12.08.2020

Coronavirus: EU fördert 23 neue Forschungsprojekte mit 128 Millionen Euro

Die Europäische Kommission unterstützt anlässlich der anhaltenden Coronavirus-Pandemie 23 neue Forschungsprojekte mit einem gesamten Fördervolumen von 128 Mio. Euro. Darunter sind auch zwei Projekte, die von österreichischen Unternehmen koordiniert werden.
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Coronavirus
(c) AdobeStock

Die Europäische Kommission gab am Dienstag bekannt, dass sie aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Pandemie rund 128 Millionen Euro für 23 neue Forschungsprojekte bereitstellen wird.

Die Finanzierung im Rahmen von Horizon 2020, dem Forschungs- und Innovationsprogramm der EU, ist Teil der zugesagten 1,4 Milliarden Euro im Rahmen der Initiative zur weltweiten Coronavirus-Krisenreaktion, die im Mai 2020 von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ins Leben gerufen wurde.

Bekämpfung des Coronavirus

An den 23 Projekten, die in die engere Wahl gezogen wurden, sind 347 Forschungsteams aus 40 Ländern beteiligt, darunter 34 Teilnehmer aus 16 Ländern außerhalb der EU. Die Forschungsprojekte umfassen folgende Ausrichtung:

  • Neuausrichtung der Produktion für die rasche Herstellung lebenswichtiger medizinischer Ausstattung und Ausrüstung | 22,1 Millionen Euro
  • Entwicklung medizinischer Technologien und digitaler Instrumente | 55.2 Millionen Euro
  • Analyse der verhaltensbezogenen und sozioökonomischen Auswirkungen | 28 Millionen Euro
  • Erkenntnisse aus großen Patientengruppen | 19,9 Millionen Euro
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen bestehenden Kohorten auf EU- und internationaler Ebene | 3 Millionen Euro

Österreichische Beteiligung

Aus den 23 Projekten werden laut der FFG zwei Projekte von österreichischen Unternehmen koordiniert, die auch von der FFG als Nationale Kontaktstelle beraten wurden. Zu ihnen zählen die Villinger GmbH aus Mieders im Tiroler Stubaital und der Synyo GmbH aus Wien.

Die Villinger GmbH hat sich auf innovative Heiztechniken spezialisiert, die unter anderem in der Luftfahrttechnik zur Enteisung von Flugzeugen erprobt werden. Im Zuge der Coronaforschung koordiniert das Unternehmen das Projekt „Clean Air“, das ein Luft-Dekontaminationssystem zum Schutz von Gesundheitspersonal erforscht.

Die Synyo GmbH mit Sitz in Wien ist hingegen eine Forschungs- und Innovationsorganisation, die sich zum Ziel gesetzt hat neue Ansätze zur Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen zu entwickeln. Dementsprechend koordiniert sie im Bereich „Analyse der verhaltensbezogenen und sozioökonomischen Auswirkungen der Coronakrise“ das Projekt Covinform, das Informationsdynamiken erforscht.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Coronavirus: EU fördert 23 neue Forschungsprojekte mit 128 Millionen Euro

  • Die Europäische Kommission gab am Dienstag bekannt, dass sie aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Pandemie rund 128 Millionen Euro für 23 neue Forschungsprojekte bereitstellen wird.
  • Die Finanzierung im Rahmen von Horizon 2020, dem Forschungs- und Innovationsprogramm der EU, ist Teil der zugesagten 1,4 Milliarden Euro im Rahmen der Initiative zur weltweiten Coronavirus-Krisenreaktion, die im Mai 2020 von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ins Leben gerufen wurde.
  • An den 23 Projekten, die in die engere Wahl gezogen wurden, sind 347 Forschungsteams aus 40 Ländern beteiligt, darunter 34 Teilnehmer aus 16 Ländern außerhalb der EU.
  • Entwicklung medizinischer Technologien und digitaler Instrumente | 55.2 Millionen Euro
  • Aus den 23 Projekten werden laut der FFG zwei Projekte von österreichischen Unternehmen koordiniert, die auch von der FFG als Nationale Kontaktstelle beraten wurden.
  • Zu ihnen zählen die Villinger GmbH aus Mieders im Tiroler Stubaital und der Synyo GmbH aus Wien.

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