28.04.2020

Corona-Kredite: Neue Regeln für Bearbeitungsgebühren der Banken

Die Banken werden im Rahmen der Coronakrise die Bearbeitungsgebühren für Kredite auf 0,5 bis 0,8 Prozent reduzieren.
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Schramböck, Investitionskontrolle, Beteiligung,
(c) BKA Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck stellt Instrument zum Schutz vor ausländischer "Übernahme" vor.

Im Rahmen der Pressekonferenz der Regierung zu den aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus am 28. Mai hat Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck unter anderem Neuerungen in Bezug auf die Bearbeitungsgebühren der Banken bei Krediten verkündet, die im Rahmen der Coronakrise vergeben werden. In der Vergangenheit habe sie festgestellt, dass „Gebühren von bis zu 2,5 Prozent“ von den Banken in Anspruch genommen wurden.

Gebühren: 0,5 bis 0,8 Prozent der Kredite

Nun heißt es seitens Schramböck, dass sie vergangene Nacht mit der Erste Bank, der Raiffeisenbank  und der Bank Austria entsprechende Gespräche geführt habe. Von den jeweiligen Banken wurde zugesichert, dass sie die Kredit-Bearbeitungsgebühren auf einen Rahmen von maximal 0,5 bis 0,8 Prozent reduzieren. „Das ist ein angemessenes Maß“, sagt Schramböck: „Es geht nicht darum, hier übertriebene Gebühren zu verlangen.“

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Die Ministerin bittet die anderen Banken, den Positivbeispielen zu folgen und die Bearbeitungsgebühren für Kredite ebenfalls zu senken. Die Liquidität sei ein „Paarlauf mit den Banken“, betont die Ministerin: Sie habe bereits in der Vergangenheit betont, dass es seitens der Banken Erleichterungen, vor allem für KMU, geben soll, und dass zum Beispiel „keine Businesspläne erforderlich sind, was von den Banken entsprechend umgesetzt worden ist“. Aus der Startupszene hatte es in der Vergangenheit Kritik an den hohen Bearbeitungsgebühren gegeben.

Wirtschaft und Corona: Mehr Kunden in Geschäften

Eine weitere Neuerung gibt es in den Geschäften: Diese müssen derzeit 20 Prozent Geschäftsfläche pro Kunde zur Verfügung stellen. Diese Fläche wird nun auf zehn Prozent pro Quadratmeter reduziert. Die Gastronomie darf ab 15. Mai wieder öffnen, allerdings muss man sich auch hier an den entsprechenden Mindestabstand halten und es gibt eine verpflichtende Sperrstunde (23 Uhr). Bezüglich der Öffnung gegenüber den Nachbarstaaten hielt sich die Regierung noch vage: Man werde sich eher gegenüber Staaten öffnen, die ähnliche Erfolge erzielen wie Österreich – konkret wurden dabei Deutschland und Tschechien genannt.

Allgemein wird es ab 1. Mai eine deutliche Auflockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen geben. Ausgehen ist wieder erlaubt, dabei gilt es aber weiterhin der Mindestabstand von einem Meter. Auch kleine Versammlungen und Demonstrationen mit bis zu zehn Personen werden wieder möglich sein. Für Begräbnisse sind höchstens 30 Personen erlaubt. Die neuen Regeln gelten zunächst bis Ende Juni und werden dann neu evaluiert. Mehr dazu unter diesem Link.

Neue Regeln für den Corona-Härtefonds

Außerdem kommunizierte Schramböck die neuen Regeln für den Corona-Härtefonds, die bereits am Wochenende von der Wirtschaftskammer publiziert wurden. Der Härtefonds richtet sich vor allem an Klein- und Kleinstbetriebe. Alle Details dazu unter diesem Link.

Das insgesamt 38 Milliarden Euro schwere Hilfspaket spiegelt laut Schramböck „die Vielfalt der österreichischen Unternehmerlandschaft wider“. Angesichts der Fülle an Maßnahmen fällt es oft schwer, entsprechend den Überblick zu behalten. Die Wirtschaftskammer hat dementsprechend eine Grafik erstellt, welche die entsprechenden Maßnahmen übersichtlich darstellt.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Video: Die Pressekonferenz der Regierung am 28. April

==> zur Corona-Infopage des Gesundheitsministeriums

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