06.04.2020

Coronakrise: Ab 14. April dürfen erste Geschäfte wieder öffnen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute einen ersten Fahrplan zur "kontrollierten und schrittweisen" Öffnung von Geschäften. Kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte dürfen ab 14. April wieder öffnen. Zudem äußerte sich Gesundheitsminister Rudolf Anschober in der Causa "Corona-App".
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Geschäfte
Bundeskanzler Sebastian Kurz tritt nun auch im Bundeskanzleramt hinter einem Schutzglas vor die Presse | (c) BKA

Unter neuen Sicherheitsmaßnahmen für die Regierungs-PK – die Rednerpulte wurden mit einem Schutzglas versehen – präsentierte die Bundesregierung am Montag einen ersten Fahrplan, wie die österreichische Wirtschaft nach der Krise wieder „hochgefahren werden“ kann.

Zu Beginn der Pressekonferenz appellierte Bundeskanzler Sebastian Kurz, dass sich die Bevölkerung auch zu den Osterfeiertagen an die Ausgangsbeschränkungen halten soll. „Feiern Sie nicht gemeinsam mit den Verwandten und der Familie, sondern bleiben Sie zusammen mit den Menschen, mit denen Sie wohnen“, so Kurz.

Die Ausgangsbeschränkungen werden bis Ende April verlängert. Ab Ostermontag soll es zudem eine Masken-Pflicht in den Öffis geben. Das Abhalten von Veranstaltungen wird bis mindestens Ende Juni nicht möglich sein.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

Kleine Geschäfte sollen ab dem 14. April öffnen

Im Rahmen der Pressekonferenz präsentierte Kurz einen ersten Fahrplan für die Öffnung der ersten Geschäfte.

Ab 14. April, Dienstag nach Ostern, sollen kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen dürfen. Die Öffnung soll allerdings nur unter Einhaltung „strenger Sicherheitsvorgaben“ möglich sein.

Ab 1. Mai sollen alle anderen Geschäfte folgen. Dazu zählen laut Kurz auch Einkaufzentren und Friseure. Länger müssen sich hingegen Hotels und die Gastronomie gedulden. Erste Öffnungen sollen erst Mitte Mai möglich sein, wobei die Öffnung stufenweise erfolgt. Nähere Details werden erst zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert.

Home-Schooling soll ebenfalls bis Mitte Mai fortgesetzt werden, wobei die Betreuung in den Schulen laut Kanzler Kurz weiterhin sichergestellt wird. Die Matura und die Lehrabschlüsse sollen noch in diesem Semester durchgeführt werden.

Selbstbehalt für Mund-Nasen-Schutz

Zudem dürfen Supermärkte künftig einen Selbstbehalt für die Ausgabe eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) einheben. Das Einheben des Selbstbehaltes darf allerdings nur ohne Gewinnabsicht erfolgen.

Die Rewe-Gruppe hat bereits angekündigt einen derartigen Selbstbehalt einführen zu wollen. In einer Aussendung am Montagvormittag heißt es dazu, dass man bewusst ein Signal für einen verantwortungsvollen Umgang und gegen Verschwendung setzen möchte: „Nachdem wir – wie im Erlass des Gesundheitsministeriums vorgesehen – ein erstes Kontingent zur ‚Erstausstattung‘ gratis verteilt haben, werden nun – nach Verbrauch dieses ersten Kontingents – ab 6. April MNS zu einem Kostenbeitrag von einem Euro pro Stück abgegeben.“

Kurve flacht ab | App bleibt freiwillig

Der Gesundheitsminister Rudolf Anschober informierte die Bevölkerung – wie bereits üblich – über die täglichen Steigerungsraten der Neuinfektionen. Lag die Rate Mitte März noch bei 40 Prozent, so konnte diese nun auf eine tägliche Steigerung von 1,6 Prozent gesenkt werden. Die getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung würden ihre Wirkung zeigen, so Anschober.

Zudem äußerte sich Anschober in der Debatte rund um die Corona-App des Roten Kreuzes. Sobotka forderte am Samstag eine verpflichtende Nutzung, ruderte aber am Sonntag bereits wieder zurück – der brutkasten berichtete. Anschober sprach sich in der Pressekonferenz nach wie vor für eine Freiwilligkeit aus: „Das Rote Kreuz hat eine gute App entwickelt, das weitere Vorgehen werde man sich genau angesehen, aber es ist eben freiwillig.“


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Videoarchiv: Tech- und Datenschutz in der Coronakrise

Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Mit Big Data gegen das Coronavirus? Über Tech und Datenschutz in der Coronakrise diskutieren wir heute mit Gerry Foitik (Österreichisches Rotes Kreuz), Max Schrems, Lisa Seidl (epicenter.works), Michael Zettel (Accenture) Michael Cik (Invenium Data Insights GmbH).Während der Diskussion können Fragen via Slido (Code: brutkasten) gestellt werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 3. April 2020

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Coronakrise: Ab 14. April dürfen erste Geschäfte wieder öffnen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute einen ersten Fahrplan zur „kontrollierten und schrittweisen“ Öffnung von Geschäften. Kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte dürfen ab 14. April wieder öffnen.

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