02.12.2020

Corona-Maßnahmen: Diese neuen Regeln gelten ab 7. Dezember

Nach dem Ministerrat gaben Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Die Grünen), Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Die Grünen) weitere Informationen zu den Öffnungsschritten nach dem zweiten Corona-Lockdown bekannt.
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Corona-Maßnahmen, Kurz, Lockdown, Maßnahmen
(c) BKA/Andy Wenzel - Die Regierung unter Kanzler Kurz

Nach dem Ministerrat gab das bewährte Regierungs-Quartett weitere Infos zur langsamen Öffnung nach dem harten Lockdown bekannt. Die Corona-Maßnahmen umfassen eine Öffnung der Pflichtschulen, von Handel und körpernahen Berufsgruppen, sowie Museen Bibliotheken und Büchereien. Konzert- und Theaterhäuser bleiben geschlossen.

Inzidenz senken

In diesem Sinne erwähnte Kurz die 7-Tage-Inzidenz, die bis zum 6. Dezember auf 250 – aktuell über 335 – sinken solle. Man befinde sich dahingehend auf einem guten Weg und es sei gelungen eine Überforderung der Intensivstationen in den Spitälern zu verhindern.

„Pandemie nicht vorbei“

Allerdings: „Die Pandemie ist nicht vorbei, die Ansteckungszahlen sind weiterhin auf einem hohen Niveau“, sagt der Bundeskanzler und weist hoffnungsfroh darauf hin, dass er bis zum Sommer eine Normalität erwarte. Bis dahin hätte man sechs Monate vor sich, um ein explosionsartiges Wachstum hinauszuzögern oder im Idealfall sogar zu verhindern: „Das geht nur mit Einschränkungen und Tests von Berufsgruppen, Regionen oder ganzen Bundesländern“, so Kurz weiter.

Corona-Maßnahmen: Oberstufenschüler bis Weihnachten im Distance Learning

Die behutsame Öffnung umfasst die Wiederkehr in die Pflichtschulen. Nicht geöffnet werden hingegen die Oberstufen, die bis zum Heiligen Abend weiterhin im „Distance Learning“ bleiben. Auch Matura-Klassen dürften am Präsenz-Unterricht teilhaben.

Bewirtungsverbot für Handel und Dienstleister

Der Handel, sowie die körpernahen Dienstleister und Museen dürften wieder öffnen, allerdings mit einem Bewirtungs-Verbot. Zudem werden ab dem 7. Dezember zwischen 20 Uhr und 6 Uhr wieder die alten Ausgangssperren aktiv. Man darf auch wieder Personen aus einem anderen Haushalt treffen.

Gastro erst ab 7. Jänner offen

Auch Einzelsportarten – wie Skifahren – werden ab dem 24. Dezember im Freien wieder möglich, andere Wirtschaftszweige dagegen, wie etwa Tourismus oder Gastronomie, dürfen erst am 7. Jänner öffnen. Bis dahin sollen wirtschaftliche Entschädigungen kommen. Geredet wurde von 50 Prozent Unterstützung des entgangenen Umsatzes, plus ein Fixkostenzuschuss ab Jänner (nähere Infos folgen).

Ziel Weihnachtsfest

Das allgemeine Ziel sei es bis zum 23.12. die Ansteckungszahlen so weit unten zu haben, sodass die Feiertage in einem Personenkreis mit bis zu zehn Leuten verbracht werden können.

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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Corona-Maßnahmen: Diese neuen Regeln gelten ab 7. Dezember

  • Nach dem Ministerrat gab das Regierungs-Quartett, bestehend aus Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Innenminister Karl Nehammer und Gesundheitsminister Rudolf Anschober weitere Infos zur langsamen Öffnung nach dem harten Lockdown bekannt.
  • Die Corona-Maßnahmen umfassen eine sanfte Öffnung der Pflichtschulen, Handel und körpernahen Berufsgruppen oder Museen.
  • In diesem Sinne erwähnte Kurz die 7-Tage-Inzidenz, die bis zum 6. Dezember auf 250 sinken solle.
  • Man darf auch wieder Personen aus einem anderen Haushalt treffen.
  • Zudem werden Einzelsportarten im Freien wieder möglich, andere Wirtschaftszweige, wie Tourismus oder Gastronomie dürfen erst am 7. Jänner wieder öffnen.

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