch verbreiten, wenn nicht davor schon überlegt wurde, welche Anlaufstellen es auf Unternehmensseite gibt und wie diese Innovationen in tatsächliche Produkte umgesetzt werden.

Warum wir uns als Unternehmen verändern sollen, ist mittlerweile den meisten klar. Was wir machen müssen, um uns zu verändern wird immer klarer. Doch wie wir es umsetzen was wir machen wollen ist momentan in den meisten Unternehmen nicht nachhaltig durchdacht.

Das klingt komplex, wo ist der beste Anfangspunkt?

Daniel Tyoschitz: Mitarbeiter und Unternehmenskultur sind die wichtigsten Ansatzpunkte für die Umsetzung nachhaltiger Veränderungen. Ich halte es für wichtig, ein internes Digitalisierungs Team aufzubauen, die Vision selbst zu erfinden und dann mit voller Verantwortung umzusetzen.

Um diese Transformation umzusetzen, sind starke Führungsqualitäten erforderlich. Führungskräfte können die Umsetzung nur vorantreiben, wenn sie sie auch glaubwürdig verkörpern. Eine wichtige Unterstützung sind dabei Weiterbildungsformate, die Inhalte und auch menschliche Fähigkeiten vermitteln.

Die gelebte Veränderung, die frühzeitige Einbeziehung der Mitarbeiter sowie Anreize für Veränderungsbeiträge sind tragende Säulen der Transformation.

Wie werden Unternehmen in zehn Jahren aussehen?

Daniel Tyoschitz: Ich denke, dass sich die Plattformökonomie mittelfristig in jeder Branche durchsetzen wird. Es wird in jeder Kategorie wie z.B. Urlaub, Lebensmittel, Transport, etc. eine oder wenige dominierende Unternehmen geben, die die Schnittstelle zum Endkunden sind und Ökosysteme orchestrieren, so wie das Amazon schon heute für den Warenhandel macht.

Kunden haben nahezu vollkommende Markttransparenz und bekommen das was sie möchten zu dem Zeitpunkt der Wahl. Vor allem in der B2B-Welt wird das im DACH-Raum für unglaublich große Machtverschiebungen sorgen. Kurz gesagt: Nicht Unternehmen, sondern Ökosysteme werden gegeneinander konkurrieren.


=> zur Page von Understand Innovation


*Disclaimer: Im Sinne des Taskfarm Konzepts wurde Daniel Tyoschitz von Helmut Blocher, Geschäftsführer Succus GmbH, auf das Interview eingeladen. Sie spricht am 16./17 Oktober 2019 am Austrian Innovation Forum.


Zur Gastautorin

Dieses Interview wurde von Julia Weinzettl geführt und erstmals auf dem Blog der Plattform Taskfarm veröffentlicht. Weinzettl startete ihre Karriere nach dem Wirtschaft-, Politik- und Kommunikationswissenschaften-Studium als Marketingmanagerin der damaligen Startups sms.at, uboot.com und handy.at. Nach Tätigkeiten als Mobile Business Development Manager bei bwin (damals auch noch im Startup-Stadium) und als Data Protection Counselor bei der Personensuchmaschine www.123people.com wurde Weinzettl selbst zur Gründerin. Gemeinsam mit ihrem Mann Mike Weinzettl startete sie 2011 www.taskfarm.com als Marktplatz zur Projektvermittlung. Später folgte der Pivot zu einem Fokus auf Softwareentwicklung und Consulting. Mit dem Taskfarm-Blog legt die Gründerin eine große Interview-Serie zum Thema „Future of Work“ vor.


 

 

 

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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