01.04.2020

Coronavirus-Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt

Die Regierung hat neue Details zum Coronavirus-Härtefallfonds präsentiert, mit dem die Wirtschaft in der Coronakrise unterstützt wird.
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Finanzminister Gernot Blümel. (c) BMF

Auf einer Pressekonferenz am 1. April sind seitens der Regierung weitere Details zum Härtefallfonds präsentiert worden, mit dem die Auswirkungen des Coronavirus auf Österreichs Wirtschaft – umgangssprachlich bereits als “Coronakrise” bezeichnet – abgefedert werden soll. Kernaussage: Das Volumen des Härtefallfonds verdoppelt. Er ist Teil eines breiten Maßnahmenpakets für die Wirtschaft, welche unter der Coronakrise leidet – zugleich seien aber die bestehenden Gesundheitsmaßnahmen nötig, damit man bei der Kapazität der Krankenhausbetten und der Plätze auf den Intensivstationen nicht an die kritische Grenze stoße, betont Vizekanzler Werner Kogler.

+++Updates und Daten zum Coronavirus+++

Der Härtefallfonds wird aufgestockt, wie unter anderem Finanzminister Gernot Blümel ausführt. Der Grund dafür ist, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet wird. De facto sei somit nun so gut wie jeder anspruchsberechtigt, der zuletzt selbständig beruftstätig war, sagt Blümel (mehr dazu weiter unten im Artikel). Die  Zuwendungen aus dem Härtefallfonds sollen steuerfrei gestellt werden. Man könne nicht sagen, wie lange die Krise dauern werde, sagt Blümel – man werde aber alles tun, um möglichst viele Arbeitsplätze zu retten.

Details zum 15-Milliarden-Corona-Hilfsfonds

Man habe einen Schutzschirm für die österreichische Volkswirtschaft im Ausmaß von 38 Milliarden Euro aufgespannt, führt Blümel weiter aus. Auch auf die Modalitäten eines 15 Milliarden Euro schweren Coronavirus-Hilfsfonds habe man sich nun geeinigt – die entsprechende Richtlinie mit allen Details soll am Freitag präsentiert werden. Ab Mitte kommender Woche sollen die ersten Anträge möglich sein.

Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in Österreich

Auch das Budget für Corona-Kurzarbeit wurde augestockt, und zwar von 400 Millionen auf eine Milliarde Euro. Bisher gebe es 12.596 Kurzarbeitsanträge, die rund 250.000 Arbeitsplätze sichere, sagt Arbeitsministerin Christine Aschbacher. Zwar wurde am 1. April eine neue Rekordarbeitslosigkeit für Österreich gemeldet. Allerdings gibt es hier einen Silberstreif am Horizont:  Aschbacher betont, dass 40 Prozent jener, die nun arbeitslos wurden, eine Wiedereinstellungszusage für nach der Krise haben.

Weniger werde Kurzarbeit im Tourismus, im Bau und auch bei kleinen Unternehmen genutzt, die anfangs nicht wussten, wie sie damit umgehen, heißt es von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck: Vor allem die Familienbetriebe seien nun aber bestrebt, alle Arbeitsplätze zu erhalten. Details zur Kurzarbeit sollen laut Aschbacher in Kürze über diesen Link abrufbar sein.

Auch Bonität ist in der Coronakrise ein Thema

Zudem betonte Schramböck neben den Maßnahmen zur Liquidität auch die Bedeutung der Bonität. Sie sei im Gespräch mit den Kreditversicherern, so dass diese aufgrund der Krise keine Bonitätsanpassungen vornehmen – denn dies sei nicht nur ungerecht gegenüber den Unternehmen selbst, sondern schade auch dem Wirtschaftsstandort Österreich.

Härtefallfonds, Phase 2: Die Details zu den Anspruchsberechtigten

Wie bereits am Vortag angekündigt, wird der Bezieherkreis des Coronavirus-Härtefonds ausgeweitet. Er richtet sich vor allem an Selbständige und Kleinstunternehmer, damit diese mehr Liquidität haben, um ihre laufenden Ausgaben bestreiten zu können. Auch hierzu sind nun neue Details bekannt.

Im Gegensatz zu Phase 1/Soforthilfe wird in Phase anteilig auf den Verdienstentgang abgestellt. Der Verdienstentgang aus dem aktuellen “COVID-Monat” (z.B. 16.03.-15.04.) im Vergleich zum Einkommen ALT wird mit bis zu 80 Prozent ersetzt, gedeckelt mit 2000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate. Eine Ausnahme sind Geringeverdiener, bei denen sich die Unterstützung auf 90 Prozent beläuft (siehe dazu die Neuerungen in Phase zwei, weiter unten im Artikel).

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Die Daten Umsatz ALT & Einkommen ALT stammen aus dem letztverfügbaren Steuerbescheid, den Umsatzeinbruch weist der Förderwerber selbst nach – etwa über Registrierkassabelege oder  Kontoauszüge.

Das Einkommen ALT soll optional nicht nur auf den letzten Steuerbescheid, sondern auf drei  Jahre. bzw. Steuerbescheide gerechnet werden können, um zum Beispiel Karenzzeiten auszugleichen. Die Anträge werden jeweils monatlich gestellt, Zuwendungen aus der Phase 1/Soforthilfe werden bei erstem Zuschuss Phase 2 gegengerechnet.

Diese Neuerungen bringt Phase 2 des Härtefallfonds

  • Für Jungunternehmer

In Phase 2 werden nun auch Jungunternehmer (Gründung 01.01.2020-15.03.2020) in den Härtefallfonds aufgenommen. ·Kriterium ist die SV-Anmeldung zwischen 01.01.2020 und 15.03.2020. Die Jungunternehmer bekommen pauschal  500 € p.m. (max. 3 Monate), müssen dafür aber plausibel den Verdienstentgang darstellen.

  • Für Wenigverdiener

Auch selbständige Wenigverdiener können den Härtefallfonds in Anspruch nehmen – das betrifft jene, deren monatlicher Verdienst unter 966,65 Euro liegt. Diese Gruppe bekommt statt 80 Prozent 90 Prozent des Verdienstentgangs ersetzt. Allerdings sind für diese Gruppe auch keine weiteren Nebenverdienste zugelassen.

  • Bezüglich Ober/Untergrenzen (Eintrittskriterium Härtefallfonds )

Im Gegensatz zu Phase 1 entfällt in Phase 2 die Obergrenze als Eintrittskriterium. Ebenso entfällt die Untergrenze, allerdings muss eine SV-Anmeldung erfolgt sein und im letztverfügbaren Steuerbescheid müssen Einkünfte aus Selbstständigkeit deklariert sein.

  • Bezüglich Mehrfachversicherung/Nebenverdienste

Die Mehrfahcversicherung ist kein Ausschlussgrund mehr. Man einigte sich in der Regierung auf das Modell “Auffüllen auf 2.000 Euro”. Das bedeutet:

  • Keine Grenze für andere Einkünfte für Eintritt in den Härtefallfonds.
  • Insgesamt sind Bezüge aus dem Härtefallfonds plus alle Einkommen mit 2.000 Euro gedeckelt.
  • Anrechnung des z.B. unselbstständigen Einkommens vom Bezug aus dem Härtefallfonds. Dazu ein Beispiel:
    • Einkunft aus unselbstst. Arbeit 1.000 Euro p.m.
    • Verdienstentgang aus unternehmerischer Tätigkeit 2.000 Euro p.m.
    • Berechnung Härtefallfonds: 80 Prozent von 2.000 Euro = 1.600 Euro.
    • 1.600 Euro + 1.000 Euro (aus unselbst. Beschäftigung) = 2.600 Euro. Da der Cap bei 2.000 Euro liegt, erfolgt nur 1.000 Euro Überweisung aus dem Härtefallfonds.
  • Bezüglich „Saisonbetriebe“

Hier gibt es grundsätzlich einen Vergleich des Verdienstentgangs mit dem Jahresdurchschnitt aus dem letzten Steuerbescheid, beziehungsweise den letzten drei Bescheiden. Bei Förderwerbern mit starken saisonalen Verzerrungen soll ein direkter, monatlicher Vergleich (Z.B. 16.03.2019-15.04.2019 mit 16.03.2020-15.04. 2020) als Opt-In machbar sein. Der Förderwerber nimmt dafür eine längere Bearbeitungsdauer in Kauf, heißt es seitens des Finanzministeriums.

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PÜSPÖK
(c) PÜSPÖK/Alex Lang Photography - PÜSPÖK Agrar-Photovoltaikpark Nickelsdorf II.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) stellt der Püspök Unternehmensgruppe 80 Millionen Euro für die Errichtung von sechs Agrar-Solarfarmen im österreichischen Burgenland zur Verfügung. Dieses Vorhaben wird gemeinsam mit der Erste Bank der österreichischen Sparkassen realisiert, die zusätzlich ein Darlehen von 43 Millionen Euro bereitstellt. Davon wiederum werden 28 Millionen Euro durch die EIB refinanziert.

Püspök: Ausbau erneuerbarer Energien

Bis Mitte 2026 werden in Nickelsdorf, Parndorf, Gattendorf und Mönchhof Agri-PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 257 Megawattpeak entstehen, ergänzt durch ein Batteriespeichersystem mit einer Kapazität von 4,1 Megawatt/8,6 Megawattstunden.

Diese Anlagen sollen in der Lage sein, den Strombedarf von 71.000 Haushalten zu decken und damit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit von Energieimporten leisten.

“Ein schneller Ausbau der erneuerbaren Energien ist entscheidend für die Dekarbonisierung der Wirtschaft. Die von Püspök geplanten Solarfarmen stellen einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer klimaneutralen Energieversorgung dar und tragen dazu bei, Europas Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten zu reduzieren”, sagte Thomas Östros, Vizepräsident der EIB.

REPowerEU

Die Projekte werden auf Grundlage von Marktprämienverträgen gemäß dem österreichischen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz realisiert. Zusätzlich unterstützt der REPowerEU-Plan der Europäischen Union dieses Vorhaben mit dem Ziel, die europäische Abhängigkeit von fossilen Energieträgern rasch zu reduzieren. Dank REPowerEU kann die EIB 72 Prozent der Gesamtkosten von 144 Millionen Euro finanzieren.

“Die Unterstützung der Europäischen Investitionsbank und der Erste Bank ermöglicht uns die Realisierung von sechs Agrar-Photovoltaikparks, die einen Meilenstein auf unserem Weg zu einer nachhaltigen Energiezukunft darstellen. Mit einer Leistung von 257 Megawattpeak beschleunigen wir nicht nur den Weg zur Energieunabhängigkeit Österreichs, sondern leisten auch einen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele. Durch die Integration eines leistungsfähigen Batteriesystems sorgen wir für eine stabilere Einspeisung und entlasten damit die Netze”, erklärt Lukas Püspök, CEO von Püspök und Founding Partner von Push Venures. “Dieses Projekt ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und eine lebenswerte Zukunft.”

Hans Unterdorfer, Firmenkundenvorstand Erste Bank Österreich, sieht die grüne Transformation der Wirtschaft als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit: “Gleichzeitig ist sie eine enorme Wachstumschance für innovative Unternehmen”, sagt er. “Mit dem Bau der Solarparks adressiert Püspök einen entscheidenden Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Zukunft, nämlich eine verlässliche und nachhaltige Energieversorgung. Daher freut es uns besonders, Partner dieses zukunftsweisenden Projekts sein zu dürfen.”

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Coronavirus-Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt

  • Auf einer Pressekonferenz am 1. April sind seitens der Regierung weitere Details zum Härtefallfonds präsentiert worden, mit dem die Auswirkungen des Coronavirus auf Österreichs Wirtschaft – umgangssprachlich bereits als “Coronakrise” bezeichnet – abgefedert werden soll.
  • Der Härtefallfonds wird auf zwei Milliarden Euro aufgestockt, wie unter anderem Finanzminister Gernot Blümel ausführt.
  • Auch das Budget für Corona-Kurzarbeit wurde augestockt, und zwar von 400 Millionen auf eine Milliarde Euro.
  • Zwar wurde am 1. April eine neue Rekordarbeitslosigkeit für Österreich gemeldet. Allerdings gibt es hier einen Silberstreif am Horizont: Arbeitsministerin Christine Aschbacher betont, dass 40 Prozent jener, die nun arbeitslos wurden, eine Wiedereinstellungszusage für nach der Krise haben.
  • Auch auf die Modalitäten eines 15 Milliarden Euro schweren Coronavirus-Hilfsfonds habe man sich nun geeinigt – die entsprechende Richtlinie mit allen Details soll am Freitag präsentiert werden. Ab Mitte kommender Woche sollen die ersten Anträge möglich sein.

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