06.04.2020

Coronakrise: Ab 14. April dürfen erste Geschäfte wieder öffnen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute einen ersten Fahrplan zur "kontrollierten und schrittweisen" Öffnung von Geschäften. Kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte dürfen ab 14. April wieder öffnen. Zudem äußerte sich Gesundheitsminister Rudolf Anschober in der Causa "Corona-App".
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Geschäfte
Bundeskanzler Sebastian Kurz tritt nun auch im Bundeskanzleramt hinter einem Schutzglas vor die Presse | (c) BKA

Unter neuen Sicherheitsmaßnahmen für die Regierungs-PK – die Rednerpulte wurden mit einem Schutzglas versehen – präsentierte die Bundesregierung am Montag einen ersten Fahrplan, wie die österreichische Wirtschaft nach der Krise wieder „hochgefahren werden“ kann.

Zu Beginn der Pressekonferenz appellierte Bundeskanzler Sebastian Kurz, dass sich die Bevölkerung auch zu den Osterfeiertagen an die Ausgangsbeschränkungen halten soll. „Feiern Sie nicht gemeinsam mit den Verwandten und der Familie, sondern bleiben Sie zusammen mit den Menschen, mit denen Sie wohnen“, so Kurz.

Die Ausgangsbeschränkungen werden bis Ende April verlängert. Ab Ostermontag soll es zudem eine Masken-Pflicht in den Öffis geben. Das Abhalten von Veranstaltungen wird bis mindestens Ende Juni nicht möglich sein.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

Kleine Geschäfte sollen ab dem 14. April öffnen

Im Rahmen der Pressekonferenz präsentierte Kurz einen ersten Fahrplan für die Öffnung der ersten Geschäfte.

Ab 14. April, Dienstag nach Ostern, sollen kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen dürfen. Die Öffnung soll allerdings nur unter Einhaltung „strenger Sicherheitsvorgaben“ möglich sein.

Ab 1. Mai sollen alle anderen Geschäfte folgen. Dazu zählen laut Kurz auch Einkaufzentren und Friseure. Länger müssen sich hingegen Hotels und die Gastronomie gedulden. Erste Öffnungen sollen erst Mitte Mai möglich sein, wobei die Öffnung stufenweise erfolgt. Nähere Details werden erst zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert.

Home-Schooling soll ebenfalls bis Mitte Mai fortgesetzt werden, wobei die Betreuung in den Schulen laut Kanzler Kurz weiterhin sichergestellt wird. Die Matura und die Lehrabschlüsse sollen noch in diesem Semester durchgeführt werden.

Selbstbehalt für Mund-Nasen-Schutz

Zudem dürfen Supermärkte künftig einen Selbstbehalt für die Ausgabe eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) einheben. Das Einheben des Selbstbehaltes darf allerdings nur ohne Gewinnabsicht erfolgen.

Die Rewe-Gruppe hat bereits angekündigt einen derartigen Selbstbehalt einführen zu wollen. In einer Aussendung am Montagvormittag heißt es dazu, dass man bewusst ein Signal für einen verantwortungsvollen Umgang und gegen Verschwendung setzen möchte: „Nachdem wir – wie im Erlass des Gesundheitsministeriums vorgesehen – ein erstes Kontingent zur ‚Erstausstattung‘ gratis verteilt haben, werden nun – nach Verbrauch dieses ersten Kontingents – ab 6. April MNS zu einem Kostenbeitrag von einem Euro pro Stück abgegeben.“

Kurve flacht ab | App bleibt freiwillig

Der Gesundheitsminister Rudolf Anschober informierte die Bevölkerung – wie bereits üblich – über die täglichen Steigerungsraten der Neuinfektionen. Lag die Rate Mitte März noch bei 40 Prozent, so konnte diese nun auf eine tägliche Steigerung von 1,6 Prozent gesenkt werden. Die getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung würden ihre Wirkung zeigen, so Anschober.

Zudem äußerte sich Anschober in der Debatte rund um die Corona-App des Roten Kreuzes. Sobotka forderte am Samstag eine verpflichtende Nutzung, ruderte aber am Sonntag bereits wieder zurück – der brutkasten berichtete. Anschober sprach sich in der Pressekonferenz nach wie vor für eine Freiwilligkeit aus: „Das Rote Kreuz hat eine gute App entwickelt, das weitere Vorgehen werde man sich genau angesehen, aber es ist eben freiwillig.“


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Videoarchiv: Tech- und Datenschutz in der Coronakrise

Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Mit Big Data gegen das Coronavirus? Über Tech und Datenschutz in der Coronakrise diskutieren wir heute mit Gerry Foitik (Österreichisches Rotes Kreuz), Max Schrems, Lisa Seidl (epicenter.works), Michael Zettel (Accenture) Michael Cik (Invenium Data Insights GmbH).Während der Diskussion können Fragen via Slido (Code: brutkasten) gestellt werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 3. April 2020

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Coronakrise: Ab 14. April dürfen erste Geschäfte wieder öffnen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute einen ersten Fahrplan zur „kontrollierten und schrittweisen“ Öffnung von Geschäften. Kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte dürfen ab 14. April wieder öffnen.

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