06.04.2020

Coronakrise: Ab 14. April dürfen erste Geschäfte wieder öffnen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute einen ersten Fahrplan zur "kontrollierten und schrittweisen" Öffnung von Geschäften. Kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte dürfen ab 14. April wieder öffnen. Zudem äußerte sich Gesundheitsminister Rudolf Anschober in der Causa "Corona-App".
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Geschäfte
Bundeskanzler Sebastian Kurz tritt nun auch im Bundeskanzleramt hinter einem Schutzglas vor die Presse | (c) BKA

Unter neuen Sicherheitsmaßnahmen für die Regierungs-PK – die Rednerpulte wurden mit einem Schutzglas versehen – präsentierte die Bundesregierung am Montag einen ersten Fahrplan, wie die österreichische Wirtschaft nach der Krise wieder „hochgefahren werden“ kann.

Zu Beginn der Pressekonferenz appellierte Bundeskanzler Sebastian Kurz, dass sich die Bevölkerung auch zu den Osterfeiertagen an die Ausgangsbeschränkungen halten soll. „Feiern Sie nicht gemeinsam mit den Verwandten und der Familie, sondern bleiben Sie zusammen mit den Menschen, mit denen Sie wohnen“, so Kurz.

Die Ausgangsbeschränkungen werden bis Ende April verlängert. Ab Ostermontag soll es zudem eine Masken-Pflicht in den Öffis geben. Das Abhalten von Veranstaltungen wird bis mindestens Ende Juni nicht möglich sein.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

Kleine Geschäfte sollen ab dem 14. April öffnen

Im Rahmen der Pressekonferenz präsentierte Kurz einen ersten Fahrplan für die Öffnung der ersten Geschäfte.

Ab 14. April, Dienstag nach Ostern, sollen kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen dürfen. Die Öffnung soll allerdings nur unter Einhaltung „strenger Sicherheitsvorgaben“ möglich sein.

Ab 1. Mai sollen alle anderen Geschäfte folgen. Dazu zählen laut Kurz auch Einkaufzentren und Friseure. Länger müssen sich hingegen Hotels und die Gastronomie gedulden. Erste Öffnungen sollen erst Mitte Mai möglich sein, wobei die Öffnung stufenweise erfolgt. Nähere Details werden erst zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert.

Home-Schooling soll ebenfalls bis Mitte Mai fortgesetzt werden, wobei die Betreuung in den Schulen laut Kanzler Kurz weiterhin sichergestellt wird. Die Matura und die Lehrabschlüsse sollen noch in diesem Semester durchgeführt werden.

Selbstbehalt für Mund-Nasen-Schutz

Zudem dürfen Supermärkte künftig einen Selbstbehalt für die Ausgabe eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) einheben. Das Einheben des Selbstbehaltes darf allerdings nur ohne Gewinnabsicht erfolgen.

Die Rewe-Gruppe hat bereits angekündigt einen derartigen Selbstbehalt einführen zu wollen. In einer Aussendung am Montagvormittag heißt es dazu, dass man bewusst ein Signal für einen verantwortungsvollen Umgang und gegen Verschwendung setzen möchte: „Nachdem wir – wie im Erlass des Gesundheitsministeriums vorgesehen – ein erstes Kontingent zur ‚Erstausstattung‘ gratis verteilt haben, werden nun – nach Verbrauch dieses ersten Kontingents – ab 6. April MNS zu einem Kostenbeitrag von einem Euro pro Stück abgegeben.“

Kurve flacht ab | App bleibt freiwillig

Der Gesundheitsminister Rudolf Anschober informierte die Bevölkerung – wie bereits üblich – über die täglichen Steigerungsraten der Neuinfektionen. Lag die Rate Mitte März noch bei 40 Prozent, so konnte diese nun auf eine tägliche Steigerung von 1,6 Prozent gesenkt werden. Die getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung würden ihre Wirkung zeigen, so Anschober.

Zudem äußerte sich Anschober in der Debatte rund um die Corona-App des Roten Kreuzes. Sobotka forderte am Samstag eine verpflichtende Nutzung, ruderte aber am Sonntag bereits wieder zurück – der brutkasten berichtete. Anschober sprach sich in der Pressekonferenz nach wie vor für eine Freiwilligkeit aus: „Das Rote Kreuz hat eine gute App entwickelt, das weitere Vorgehen werde man sich genau angesehen, aber es ist eben freiwillig.“


=> zur Page des Bundeskanzleramts

Videoarchiv: Tech- und Datenschutz in der Coronakrise

Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Mit Big Data gegen das Coronavirus? Über Tech und Datenschutz in der Coronakrise diskutieren wir heute mit Gerry Foitik (Österreichisches Rotes Kreuz), Max Schrems, Lisa Seidl (epicenter.works), Michael Zettel (Accenture) Michael Cik (Invenium Data Insights GmbH).Während der Diskussion können Fragen via Slido (Code: brutkasten) gestellt werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 3. April 2020

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Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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