28.04.2020

Corona-Kredite: Neue Regeln für Bearbeitungsgebühren der Banken

Die Banken werden im Rahmen der Coronakrise die Bearbeitungsgebühren für Kredite auf 0,5 bis 0,8 Prozent reduzieren.
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Schramböck, Investitionskontrolle, Beteiligung,
(c) BKA Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck stellt Instrument zum Schutz vor ausländischer "Übernahme" vor.

Im Rahmen der Pressekonferenz der Regierung zu den aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus am 28. Mai hat Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck unter anderem Neuerungen in Bezug auf die Bearbeitungsgebühren der Banken bei Krediten verkündet, die im Rahmen der Coronakrise vergeben werden. In der Vergangenheit habe sie festgestellt, dass „Gebühren von bis zu 2,5 Prozent“ von den Banken in Anspruch genommen wurden.

Gebühren: 0,5 bis 0,8 Prozent der Kredite

Nun heißt es seitens Schramböck, dass sie vergangene Nacht mit der Erste Bank, der Raiffeisenbank  und der Bank Austria entsprechende Gespräche geführt habe. Von den jeweiligen Banken wurde zugesichert, dass sie die Kredit-Bearbeitungsgebühren auf einen Rahmen von maximal 0,5 bis 0,8 Prozent reduzieren. „Das ist ein angemessenes Maß“, sagt Schramböck: „Es geht nicht darum, hier übertriebene Gebühren zu verlangen.“

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Die Ministerin bittet die anderen Banken, den Positivbeispielen zu folgen und die Bearbeitungsgebühren für Kredite ebenfalls zu senken. Die Liquidität sei ein „Paarlauf mit den Banken“, betont die Ministerin: Sie habe bereits in der Vergangenheit betont, dass es seitens der Banken Erleichterungen, vor allem für KMU, geben soll, und dass zum Beispiel „keine Businesspläne erforderlich sind, was von den Banken entsprechend umgesetzt worden ist“. Aus der Startupszene hatte es in der Vergangenheit Kritik an den hohen Bearbeitungsgebühren gegeben.

Wirtschaft und Corona: Mehr Kunden in Geschäften

Eine weitere Neuerung gibt es in den Geschäften: Diese müssen derzeit 20 Prozent Geschäftsfläche pro Kunde zur Verfügung stellen. Diese Fläche wird nun auf zehn Prozent pro Quadratmeter reduziert. Die Gastronomie darf ab 15. Mai wieder öffnen, allerdings muss man sich auch hier an den entsprechenden Mindestabstand halten und es gibt eine verpflichtende Sperrstunde (23 Uhr). Bezüglich der Öffnung gegenüber den Nachbarstaaten hielt sich die Regierung noch vage: Man werde sich eher gegenüber Staaten öffnen, die ähnliche Erfolge erzielen wie Österreich – konkret wurden dabei Deutschland und Tschechien genannt.

Allgemein wird es ab 1. Mai eine deutliche Auflockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen geben. Ausgehen ist wieder erlaubt, dabei gilt es aber weiterhin der Mindestabstand von einem Meter. Auch kleine Versammlungen und Demonstrationen mit bis zu zehn Personen werden wieder möglich sein. Für Begräbnisse sind höchstens 30 Personen erlaubt. Die neuen Regeln gelten zunächst bis Ende Juni und werden dann neu evaluiert. Mehr dazu unter diesem Link.

Neue Regeln für den Corona-Härtefonds

Außerdem kommunizierte Schramböck die neuen Regeln für den Corona-Härtefonds, die bereits am Wochenende von der Wirtschaftskammer publiziert wurden. Der Härtefonds richtet sich vor allem an Klein- und Kleinstbetriebe. Alle Details dazu unter diesem Link.

Das insgesamt 38 Milliarden Euro schwere Hilfspaket spiegelt laut Schramböck „die Vielfalt der österreichischen Unternehmerlandschaft wider“. Angesichts der Fülle an Maßnahmen fällt es oft schwer, entsprechend den Überblick zu behalten. Die Wirtschaftskammer hat dementsprechend eine Grafik erstellt, welche die entsprechenden Maßnahmen übersichtlich darstellt.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Video: Die Pressekonferenz der Regierung am 28. April

==> zur Corona-Infopage des Gesundheitsministeriums

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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