06.04.2020

Coronakrise: Ab 14. April dürfen erste Geschäfte wieder öffnen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute einen ersten Fahrplan zur "kontrollierten und schrittweisen" Öffnung von Geschäften. Kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte dürfen ab 14. April wieder öffnen. Zudem äußerte sich Gesundheitsminister Rudolf Anschober in der Causa "Corona-App".
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Geschäfte
Bundeskanzler Sebastian Kurz tritt nun auch im Bundeskanzleramt hinter einem Schutzglas vor die Presse | (c) BKA

Unter neuen Sicherheitsmaßnahmen für die Regierungs-PK – die Rednerpulte wurden mit einem Schutzglas versehen – präsentierte die Bundesregierung am Montag einen ersten Fahrplan, wie die österreichische Wirtschaft nach der Krise wieder „hochgefahren werden“ kann.

Zu Beginn der Pressekonferenz appellierte Bundeskanzler Sebastian Kurz, dass sich die Bevölkerung auch zu den Osterfeiertagen an die Ausgangsbeschränkungen halten soll. „Feiern Sie nicht gemeinsam mit den Verwandten und der Familie, sondern bleiben Sie zusammen mit den Menschen, mit denen Sie wohnen“, so Kurz.

Die Ausgangsbeschränkungen werden bis Ende April verlängert. Ab Ostermontag soll es zudem eine Masken-Pflicht in den Öffis geben. Das Abhalten von Veranstaltungen wird bis mindestens Ende Juni nicht möglich sein.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

Kleine Geschäfte sollen ab dem 14. April öffnen

Im Rahmen der Pressekonferenz präsentierte Kurz einen ersten Fahrplan für die Öffnung der ersten Geschäfte.

Ab 14. April, Dienstag nach Ostern, sollen kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen dürfen. Die Öffnung soll allerdings nur unter Einhaltung „strenger Sicherheitsvorgaben“ möglich sein.

Ab 1. Mai sollen alle anderen Geschäfte folgen. Dazu zählen laut Kurz auch Einkaufzentren und Friseure. Länger müssen sich hingegen Hotels und die Gastronomie gedulden. Erste Öffnungen sollen erst Mitte Mai möglich sein, wobei die Öffnung stufenweise erfolgt. Nähere Details werden erst zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert.

Home-Schooling soll ebenfalls bis Mitte Mai fortgesetzt werden, wobei die Betreuung in den Schulen laut Kanzler Kurz weiterhin sichergestellt wird. Die Matura und die Lehrabschlüsse sollen noch in diesem Semester durchgeführt werden.

Selbstbehalt für Mund-Nasen-Schutz

Zudem dürfen Supermärkte künftig einen Selbstbehalt für die Ausgabe eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) einheben. Das Einheben des Selbstbehaltes darf allerdings nur ohne Gewinnabsicht erfolgen.

Die Rewe-Gruppe hat bereits angekündigt einen derartigen Selbstbehalt einführen zu wollen. In einer Aussendung am Montagvormittag heißt es dazu, dass man bewusst ein Signal für einen verantwortungsvollen Umgang und gegen Verschwendung setzen möchte: „Nachdem wir – wie im Erlass des Gesundheitsministeriums vorgesehen – ein erstes Kontingent zur ‚Erstausstattung‘ gratis verteilt haben, werden nun – nach Verbrauch dieses ersten Kontingents – ab 6. April MNS zu einem Kostenbeitrag von einem Euro pro Stück abgegeben.“

Kurve flacht ab | App bleibt freiwillig

Der Gesundheitsminister Rudolf Anschober informierte die Bevölkerung – wie bereits üblich – über die täglichen Steigerungsraten der Neuinfektionen. Lag die Rate Mitte März noch bei 40 Prozent, so konnte diese nun auf eine tägliche Steigerung von 1,6 Prozent gesenkt werden. Die getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung würden ihre Wirkung zeigen, so Anschober.

Zudem äußerte sich Anschober in der Debatte rund um die Corona-App des Roten Kreuzes. Sobotka forderte am Samstag eine verpflichtende Nutzung, ruderte aber am Sonntag bereits wieder zurück – der brutkasten berichtete. Anschober sprach sich in der Pressekonferenz nach wie vor für eine Freiwilligkeit aus: „Das Rote Kreuz hat eine gute App entwickelt, das weitere Vorgehen werde man sich genau angesehen, aber es ist eben freiwillig.“


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Videoarchiv: Tech- und Datenschutz in der Coronakrise

Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Mit Big Data gegen das Coronavirus? Über Tech und Datenschutz in der Coronakrise diskutieren wir heute mit Gerry Foitik (Österreichisches Rotes Kreuz), Max Schrems, Lisa Seidl (epicenter.works), Michael Zettel (Accenture) Michael Cik (Invenium Data Insights GmbH).Während der Diskussion können Fragen via Slido (Code: brutkasten) gestellt werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 3. April 2020

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

Das Risiko, das man kennen sollte

Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

Einordnung: ein Baustein Richtung Börsengang

„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

Der Schritt passt zum Wandel vom Krypto-Broker zur Multi-Asset-Plattform – in einem Jahr, in dem am Markt über einen möglichen Bitpanda-Börsengang spekuliert wird. Und er reiht sich in einen breiteren europäischen Trend ein: Immer mehr Retail-Plattformen bringen gehebelte Produkte an ein breites Publikum. Die Gewinnchance ist real – das Verlustrisiko ebenso.

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