12.03.2020

So erlebt JW-Vorsitzende Christiane Holzinger die Coronakrise in den USA

Die Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft Christiane Holzinger hält sich derzeit im Rahmen der Pitching Days in den USA auf. Der brutkasten hat mit ihr darüber gesprochen, wie sie aktuell die Situation in den USA wahrnimmt.
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Coronakrise
Derzeit hält sich Christiane Holzinger im Rahmen der Pitching Days mit einer österreichischen Delegation in den USA auf | (c) Christiane Holzinger

Derzeit finden vom 9. bis zum 16. März die Pitching Days in den USA statt, die von der Jungen Wirtschaft gemeinsam mit dem AussenwirtschaftsCenter Los Angeles und aws i2 Business Angels organisiert werden.

Mit dabei ist auch Christiane Holzinger, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft, die sich derzeit als Delegationsleiterin der Pitching Days in der US-amerikanischen Stadt Boulder in der Nähe von Denver aufhält. Der brutkasten hat mir ihr darüber gesprochen, wie sie aktuell die Situation rund um den Coronavirus in den USA wahrnimmt.

+++ So geht die heimische Startup-Szene mit der Coronakrise um +++ 

Wie erlebst du aktuell die Situation rund um die Coronakrise in den USA?

Im Rahmen der Pitching Days der Jungen Wirtschaft sind wir seit letzten Wochenende in den USA. Wir haben von Tag zu Tag gemerkt, dass die Situation in den USA unentspannter wird. Am Sonntag haben sich die Leute noch die Hand gegeben, am Dienstag hingegen schon verstärkt Abstand gehalten. Zum Glück konnten wir im Rahmen der Pitching Days bis gestern alle Termine, unter anderem die Treffen mit den VCs, wahrnehmen. Einzig ein Termin mit Google, konnte nur mittels Videostream abgehalten werden.

Wie habt ihr die letzten Stunden und die Entscheidung Trumps zum Einreiseverbot für Europäer wahrgenommen?

Nach der Abschlussveranstaltung der Pitching Days an der Universität Boulder haben wir am Mittwochabend die TV-Ansprache von Donald Trump mitverfolgt.

Am Anfang herrschte Unsicherheit vor, da wir nicht wussten, wann die Bestimmung in Kraft tritt und welche Bedingungen für die Ausreise gelten. Wir haben uns umgehend mit der österreichischen Botschaft sowie Michael Friedl vom AußenwirtschaftsCenter in New York in Verbindung gesetzt. Uns wurde mitgeteilt, dass wir so schnell wie möglich ausreisen sollten, da es noch keine Details diesbezüglich gab.

Wir haben uns dann umgehend auch mit den Fluglinien in Verbindung gesetzt, um Flüge umzubuchen. Uns wurde mitgeteilt, dass es schwierig wird auf Donnerstag umzubuchen, da die Kapazitäten beschränkt sind. Aktueller Status ist, dass die Lufthansa bis morgen am Abend den Flugbetrieb aufrecht erhält. Im Notfall gibt es noch die Möglichkeit über Großbritannien zurückzufliegen.

Du führst selbst ein Unternehmen. Wie nimmst du aktuell die Situation als Unternehmerin wahr?

Als Firmenchefin möchte ich natürlich so schnell wie möglich bei meinen Mitarbeitern sein, um die Lage vor Ort leiten zu können. Zwar können wir alle digital und ortsunabhängig arbeiten, in einer solchen Situation ist es allerdings wichtig bei seinen Mitarbeitern zu sein. Die Teilnehmer der Pitching-Days, die selbst alle Leiter von Firmen sind, denken ähnlich wie ich.

Welche Maßnahmen stehen nun bei der Jungen Wirtschaft an?

Sobald ich wieder zurückkomme, werde ich mich umgehend mit unseren Mitgliedern der Jungen Wirtschaft in Verbindung setzen und weitere Informationsmaßnahmen umsetzen. Wir werden natürlich unsere Mitglieder darüber informieren, welche Unterstützungsmaßnahmen sie in Anspruch nehmen können. Zudem werden wir uns dafür einsetzen, dass die nötigen Maßnahmen auf Schiene gebracht werden. Das hat derzeit höchste Priorität.


=> zur Page der Pitching Days

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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