12.03.2020

So erlebt JW-Vorsitzende Christiane Holzinger die Coronakrise in den USA

Die Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft Christiane Holzinger hält sich derzeit im Rahmen der Pitching Days in den USA auf. Der brutkasten hat mit ihr darüber gesprochen, wie sie aktuell die Situation in den USA wahrnimmt.
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Coronakrise
Derzeit hält sich Christiane Holzinger im Rahmen der Pitching Days mit einer österreichischen Delegation in den USA auf | (c) Christiane Holzinger

Derzeit finden vom 9. bis zum 16. März die Pitching Days in den USA statt, die von der Jungen Wirtschaft gemeinsam mit dem AussenwirtschaftsCenter Los Angeles und aws i2 Business Angels organisiert werden.

Mit dabei ist auch Christiane Holzinger, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft, die sich derzeit als Delegationsleiterin der Pitching Days in der US-amerikanischen Stadt Boulder in der Nähe von Denver aufhält. Der brutkasten hat mir ihr darüber gesprochen, wie sie aktuell die Situation rund um den Coronavirus in den USA wahrnimmt.

+++ So geht die heimische Startup-Szene mit der Coronakrise um +++ 

Wie erlebst du aktuell die Situation rund um die Coronakrise in den USA?

Im Rahmen der Pitching Days der Jungen Wirtschaft sind wir seit letzten Wochenende in den USA. Wir haben von Tag zu Tag gemerkt, dass die Situation in den USA unentspannter wird. Am Sonntag haben sich die Leute noch die Hand gegeben, am Dienstag hingegen schon verstärkt Abstand gehalten. Zum Glück konnten wir im Rahmen der Pitching Days bis gestern alle Termine, unter anderem die Treffen mit den VCs, wahrnehmen. Einzig ein Termin mit Google, konnte nur mittels Videostream abgehalten werden.

Wie habt ihr die letzten Stunden und die Entscheidung Trumps zum Einreiseverbot für Europäer wahrgenommen?

Nach der Abschlussveranstaltung der Pitching Days an der Universität Boulder haben wir am Mittwochabend die TV-Ansprache von Donald Trump mitverfolgt.

Am Anfang herrschte Unsicherheit vor, da wir nicht wussten, wann die Bestimmung in Kraft tritt und welche Bedingungen für die Ausreise gelten. Wir haben uns umgehend mit der österreichischen Botschaft sowie Michael Friedl vom AußenwirtschaftsCenter in New York in Verbindung gesetzt. Uns wurde mitgeteilt, dass wir so schnell wie möglich ausreisen sollten, da es noch keine Details diesbezüglich gab.

Wir haben uns dann umgehend auch mit den Fluglinien in Verbindung gesetzt, um Flüge umzubuchen. Uns wurde mitgeteilt, dass es schwierig wird auf Donnerstag umzubuchen, da die Kapazitäten beschränkt sind. Aktueller Status ist, dass die Lufthansa bis morgen am Abend den Flugbetrieb aufrecht erhält. Im Notfall gibt es noch die Möglichkeit über Großbritannien zurückzufliegen.

Du führst selbst ein Unternehmen. Wie nimmst du aktuell die Situation als Unternehmerin wahr?

Als Firmenchefin möchte ich natürlich so schnell wie möglich bei meinen Mitarbeitern sein, um die Lage vor Ort leiten zu können. Zwar können wir alle digital und ortsunabhängig arbeiten, in einer solchen Situation ist es allerdings wichtig bei seinen Mitarbeitern zu sein. Die Teilnehmer der Pitching-Days, die selbst alle Leiter von Firmen sind, denken ähnlich wie ich.

Welche Maßnahmen stehen nun bei der Jungen Wirtschaft an?

Sobald ich wieder zurückkomme, werde ich mich umgehend mit unseren Mitgliedern der Jungen Wirtschaft in Verbindung setzen und weitere Informationsmaßnahmen umsetzen. Wir werden natürlich unsere Mitglieder darüber informieren, welche Unterstützungsmaßnahmen sie in Anspruch nehmen können. Zudem werden wir uns dafür einsetzen, dass die nötigen Maßnahmen auf Schiene gebracht werden. Das hat derzeit höchste Priorität.


=> zur Page der Pitching Days

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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