27.03.2020

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

Die Details des aufgrund der Coronakrise eingerichtete Härtefallfonds für österreichische EPU und Kleinunternehmen werden derzeit noch finalisiert. Die Experten von Ecovis erläutern, was bisher beschlossen und beim ersten Antrag zu beachten ist.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
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Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden. Dabei wird die Wirtschaftskammer (WKO) mit der operativen Abarbeitung beauftragt. Über den Härtefallfonds werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt. Anträge für den Härtefallfonds sind vorbehaltlich der budgetären Bedeckung bis längstens 31.12.2020 möglich und werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Achtung! Es gibt eine Einkommensobergrenze – siehe Punkt 1.d. Die rechtliche Basis für die Förderung stellt die kürzlich ergangene Richtlinie dar (=> siehe hier)

+++ Coronavirus: Alle News, Daten und Hintergründe +++

Härtefallfonds

a.) Förderhöhe

  • Phase 1 – Soforthilfe
    • Zuschusshöhe in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen
      • Nettoeinkommen von weniger als EUR 6.000 p.a.: Zuschuss von EUR 500
      • Nettoeinkommen ab EUR 6.000 p.a.: Zuschuss von EUR 1.000
    • Voraussetzung
    • Steuerbescheid zumindest für das Jahr 2017 oder jünger
    • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von EUR 500.
  • Phase 2 (Kriterien und Zeitpunkt sind seitens der Regierung noch in Ausarbeitung):
    • Zuschuss wird max. EUR 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
    • Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

b.) Förderungswerber: wer ist antragsberechtigt?

Beim Härtefallfonds wird auf den Unternehmer abgestellt und eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Antragsberechtigt sind:

  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max EUR 2 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige (zB Vortragende, Künstler, Journalisten oder Psychotherapeuten)
  • Freie Dienstnehmer (zB EDV-Spezialisten, Nachhilfelehrer)
  • Freie Berufe (zB im Gesundheitsbereich)

Bei der Gewährung von Förderungen ist unter Berücksichtigung von Förderungen, welche dem Förderwerber unter anderen Richtlinien und/oder aus anderen Quellen (einschließlich solcher der Länder, Gemeinden oder anderer Fördergeber, sowie aus Mitteln der EU, einschließlich allfälliger De-minimis-Beihilfen) gewährt werden, die jeweilige Förderungsobergrenze zu beachten (Kumulierung). Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefallfonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien, die sich noch in Ausarbeitung befinden.

+++ Kurzarbeit, Kinderbetreuung und Liquidität in Zeiten des Coronavirus +++

c.) Voraussetzungen für die Förderung durch den Härtefallfonds

  • Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
  • Unternehmensgründung bis 31.12.2019 (Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit maßgebend)
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall
    • Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken
    • behördlich angeordnetes Betretungsverbot
    • Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
  • Erfüllung der Einkommensobergrenze und -untergrenze (siehe Punkt d)
  • Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 460,66), zB aus Vermietung und Verpachtung
  • Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
  • Keinen Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen
  • Keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefallfonds und der Notfallhilfe für betroffene Branchen. Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit iVm dem Härtefallfonds ist möglich.
  • Gegen den Förderungswerber bzw bei Gesellschaften gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter darf bzw dürfen kein Insolvenzverfahren anhängig sein bzw muss seit seiner Aufhebung ohne vollständiger Erfüllung eines Sanierungs- oder Zahlungsplanes ein Jahr vergangen sein. Auch darf kein Reorganisationsbedarf bestehen (die URG-Kriterien [Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre] dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein)
  • Ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.

d.) Einkommensobergrenze und -untergrenze für die Förderung

  • Ermittlung der Einkommensobergrenze:
    • Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen max 80% der jährlichen SV-Höchstbeitragsgrundlage betragen.
    • Nehmen Sie den Betrag „Einkommen“ aus dem letzten verfügbaren Steuerbescheid (Jahr 2017 oder jünger) und addieren Sie die Pflichtversicherungsbeiträge gemäß Steuererklärung (Beilage E1a; Kennzahl 9225). Die Summe darf betragen:
      • für 2019 max EUR 58.464 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 73.080)
      • für 2018 max EUR 57.456 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 71.820)
      • für 2017 max EUR 55.776 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 69.720) Bitte schauen Sie sich Ihren letzten Steuerbescheid an, ob Sie unter der Einkommensobergrenze sind.
    • Förderungswerber, die über keinen Einkommensteuerbescheid verfügen, haben ihre Einkünfte auf Jahresbasis selbst zu schätzen.
  • Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG/FSVG/ASVG (Einkünfte von zumindest EUR 5.527,92 p.a.)

e.) Beantragung

  • Anträge sind ausschließlich online über das WKO-Antragsformular ab 27.3.2019, 17.00 Uhr möglich (Der Link zur Online-Beantragung wird am 27.3.2020 um 17:00 Uhr auf der WKO-Homepage veröffentlicht (=> siehe hier).
  • Bei Angabe des WKO-Benutzeraccounts beim Einstieg ins Formular erspart man sich das Ausfüllen einiger Daten (Einstieg aber auch ohne WKO-Benutzeraccount möglich)
  • Folgende Daten sind im Antrag jedenfalls anzugeben:
    • Daten, die für die Identifikation nötig sind
    • Sonstige betriebliche Angaben wie Branche, Bankverbindung, Mitarbeiteranzahl, etc.
  • Förderungswerber hat zu bestätigen:
    • Förderungsvoraussetzungen der Richtlinie erfüllt
    • keine Ausschlusstatbestände gemäß der Richtlinie vorliegen
    • alle aus der Richtlinie geltenden Verpflichtungen werden übernommen
    • alle Angaben sind vollständig, richtig und nachweisbar
  • Nach Übermittlung des Antrags erhält man ein Bestätigungs-E-Mail (hierbei handelt es sich noch nicht um eine Zusage für die Förderung). In diesem Mail erhält man auch einen Link, wo binnen 72 Stunden ein Identifikationsnachweis (zB Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) hochzuladen ist. Andere Variante: Man lädt den unterschriebenen Antrag hoch.
  • Sobald die Prüfung des Antrags abgeschlossen ist, erhält man eine E-Mail-Benachrichtigung und bei Gewährung die Überweisung der Förderung.
  • Auszahlungen für Phase 1 erfolgen nach Abschluss der Förderungsvereinbarungen auf eine inländische Kontoverbindung. Nähere Details zu den Modalitäten der Auszahlung in der Phase 2 werden gesondert festgelegt

f.) WKO-Fragenkatalog zum Härtefallfonds

Einen umfangreichen Fragenkatalog der WKO findest du gleich hier:


2. Ausblick

Da die genauen Rahmenbedingungen des Härtefallfonds derzeit noch finalisiert werden, werden wir selbstverständlich ein Update posten, sobald nähere Informationen vorliegen. Neben dem Härtefallfonds ist darauf hinzuweisen, dass die Wirtschaftskammer Wien auch Zuschüsse aus einem „Notlagenfonds“ gewährt. In diesem Zusammenhang wird die Förderrichtlinie derzeit mit der Bundesförderung des Härtefallfonds abgestimmt und eine aktualisierte Förderrichtlinie soll in Kürze folgen. (=> siehe hier)

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© Wiener Börse/Nik Pichler

Österreichische Unternehmen setzten im bisherigen Jahresverlauf 2026 positive Impulse am Kapitalmarkt, auch wenn die Belebung noch nicht alle Marktsegmente erfasste. Wie das aktuelle IPO Barometer der Prüfungs- und Beratungsorganisation EY zeigt, stehen vier Neuzugänge an der Wiener Börse, ein neuer ATX-Rekord sowie zwei Börsengänge österreichischer Unternehmen im Ausland zu Buche.

Die zwei Auslands-Listings waren das Unternehmen Asta Energy, das im Jänner in Frankfurt an die Börse ging, sowie Innio Jenbacher mit dem Börsengang im Juni an der Nasdaq. Parallel dazu entwickelte sich der heimische Aktienmarkt stark: Der ATX inklusive Dividenden erreichte am 28. September mit 17.618,00 Punkten ein neues Allzeithoch und liegt seit Jahresbeginn mehr als 30 Prozent im Plus.

Vier Neuzugänge an der Wiener Börse

Am österreichischen Kapitalmarkt verzeichnete die Wiener Börse im laufenden Jahr vier Neuzugänge. Mit dem Handelsstart der Biogena Good Vibes AG am 10. September im Segment direct market plus kam der vierte Neuzugang an die Börse – brutkasten berichtete. Dem Listing ging eine außerbörsliche Kapitalerhöhung mit öffentlichem Aktienangebot voraus. Laut Unternehmensangaben zeichneten mehr als 2.300 neue Aktionär:innen Aktien, wobei sich der Mittelzufluss auf fast 18 Mio. Euro belief. Zuvor gingen dieses Jahr die Emerald Horizon AG im standard market (brutkasten berichtete), die FIT Group AG im direct market plus und die K2G Holding AG im direct market an den Wiener Markt.

Ein klassischer IPO eines österreichischen Unternehmens im geregelten Markt wurde im dritten Quartal hingegen nicht verzeichnet. Seit Anfang Juli ist der direct market plus zudem als EU-KMU-Wachstumsmarkt registriert, was insbesondere Wachstumsunternehmen und KMU den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern soll.

„Für nachhaltige Belebung des IPO-Markts braucht es gut vorbereitete Pipeline börsenreifer Unternehmen“

„Das dritte Quartal zeigt ein differenziertes Bild: Ein klassischer IPO im geregelten Markt blieb zwar aus, zugleich belegen die Neuzugänge und insbesondere das zusätzliche Listing von Biogena, dass der Kapitalmarkt auch für österreichische Wachstumsunternehmen eine relevante Finanzierungsoption sein kann. Dass mehr als 2.300 neue Aktionärinnen und Aktionäre gewonnen und fast 18 Millionen Euro eingeworben wurden, ist ein positives Signal für die Mobilisierung privaten Kapitals“, analysiert Martina Geisler, Partnerin und Leiterin IPO bei EY Österreich.

„Für eine nachhaltige Belebung des heimischen IPO-Markts braucht es nun eine gut vorbereitete Pipeline börsenreifer Unternehmen. Entscheidend sind eine überzeugende Equity Story, transparente Governance, realistische Bewertungsvorstellungen und die Bereitschaft, den Kapitalmarkt frühzeitig in die Wachstumsstrategie einzubinden. Der EU-KMU-Wachstumsmarkt kann dabei helfen, die Einstiegshürden für kleinere und mittlere Unternehmen zu senken“, so Geisler weiter.

Wer den Kapitalmarkt in Betracht ziehe, müsse daher „frühzeitig Börsenreife herstellen und seine Equity Story klar auf die Bedürfnisse eines internationalen Investorenkreises ausrichten“, heißt es von EY.

Erweiterung im global market

Neben den Neuzugängen erweiterte die Wiener Börse am 9. September den global market – das Handelssegment für bereits an anderen Börsen notierte internationale Aktien – um 45 Titel aus dem Nasdaq 100 und dem S&P 500. Damit sind dort nun erstmals mehr als 1.000 internationale Wertpapiere in Euro, zu Inlandskonditionen und während der Wiener Börsenzeiten handelbar. Bei diesen Einbeziehungen handelt es sich nicht um österreichische IPOs.

Im weltweiten Vergleich blieben die IPO-Märkte im dritten Quartal 2026 mit 367 Börsengängen nahezu stabil (Vorjahresquartal: 374), während das Emissionsvolumen um 79 Prozent auf 93,3 Mrd. US-Dollar stieg. „Die hohen Emissionsvolumina dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Erholung des IPO-Markts noch nicht in der Breite angekommen ist. Das dritte Quartal wurde stark von wenigen sehr großen Transaktionen geprägt“, erläutert Geisler.

Weltweit entfielen im dritten Quartal rund 75 Prozent des Platzierungsvolumens auf die Branchen Advanced Manufacturing und Technology. Getragen werde der Markt laut EY von Equity Stories, die auf kritische Infrastruktur und Energie, KI und Robotik sowie Verteidigung einzahlen.

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