27.03.2020

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

Die Details des aufgrund der Coronakrise eingerichtete Härtefallfonds für österreichische EPU und Kleinunternehmen werden derzeit noch finalisiert. Die Experten von Ecovis erläutern, was bisher beschlossen und beim ersten Antrag zu beachten ist.
/artikel/coronavirus-haertefallfonds-voraussetzungen-grenzen-beantragung
Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden. Dabei wird die Wirtschaftskammer (WKO) mit der operativen Abarbeitung beauftragt. Über den Härtefallfonds werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt. Anträge für den Härtefallfonds sind vorbehaltlich der budgetären Bedeckung bis längstens 31.12.2020 möglich und werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Achtung! Es gibt eine Einkommensobergrenze – siehe Punkt 1.d. Die rechtliche Basis für die Förderung stellt die kürzlich ergangene Richtlinie dar (=> siehe hier)

+++ Coronavirus: Alle News, Daten und Hintergründe +++

Härtefallfonds

a.) Förderhöhe

  • Phase 1 – Soforthilfe
    • Zuschusshöhe in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen
      • Nettoeinkommen von weniger als EUR 6.000 p.a.: Zuschuss von EUR 500
      • Nettoeinkommen ab EUR 6.000 p.a.: Zuschuss von EUR 1.000
    • Voraussetzung
    • Steuerbescheid zumindest für das Jahr 2017 oder jünger
    • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von EUR 500.
  • Phase 2 (Kriterien und Zeitpunkt sind seitens der Regierung noch in Ausarbeitung):
    • Zuschuss wird max. EUR 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
    • Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

b.) Förderungswerber: wer ist antragsberechtigt?

Beim Härtefallfonds wird auf den Unternehmer abgestellt und eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Antragsberechtigt sind:

  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max EUR 2 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige (zB Vortragende, Künstler, Journalisten oder Psychotherapeuten)
  • Freie Dienstnehmer (zB EDV-Spezialisten, Nachhilfelehrer)
  • Freie Berufe (zB im Gesundheitsbereich)

Bei der Gewährung von Förderungen ist unter Berücksichtigung von Förderungen, welche dem Förderwerber unter anderen Richtlinien und/oder aus anderen Quellen (einschließlich solcher der Länder, Gemeinden oder anderer Fördergeber, sowie aus Mitteln der EU, einschließlich allfälliger De-minimis-Beihilfen) gewährt werden, die jeweilige Förderungsobergrenze zu beachten (Kumulierung). Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefallfonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien, die sich noch in Ausarbeitung befinden.

+++ Kurzarbeit, Kinderbetreuung und Liquidität in Zeiten des Coronavirus +++

c.) Voraussetzungen für die Förderung durch den Härtefallfonds

  • Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
  • Unternehmensgründung bis 31.12.2019 (Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit maßgebend)
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall
    • Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken
    • behördlich angeordnetes Betretungsverbot
    • Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
  • Erfüllung der Einkommensobergrenze und -untergrenze (siehe Punkt d)
  • Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 460,66), zB aus Vermietung und Verpachtung
  • Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
  • Keinen Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen
  • Keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefallfonds und der Notfallhilfe für betroffene Branchen. Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit iVm dem Härtefallfonds ist möglich.
  • Gegen den Förderungswerber bzw bei Gesellschaften gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter darf bzw dürfen kein Insolvenzverfahren anhängig sein bzw muss seit seiner Aufhebung ohne vollständiger Erfüllung eines Sanierungs- oder Zahlungsplanes ein Jahr vergangen sein. Auch darf kein Reorganisationsbedarf bestehen (die URG-Kriterien [Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre] dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein)
  • Ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.

d.) Einkommensobergrenze und -untergrenze für die Förderung

  • Ermittlung der Einkommensobergrenze:
    • Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen max 80% der jährlichen SV-Höchstbeitragsgrundlage betragen.
    • Nehmen Sie den Betrag „Einkommen“ aus dem letzten verfügbaren Steuerbescheid (Jahr 2017 oder jünger) und addieren Sie die Pflichtversicherungsbeiträge gemäß Steuererklärung (Beilage E1a; Kennzahl 9225). Die Summe darf betragen:
      • für 2019 max EUR 58.464 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 73.080)
      • für 2018 max EUR 57.456 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 71.820)
      • für 2017 max EUR 55.776 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 69.720) Bitte schauen Sie sich Ihren letzten Steuerbescheid an, ob Sie unter der Einkommensobergrenze sind.
    • Förderungswerber, die über keinen Einkommensteuerbescheid verfügen, haben ihre Einkünfte auf Jahresbasis selbst zu schätzen.
  • Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG/FSVG/ASVG (Einkünfte von zumindest EUR 5.527,92 p.a.)

e.) Beantragung

  • Anträge sind ausschließlich online über das WKO-Antragsformular ab 27.3.2019, 17.00 Uhr möglich (Der Link zur Online-Beantragung wird am 27.3.2020 um 17:00 Uhr auf der WKO-Homepage veröffentlicht (=> siehe hier).
  • Bei Angabe des WKO-Benutzeraccounts beim Einstieg ins Formular erspart man sich das Ausfüllen einiger Daten (Einstieg aber auch ohne WKO-Benutzeraccount möglich)
  • Folgende Daten sind im Antrag jedenfalls anzugeben:
    • Daten, die für die Identifikation nötig sind
    • Sonstige betriebliche Angaben wie Branche, Bankverbindung, Mitarbeiteranzahl, etc.
  • Förderungswerber hat zu bestätigen:
    • Förderungsvoraussetzungen der Richtlinie erfüllt
    • keine Ausschlusstatbestände gemäß der Richtlinie vorliegen
    • alle aus der Richtlinie geltenden Verpflichtungen werden übernommen
    • alle Angaben sind vollständig, richtig und nachweisbar
  • Nach Übermittlung des Antrags erhält man ein Bestätigungs-E-Mail (hierbei handelt es sich noch nicht um eine Zusage für die Förderung). In diesem Mail erhält man auch einen Link, wo binnen 72 Stunden ein Identifikationsnachweis (zB Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) hochzuladen ist. Andere Variante: Man lädt den unterschriebenen Antrag hoch.
  • Sobald die Prüfung des Antrags abgeschlossen ist, erhält man eine E-Mail-Benachrichtigung und bei Gewährung die Überweisung der Förderung.
  • Auszahlungen für Phase 1 erfolgen nach Abschluss der Förderungsvereinbarungen auf eine inländische Kontoverbindung. Nähere Details zu den Modalitäten der Auszahlung in der Phase 2 werden gesondert festgelegt

f.) WKO-Fragenkatalog zum Härtefallfonds

Einen umfangreichen Fragenkatalog der WKO findest du gleich hier:


2. Ausblick

Da die genauen Rahmenbedingungen des Härtefallfonds derzeit noch finalisiert werden, werden wir selbstverständlich ein Update posten, sobald nähere Informationen vorliegen. Neben dem Härtefallfonds ist darauf hinzuweisen, dass die Wirtschaftskammer Wien auch Zuschüsse aus einem „Notlagenfonds“ gewährt. In diesem Zusammenhang wird die Förderrichtlinie derzeit mit der Bundesförderung des Härtefallfonds abgestimmt und eine aktualisierte Förderrichtlinie soll in Kürze folgen. (=> siehe hier)

=> Zur Page von Ecovis

Redaktionstipps

Deine ungelesenen Artikel:
01.10.2026

Von Wien nach Bratislava: Blaguss eröffnet mit FlixBus erste größtenteils elektrische Verbindung

Die Strecke zwischen Wien und Bratislava wird in Zukunft von FlixBus und Blaguss zu 90 Prozent elektrisch betrieben. Acht E-Busse fahren täglich auf 66 Kursfahrten.
/artikel/von-wien-nach-bratislava-blaguss-eroeffnet-mit-flixbus-erste-groesstenteils-elektrische-verbindung
01.10.2026

Von Wien nach Bratislava: Blaguss eröffnet mit FlixBus erste größtenteils elektrische Verbindung

Die Strecke zwischen Wien und Bratislava wird in Zukunft von FlixBus und Blaguss zu 90 Prozent elektrisch betrieben. Acht E-Busse fahren täglich auf 66 Kursfahrten.
/artikel/von-wien-nach-bratislava-blaguss-eroeffnet-mit-flixbus-erste-groesstenteils-elektrische-verbindung
(v.l.n.r.) Thomas Blaguss, Daniel Packenius, Barbara Novak, Hans-Jürgen Salmhofer, Paul Blaguss | (c) Mila Eder / Superberg

Die Elektromobilität wird nicht nur im Privatbereich weiter ausgebaut. FlixBus und Blaguss setzen nun den nächsten Schritt in Richtung emissionsarmes Reisen. Zwischen Wien und Bratislava wird die erste grenzüberschreitende, überwiegend elektrisch betriebene Linie eröffnet. Den operativen Betrieb der Linie übernimmt das Wiener Unternehmen Blaguss über seine slowakische Gesellschaft Blaguss Slovakia.

„Die Zukunft des Busverkehrs muss klimafreundlich sein und Elektromobilität wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Gemeinsam mit FlixBus bringen wir sie jetzt auch im grenzüberschreitenden Reiseverkehr konsequent in den Mobilitätsalltag“, sagt Paul Blaguss, Geschäftsführer der Blaguss-Gruppe.

Acht E-Busse, 66 Kursfahrten

Insgesamt kommen acht E-Bussen auf der Strecke zum Einsatz, wobei die Linie 66 mal pro Tag gefahren wird. 90 Prozent davon sind elektrisch, der Rest wird mit herkömmlichen Dieselbussen abgedeckt. Laut Blaguss spart die Umstellung von Diesel auf Elektroantrieb rund 66 Kilogramm CO₂ pro 100 Kilometer. „Mit einer der ersten grenzüberschreitenden E-Bus-Linien Europas arbeiten wir daran, Reisen zwischen Hauptstädten emissionsärmer zu machen“, sagt Daniel Packenius, Geschäftsführer FlixBus Zentraleuropa, und ergänzt: „Die Linie zeigt: Elektromobilität im Fernverkehr funktioniert heute schon zuverlässig unter den richtigen Umständen.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.