10.04.2020

Coronavirus-Kurve: Stagnation statt Absinken – neues Wissen zur Dunkelziffer

Die Anzahl der neu diagnostizierten Coronavirus-Fälle pro Tag bleibt in Österreich seit Tagen am gleichen Niveau. Die erste Auswertung von Stichprobentests lieferte derweil Erkenntnisse zur Dunkelziffer, die ein potenzielles Problem aufzeigen.
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Coronavirus-Kurve flacht in Österreich ab - Auflockerung der Maßnahmen am Ostermontag unrealistisch - Stagnation, Dunkelziffer
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Daran, dass die in Österreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergriffenen Maßnahmen Wirkung gezeigt haben, besteht überhaupt kein Zweifel. In Sachen Intensiv-Betten sei das Land „auf der sicheren Seite“, betonte Gesundheitsminister Rudolf Anschober heute abermals. Die Coronavirus-Kurve war seit einigen Tagen nach dem Start des Shutdown zunächst immer mehr abgeflacht, bevor sie begann, aufgrund einer kleinen Zahl an neuen Diagnosen und einer täglich großen Zahl an offiziell wieder Genesenen, zu sinken.

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Coronavirus-Kurve: Zahl der neuen Diagnosen stagniert

Weil die Zahl an Genesungen derzeit im gleichen Maß ansteigt, wie vor einigen Wochen die Zahl an neuen Diagnosen, verläuft die Coronavirus-Kurve immer steiler nach unten. Das täuscht jedoch über ein Detail hinweg, das in der vergangen Woche bei den Zahlen des Gesundheitsministeriums zu beobachten war: Die Zahl der täglichen neuen Diagnosen sinkt bereits seit vielen Tagen nicht mehr ab. Sie schwankt in etwa um 300 herum. Das ist ein sehr niedriges Niveau, das per se nicht besorgniserregend oder gefährdend für das Gesundheitssystem ist. Es zeigt aber, dass der Shutdown die Ausbreitung des Virus in Österreich nur stark einbremsen und nicht wirklich stoppen konnte.

Mehr neue Fälle als bei Shutdown-Beginn, aber keine exponenzielle Steigerung

Die Ausgangssituation für die erste Maßnahmen-Auflockerung am kommenden Dienstag (bereits seit deren Ankündigung ist Gefühlsmäßig eine gewisse Schlampigkeit eingekehrt) ist also: Es gibt derzeit täglich sogar etwas mehr neue (gemessene) Fälle als zum Beginn des Shutdowns – allerdings ohne exponenzielle Steigerung. Dennoch stellt sich die Frage: Können die neuen Regelungen wie die Schutzmasken-Pflicht, die Stopp Corona-App und Abstand Halten und Hände Waschen ausreichend Wirkung entfalten, um auch nach Auflockerungsmaßnahmen eine Steigerung beim Wachstum zu verhindern? Andernfalls droht ein neuerlicher Anstieg der Coronavirus-Kurve, der einen zweiten Shutdown zur Folge haben könnte.

Stichprobentests deuten auf hohe Dunkelziffer

Dabei dürfte es tatsächlich nicht um 300 weitere Personen pro Tag gehen, sondern um erheblich mehr. Das zeigte nun die erste Auswertung der durchgeführten Stichprobentests mit 1544 Personen, die ein Ergebnis mit noch sehr großem Spielraum lieferte. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent waren demnach im Untersuchungszeitraum, 1. bis 6. April, zwischen 10.200 und 67.400 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Der statistisch wahrscheinlichste Wert liege bei 28.500 Personen, sagen die für die Studie verantwortlichen Forscher von SORA. Zum Vergleich: In der Mitte des Zeitraums am 4. April lag die offizielle Zahl der aktuell Erkrankten bei knapp unter 9000. Daraus ergibt sich eine wahrscheinliche Dunkelziffer (bei der Annahme von 28.500 Erkrankten), die etwa doppelt so hoch ist, wie die Anzahl der bekannten Fälle.

Dunkelziffer steigt und sinkt mit bekannten Fällen

Generell kann vermutet werden, dass die Dunkelziffer immer im etwa gleichen Ausmaß steigt und sinkt, wie die Anzahl der bekannten Fälle, unter der Annahme, dass immer etwa der gleiche Anteil an Personen Symptome aufweist, bzw. symptomlos erkrankt. Tatsächlich dürfte es zuletzt also konstant (sehr grob hochgerechnet und mit erheblicher Unschärfe) eher um die 900 Neuinfektionen pro Tag gegeben haben.

Mögliches Ansteigen der Coronavirus-Kurve erst mit Verzögerung sichtbar

Für die kommende erste Auflockerung bedeutet das vor allem eines: Greifen die neuen Hygiene-Vorschriften und Begleitmaßnahmen nicht ebenso gut, wie der komplette Shutdown, kann es sehr schnell wieder zu einer hohen Steigerung beim Wachstum (wenn auch wahrscheinlich nicht exponenziell) kommen. Es ist also durchaus gewagt, worauf sich die Bundesregierung da einlässt. Denn wie sich die Änderungen auswirken, lässt sich immer erst mit einigen Tagen Verzögerung feststellen, denn die Inkubationszeit beträgt im Median fünf bis sechs Tage. Und je nachdem, kann in dieser Zeit, mit dieser Dunkelziffer – also Personen, die infektiös sind, ohne es zu wissen – schon sehr viel passieren.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Coronavirus-Kurve: Stagnation statt Absinken – neues Wissen zur Dunkelziffer

  • Die Coronavirus-Kurve war seit einigen Tagen nach dem Start des Shutdown zunächst immer mehr abgeflacht, bevor sie begann, aufgrund einer kleinen Zahl an neuen Diagnosen und einer täglich großen Zahl an offiziell wieder Genesenen, zu sinken.
  • Weil die Zahl an Genesungen derzeit im gleichen Maß ansteigt, wie vor einigen Wochen die Zahl an neuen Diagnosen, verläuft die Coronavirus-Kurve immer steiler nach unten.
  • Tatsächlich stagniert die Zahl an gemessenen Neuinfektionen aber mittlerweile seit Tagen.
  • Dabei dürfte es tatsächlich nicht um die gemessenen 300 weiteren Personen pro Tag gehen, sondern um erheblich mehr.
  • Darauf deutet die erste Auswertung von Stichprobentests hin, die eine hohe Dunkelziffer vermuten lässt.
  • Es ist also durchaus gewagt, worauf sich die Bundesregierung mit der Auflockerung einlässt.

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