10.04.2020

Coronavirus-Kurve: Stagnation statt Absinken – neues Wissen zur Dunkelziffer

Die Anzahl der neu diagnostizierten Coronavirus-Fälle pro Tag bleibt in Österreich seit Tagen am gleichen Niveau. Die erste Auswertung von Stichprobentests lieferte derweil Erkenntnisse zur Dunkelziffer, die ein potenzielles Problem aufzeigen.
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Coronavirus-Kurve flacht in Österreich ab - Auflockerung der Maßnahmen am Ostermontag unrealistisch - Stagnation, Dunkelziffer
(c) Adobe Stock - candy1812

Daran, dass die in Österreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergriffenen Maßnahmen Wirkung gezeigt haben, besteht überhaupt kein Zweifel. In Sachen Intensiv-Betten sei das Land „auf der sicheren Seite“, betonte Gesundheitsminister Rudolf Anschober heute abermals. Die Coronavirus-Kurve war seit einigen Tagen nach dem Start des Shutdown zunächst immer mehr abgeflacht, bevor sie begann, aufgrund einer kleinen Zahl an neuen Diagnosen und einer täglich großen Zahl an offiziell wieder Genesenen, zu sinken.

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Coronavirus-Kurve: Zahl der neuen Diagnosen stagniert

Weil die Zahl an Genesungen derzeit im gleichen Maß ansteigt, wie vor einigen Wochen die Zahl an neuen Diagnosen, verläuft die Coronavirus-Kurve immer steiler nach unten. Das täuscht jedoch über ein Detail hinweg, das in der vergangen Woche bei den Zahlen des Gesundheitsministeriums zu beobachten war: Die Zahl der täglichen neuen Diagnosen sinkt bereits seit vielen Tagen nicht mehr ab. Sie schwankt in etwa um 300 herum. Das ist ein sehr niedriges Niveau, das per se nicht besorgniserregend oder gefährdend für das Gesundheitssystem ist. Es zeigt aber, dass der Shutdown die Ausbreitung des Virus in Österreich nur stark einbremsen und nicht wirklich stoppen konnte.

Mehr neue Fälle als bei Shutdown-Beginn, aber keine exponenzielle Steigerung

Die Ausgangssituation für die erste Maßnahmen-Auflockerung am kommenden Dienstag (bereits seit deren Ankündigung ist Gefühlsmäßig eine gewisse Schlampigkeit eingekehrt) ist also: Es gibt derzeit täglich sogar etwas mehr neue (gemessene) Fälle als zum Beginn des Shutdowns – allerdings ohne exponenzielle Steigerung. Dennoch stellt sich die Frage: Können die neuen Regelungen wie die Schutzmasken-Pflicht, die Stopp Corona-App und Abstand Halten und Hände Waschen ausreichend Wirkung entfalten, um auch nach Auflockerungsmaßnahmen eine Steigerung beim Wachstum zu verhindern? Andernfalls droht ein neuerlicher Anstieg der Coronavirus-Kurve, der einen zweiten Shutdown zur Folge haben könnte.

Stichprobentests deuten auf hohe Dunkelziffer

Dabei dürfte es tatsächlich nicht um 300 weitere Personen pro Tag gehen, sondern um erheblich mehr. Das zeigte nun die erste Auswertung der durchgeführten Stichprobentests mit 1544 Personen, die ein Ergebnis mit noch sehr großem Spielraum lieferte. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent waren demnach im Untersuchungszeitraum, 1. bis 6. April, zwischen 10.200 und 67.400 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Der statistisch wahrscheinlichste Wert liege bei 28.500 Personen, sagen die für die Studie verantwortlichen Forscher von SORA. Zum Vergleich: In der Mitte des Zeitraums am 4. April lag die offizielle Zahl der aktuell Erkrankten bei knapp unter 9000. Daraus ergibt sich eine wahrscheinliche Dunkelziffer (bei der Annahme von 28.500 Erkrankten), die etwa doppelt so hoch ist, wie die Anzahl der bekannten Fälle.

Dunkelziffer steigt und sinkt mit bekannten Fällen

Generell kann vermutet werden, dass die Dunkelziffer immer im etwa gleichen Ausmaß steigt und sinkt, wie die Anzahl der bekannten Fälle, unter der Annahme, dass immer etwa der gleiche Anteil an Personen Symptome aufweist, bzw. symptomlos erkrankt. Tatsächlich dürfte es zuletzt also konstant (sehr grob hochgerechnet und mit erheblicher Unschärfe) eher um die 900 Neuinfektionen pro Tag gegeben haben.

Mögliches Ansteigen der Coronavirus-Kurve erst mit Verzögerung sichtbar

Für die kommende erste Auflockerung bedeutet das vor allem eines: Greifen die neuen Hygiene-Vorschriften und Begleitmaßnahmen nicht ebenso gut, wie der komplette Shutdown, kann es sehr schnell wieder zu einer hohen Steigerung beim Wachstum (wenn auch wahrscheinlich nicht exponenziell) kommen. Es ist also durchaus gewagt, worauf sich die Bundesregierung da einlässt. Denn wie sich die Änderungen auswirken, lässt sich immer erst mit einigen Tagen Verzögerung feststellen, denn die Inkubationszeit beträgt im Median fünf bis sechs Tage. Und je nachdem, kann in dieser Zeit, mit dieser Dunkelziffer – also Personen, die infektiös sind, ohne es zu wissen – schon sehr viel passieren.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Coronavirus-Kurve: Stagnation statt Absinken – neues Wissen zur Dunkelziffer

  • Die Coronavirus-Kurve war seit einigen Tagen nach dem Start des Shutdown zunächst immer mehr abgeflacht, bevor sie begann, aufgrund einer kleinen Zahl an neuen Diagnosen und einer täglich großen Zahl an offiziell wieder Genesenen, zu sinken.
  • Weil die Zahl an Genesungen derzeit im gleichen Maß ansteigt, wie vor einigen Wochen die Zahl an neuen Diagnosen, verläuft die Coronavirus-Kurve immer steiler nach unten.
  • Tatsächlich stagniert die Zahl an gemessenen Neuinfektionen aber mittlerweile seit Tagen.
  • Dabei dürfte es tatsächlich nicht um die gemessenen 300 weiteren Personen pro Tag gehen, sondern um erheblich mehr.
  • Darauf deutet die erste Auswertung von Stichprobentests hin, die eine hohe Dunkelziffer vermuten lässt.
  • Es ist also durchaus gewagt, worauf sich die Bundesregierung mit der Auflockerung einlässt.

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