10.04.2020

Coronavirus-Kurve: Stagnation statt Absinken – neues Wissen zur Dunkelziffer

Die Anzahl der neu diagnostizierten Coronavirus-Fälle pro Tag bleibt in Österreich seit Tagen am gleichen Niveau. Die erste Auswertung von Stichprobentests lieferte derweil Erkenntnisse zur Dunkelziffer, die ein potenzielles Problem aufzeigen.
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Coronavirus-Kurve flacht in Österreich ab - Auflockerung der Maßnahmen am Ostermontag unrealistisch - Stagnation, Dunkelziffer
(c) Adobe Stock - candy1812

Daran, dass die in Österreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergriffenen Maßnahmen Wirkung gezeigt haben, besteht überhaupt kein Zweifel. In Sachen Intensiv-Betten sei das Land „auf der sicheren Seite“, betonte Gesundheitsminister Rudolf Anschober heute abermals. Die Coronavirus-Kurve war seit einigen Tagen nach dem Start des Shutdown zunächst immer mehr abgeflacht, bevor sie begann, aufgrund einer kleinen Zahl an neuen Diagnosen und einer täglich großen Zahl an offiziell wieder Genesenen, zu sinken.

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Coronavirus-Kurve: Zahl der neuen Diagnosen stagniert

Weil die Zahl an Genesungen derzeit im gleichen Maß ansteigt, wie vor einigen Wochen die Zahl an neuen Diagnosen, verläuft die Coronavirus-Kurve immer steiler nach unten. Das täuscht jedoch über ein Detail hinweg, das in der vergangen Woche bei den Zahlen des Gesundheitsministeriums zu beobachten war: Die Zahl der täglichen neuen Diagnosen sinkt bereits seit vielen Tagen nicht mehr ab. Sie schwankt in etwa um 300 herum. Das ist ein sehr niedriges Niveau, das per se nicht besorgniserregend oder gefährdend für das Gesundheitssystem ist. Es zeigt aber, dass der Shutdown die Ausbreitung des Virus in Österreich nur stark einbremsen und nicht wirklich stoppen konnte.

Mehr neue Fälle als bei Shutdown-Beginn, aber keine exponenzielle Steigerung

Die Ausgangssituation für die erste Maßnahmen-Auflockerung am kommenden Dienstag (bereits seit deren Ankündigung ist Gefühlsmäßig eine gewisse Schlampigkeit eingekehrt) ist also: Es gibt derzeit täglich sogar etwas mehr neue (gemessene) Fälle als zum Beginn des Shutdowns – allerdings ohne exponenzielle Steigerung. Dennoch stellt sich die Frage: Können die neuen Regelungen wie die Schutzmasken-Pflicht, die Stopp Corona-App und Abstand Halten und Hände Waschen ausreichend Wirkung entfalten, um auch nach Auflockerungsmaßnahmen eine Steigerung beim Wachstum zu verhindern? Andernfalls droht ein neuerlicher Anstieg der Coronavirus-Kurve, der einen zweiten Shutdown zur Folge haben könnte.

Stichprobentests deuten auf hohe Dunkelziffer

Dabei dürfte es tatsächlich nicht um 300 weitere Personen pro Tag gehen, sondern um erheblich mehr. Das zeigte nun die erste Auswertung der durchgeführten Stichprobentests mit 1544 Personen, die ein Ergebnis mit noch sehr großem Spielraum lieferte. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent waren demnach im Untersuchungszeitraum, 1. bis 6. April, zwischen 10.200 und 67.400 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Der statistisch wahrscheinlichste Wert liege bei 28.500 Personen, sagen die für die Studie verantwortlichen Forscher von SORA. Zum Vergleich: In der Mitte des Zeitraums am 4. April lag die offizielle Zahl der aktuell Erkrankten bei knapp unter 9000. Daraus ergibt sich eine wahrscheinliche Dunkelziffer (bei der Annahme von 28.500 Erkrankten), die etwa doppelt so hoch ist, wie die Anzahl der bekannten Fälle.

Dunkelziffer steigt und sinkt mit bekannten Fällen

Generell kann vermutet werden, dass die Dunkelziffer immer im etwa gleichen Ausmaß steigt und sinkt, wie die Anzahl der bekannten Fälle, unter der Annahme, dass immer etwa der gleiche Anteil an Personen Symptome aufweist, bzw. symptomlos erkrankt. Tatsächlich dürfte es zuletzt also konstant (sehr grob hochgerechnet und mit erheblicher Unschärfe) eher um die 900 Neuinfektionen pro Tag gegeben haben.

Mögliches Ansteigen der Coronavirus-Kurve erst mit Verzögerung sichtbar

Für die kommende erste Auflockerung bedeutet das vor allem eines: Greifen die neuen Hygiene-Vorschriften und Begleitmaßnahmen nicht ebenso gut, wie der komplette Shutdown, kann es sehr schnell wieder zu einer hohen Steigerung beim Wachstum (wenn auch wahrscheinlich nicht exponenziell) kommen. Es ist also durchaus gewagt, worauf sich die Bundesregierung da einlässt. Denn wie sich die Änderungen auswirken, lässt sich immer erst mit einigen Tagen Verzögerung feststellen, denn die Inkubationszeit beträgt im Median fünf bis sechs Tage. Und je nachdem, kann in dieser Zeit, mit dieser Dunkelziffer – also Personen, die infektiös sind, ohne es zu wissen – schon sehr viel passieren.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Coronavirus-Kurve: Stagnation statt Absinken – neues Wissen zur Dunkelziffer

  • Die Coronavirus-Kurve war seit einigen Tagen nach dem Start des Shutdown zunächst immer mehr abgeflacht, bevor sie begann, aufgrund einer kleinen Zahl an neuen Diagnosen und einer täglich großen Zahl an offiziell wieder Genesenen, zu sinken.
  • Weil die Zahl an Genesungen derzeit im gleichen Maß ansteigt, wie vor einigen Wochen die Zahl an neuen Diagnosen, verläuft die Coronavirus-Kurve immer steiler nach unten.
  • Tatsächlich stagniert die Zahl an gemessenen Neuinfektionen aber mittlerweile seit Tagen.
  • Dabei dürfte es tatsächlich nicht um die gemessenen 300 weiteren Personen pro Tag gehen, sondern um erheblich mehr.
  • Darauf deutet die erste Auswertung von Stichprobentests hin, die eine hohe Dunkelziffer vermuten lässt.
  • Es ist also durchaus gewagt, worauf sich die Bundesregierung mit der Auflockerung einlässt.

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